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eigener Tank + Liefervertrag

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chrisichris:
Hallo Forum,

ich besitze einen (gekauften) Tank und habe trotzdem einen Liefervertrag (jährlich kündbar). Der Gaspreis war bisher in Ordnung - nach entsprechender Diskussion und Hinweis auf freie Anbieter.
Im Vertrag steht, dass ich mich verpflichte, meinen \"gesamten Bedarf an Flüssiggas\" von der Fa. zu beziehen. Das kann doch nicht rechtens sein? Kennt Ihr dazu Urteile?
Spitzfindig: Ich fahre ich mit meinem Wohnanhänger weg und kaufe für den Kocher eine Gasflasche im Baumarkt...

Der Vertrag beinhaltet auch eine Wartung. Jährliche Wartungskosten sind 60,- Euro. Darin sind alle Prüfungen (auch die 10-jährige Prüfung) enthalten. Das halte ich für günstig. Oder habe ich etwas übersehen?

Was meint Ihr?

Chris

Sukram:
Warum nicht?

Ist ja jährlich kündbar.

Die Fa. geht natrlich bei ihrer Kalkuation von einer best. Mindest-Abnahmenge aus... und was eigentlich ungefähr abgenommen werden müsste- dafür gibt\'s ja Klimadaten.

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Watzl:
Diese Verpflichtung, den gesamten Gasbedarf von dieser Firma zu kaufen, bedeutet nichts anderes, als sich auf Gedeih und Verderb an diese Firma zu binden.

Wenn man dort z.B. 45 Cent je Liter verlangt, dann    m ü s s e n    sie das auch bezahlten. weil sie überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, bei einem anderen Händler, der vielleicht zur selben Zeit nur 35 Cent verlangt, zu tanken.

Wem diese Zwangsjacke bewußt ist, der wird niemals so einen Vertrag unterschreiben.

Was ist schon dabei, einen Gaslieferanten zu kontaktieren und Gas zu bestellen?

Was ist schon dabei, die notwendigen TÜV-Prüfungen selbst zu organisieren.

Ich bin sicher, Otto Normalverbraucher stemmt in seinem alltäglichen Leben viel größere Herausforderungen.


Also -- raus aus dem Vertrag, rein in die Freiheit.


H. Watzl

Frank Busch:
Rechtlich gesehen, sind das zwei Verträge. Ein Liefervertrag und ein Wartungsvertrag. Also auch getrennt kündbar. Übrigens sollten sich mal die Raucher bei Ihrem Vertragslieferanten erkundigen, wenn das Feuerzeuggas zur Neige geht. Ist ja auch flüssig.  :-)

Watzl:
Zwei Verträge bedeutet auch
doppelt schlecht.

 H. Watzl

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