In unserem Fall hat aber der neue Gasanbieter bereits zugesagt mit meiner Frau, die dann der neue Nutzer wäre, einen Gasversorgungsantrag zum 01.06.2010 abzuschliessen.
Der jetzige, also alte Gasnbieter, hat einem Anbieterwechsel bereits zugestimmt. Der neue Gasanbieter wartet jetzt nur noch auf die Zusage des Netzbetreibers. Dann wäre der Anbieterwechsel von mir auf meine Frau abgeschlossen. Die Schulden bestehen aber beim Gasanbieter und doch nicht beim Netzbetreiber. Und der Gasanbieter hat ja dem Wechsel bereits zugestimmt, also dürft doch vom Netzbetreiber kein Veto mehr zu erwarten sein. Oder?
Nur stellt sich für mich die Frage, ob dann noch der alte Gasanbieter sich weigern kann, die bestehende Zählersperrung aufzuheben weil ich als bisheriger Kunde bzw. Schuldner noch Gasschulden habe, weswegen ja die Sperrung vorgenommen wurde?
Wer muss eigentlich überhaupt dann informiert werden um die Sperrung aufzuheben? Muss meine Frau als neuer Versorger bitten, dass der neue Gasversorger die Entsperrung vornimmt, oder muss sie den Gasversorger um Entsperrung bitten, der die Sperrung vorgenommen hat?