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Autor Thema: MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA Monheim)  (Gelesen 11772 mal)

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Offline RR-E-ft

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Missbrauchsverdacht bei Gaspreisen

Die Rheinische Post schreibt:

Zitat
Die Stadtwerke in Monheim (Mega) bestätigen, dass die Behörde richtig gerechnet hat. \"Unsere Preise sind tatsächlich sehr hoch. Wir sind aber bereits in Verhandlungen mit unserem Lieferanten Wingas, an den wir durch langfristige, an den Ölpreis gekoppelte Lieferverträge

Wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 138/07 Rn. 43) ergibt, dürfen wegen der gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Versorgung mit Gas nicht beliebige Vorlieferantenpreise in die kostenorientierte Gaspreisbildung einfließen. Wenn ein Stadtwerk Gas zu teuer einkauft, kann es die Nachteile nicht über überteuerte Gaspreise an eigene Kunden weiterwälzen. Der Bäcker, der schusselig Mehl zu teuer einkauft, kann schließlich am Wettbewerbsmarkt deshalb seine Brote auch nicht teurer losschlagen.

Keine Erklärungsversuche mehr abwarten:

Mohnheimer Gaskunden können durch Lieferantenwechsel sofort ca. 30 % sparen

Offline bolli

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MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA Monheim)
« Antwort #1 am: 06. Mai 2010, 07:58:52 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der Bäcker, der schusselig Mehl zu teuer einkauft, kann schließlich am Wettbewerbsmarkt deshalb seine Brote auch nicht teurer losschlagen.
Doch, kann er ! Er wird sie nur nicht verkauft bekommen und, dass ist das wesentliche: Für ihn gibt es keine dem EnWG und der GasGVV entsprechenden Rechtsvorschriften.

Aber probieren darf ER es. Die MEGA eben nicht, zumindest nicht in der Grundversorgung.

Offline corsair

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MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA Monheim)
« Antwort #2 am: 06. Mai 2010, 19:01:16 »
Zitat
Der Bäcker, der schusselig Mehl zu teuer einkauft, kann schließlich am Wettbewerbsmarkt deshalb seine Brote auch nicht teurer losschlagen.

@ bolli

nein, kann er nicht (wird ihm also nicht gelingen)

dürfte er aber ....



So wie ich RR-E-ft verstehe, wollte er mit diesem Beispiel darauf hinweisen, dass man deshalb in Monopol-Märkte so eingreift um den Wettbewerb zu \"simulieren\", und so die Kunden vor Preismissbrauch schützt.

Offline bolli

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MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA Monheim)
« Antwort #3 am: 07. Mai 2010, 07:58:04 »
Zitat
Original von corsair
So wie ich RR-E-ft verstehe, wollte er mit diesem Beispiel darauf hinweisen, dass man deshalb in Monopol-Märkte so eingreift um den Wettbewerb zu \"simulieren\", und so die Kunden vor Preismissbrauch schützt.
Na ja, aber das Beispiel hinkte halt ein wenig, da es unterschiedlich lange Beine hat.  ;)

Es geht doch hier nicht um die Frage des Monopolmarktes sondern um die gesetzliche Verpflichtung zu einer preisgünstigen Versorgung gem.  § 1 Abs. 1 EnWG. Diese gesetzliche Verpflichtung hat der Energieversorger zu erfüllen und der Bäcker hat eine solche gesetzliche Verpflichtung eben nicht. Daher dürfte der Bäcker seine höheren Preise verlangen, ob er dann noch seine Brote verkauft bekommt ist eben eine andere Sache. Der Energieversorger hat in der Grundversorgung wegen der gesetzlichen  Regelung diese Möglichkeit des Verlangens der überteuerten  Preise erst gar nicht.

Offline superhaase

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MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA Monheim)
« Antwort #4 am: 07. Mai 2010, 10:36:50 »
@bolli:

Genug der Haarspalterei. ;)

RR-E-ft hat das schon richtig gemeint und auch richtig formuliert.
\"Preis verlangen\" ist nicht gleich \"losschlagen\".
Der Bäcker kann zwar für seine Brötchen einen hohen Preis verlangen, aber es wird ihm dann nicht gelingen, sie zu verkaufen, also er wird sie nicht losschlagen können.
Punkt.

Deutsches Sprach schweres Sprach, aber gutt.  :D
8) solar power rules

 

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