Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Preiserhöhung für Wärmespeicherstrom durch das RWE
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Schokobär:
Hallo,
wir haben nun innerhalb von drei Jahren die vierte Preiserhöhung für Wärmespeicherstrom bekommen. Die vierte soll zum 01.10.2005 in Kraft treten.
Wir haben am 09.08.2005 mit dem Musterbrief des Bundes für Energieverbraucher vom 15.07.2005 widersprochen und knapp zwei Wochen später die lustige Antwort erhalten, daß man beim RWE noch etwas Zeit zur Bearbeitung benötigt und noch nicht abschließend auf unseren Widerspruch antworten kann. Gestern kam dann endlich die sehr unbefriedigende und etwas freche Antwort, daß die Preiserhöhung auf mehrere Faktoren zurück zu führen sei, die da wären
1. Anstieg der Preise für Primärenergie
2. Stromknappheit auf Grund der Trockenheit in Südeuropa
3. Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Die Preise wären nicht willkürlich sondern auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen vorgenommen. :x
Weiterhin bedauert das RWE, daß wir uns zu einer Kürzung der Preise entschlossen haben und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei habe ich mich nicht zu einer Kürzung der Preise entschlossen, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß ich die Einzugsermächtigung auf die Abschlagszahlungen zu den aktuellen Preisen beschränke und darüber hinaus gehende Abbuchungen nicht gedeckt sind (s. Musterbrief). Daraufhin hat man meine Einzugsermächtigung als widerrufen angesehen, die Bankverbindung gelöscht und darum gebeten, daß ich die Abschläge künftig fristgerecht selber überweisen soll.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Falls notwendig, wie lange habe ich Zeit auf dieses Schreiben zu antworten (ich habe drei Wochen auf eine Antwort gewartet)? Ich bin ab Samstag für zwei Wochen im Urlaub.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Schokobär :wink:
RR-E-ft:
@Schokobär
Unbilligkeit einwenden und alte Preise unter Vorbehalt zahlen.
Wärmestromversorger haben auf jeden Fall eine marktbeherrschende Stellung. Es gibt genügend Beiträge zu der Problematik hier im Forum.
Übrigends ist RWE nach dem EnWG verpflichtet, die Kunden preisgünstig und sicher mit Elektrizität zu versorgen, vollkommen unabhängig davon, wie es in anderen Teilen der Welt aussieht.
Der Multi Utility- Versorger könnte sonst auch auf die Idee verfallen, die Trinkwasserpreise zu erhöhen, weil in Afrika gerade das Wasser knapp und überhaupt in der sog. dritten Welt das Angebot an sauberem Trinkwasser sehr knapp ist.
In einigen Teilen der Welt haben die Menschen einen Großteil ihres verfügbaren Einkommens für Trinkwasser aufzuwenden (Chipkartensysteme in afrikanischen Armenvierteln).
Mit welchem Recht sollte dann jedoch ein RWE- Kunde einen geringeren Anteil seines Einkommens für Trinkwasser aufwenden wollen.
Wir erinnern uns:
Die Strompreise sollen gar nicht gestiegen sein, wenn man sie ins Verhältnis setzt zum verfügbaren Einkommen.
Nur war in der Anfangszeit Elektrizität tatsächlich ein Luxusgut.
Das soll es wohl auch wieder werden bei Strompreisen über 20 Cent/ kWh = 40 Pf..
Nunmehr besteht jedoch gem. § 2 Abs. 1 EnWG n. F. eindeutig die Verpflichtung zu einer preisgünstigen und verbraucherfreuendlichen Versorgung mit leitungsgebundener Energie, undzwar hier in Deutschland und nicht etwa irgendwo anders auf der Welt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Schokobär:
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde RWE dann noch mal schreiben, daß ich wegen Unbilligkeit widerspreche und die alten Preise unter Vorbehalt zahle.
Schönes Wochenende wünscht
Schokobär
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