Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??  (Gelesen 16598 mal)

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Offline Dami22

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« am: 30. April 2010, 11:45:28 »
Hallo erstmal!

Wir streiten uns seit 2006 mit der EVH über den Gaspreis. Es gab stetig Schriftverkehr zwischen beiden Seiten. Wir haben ständig widersprochen und den Preis auf den damaligen Preis jede Abrechnung zurückgerechnet.

Heute dann der Brief in unserem Briefkasten:

Sie wollen uns die Möglichkeit geben, dass wir innerhalb einer Woche 50 % unserer Forderung begleichen und den Rest wollen sie uns erlassen! Aus Kulanzgründen wie es heißt.

Was meint ihr dazu?? Sollen wir uns auf den \"Deal\" einlassen?? Oder ist dies eher ein Zugeständis an ihre Unbegründetheit der Forderung?

Hat jemand von euch auch solch ein Schreiben erhalten?

Vielen Dank schonmal im Voraus an euch alle!

LG
Dami

Offline Cremer

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #1 am: 30. April 2010, 12:01:00 »
@Dami22,

wie lautet denn der Text des Briefes?

Wo sind die Fußangeln?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #2 am: 30. April 2010, 12:06:10 »
Viele Stadtwerke, so auch in Jena, bieten jetzt entsprechende Deals an.

Erlassen können die Stadterke nur eine Forderung, die überhaupt besteht, was zu bezweifeln steht. Ebenso gut kann man darin sehen, dass der Kunde 50 % einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung zuerkennen und zahlen soll.

Offline Dami22

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #3 am: 30. April 2010, 12:08:28 »
Der Text ist eher \"Standard\" ;) So kommts mir jedenfalls vor.

\"Der umfangreiche Schriftwechsel mit Ihnen hat bisher zu keiner Einigung geführt. Aus unserer Sicht wurden alle Standpunkte der Parteien ausgetaucht und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte von unserer Seite Ihnen schriftlich dargelegt.

Derzeit besteht für das Vertragskonto eine offene Forderung in Höhe von xx.

Um nunmehr mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung erzielen zu können, schlagen wir vor, dass Sie 50 % der o. g. Forderung kurzfristig bis zum 7.5. auf das  Ihnen bekannte Konto überweisen.

Sobald dieser Betrag bei uns eingegangen ist, werden wir die restliche Forderung aus Kulanz stornieren.\"

MfG und das war\'s..

Was meinst du mit Fußangel?

Dami

Offline Cremer

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #4 am: 30. April 2010, 13:01:19 »
@Dami22,

dass was RR-E-ft z.B. in seinem Beitrag geschrieben hat.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt hatten und -davon gehe ich aus- dsie Beträge gekürzt hatten, besteht aus Ihrer Sicht doch keine offene Forderung.

Durch Anerkennung von 50% der Forderung laut Versorger legen Sie ausgehend von Ihrem Standpunkt zumindet noch 50% drauf.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Dami22

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #5 am: 30. April 2010, 13:57:39 »
Ja, sieht so aus, als wäre das so was wie ein Eingeständnis des Versorgers.

Mir persönlich ist eben wichtig zu wissen, wieviel \"Chancen\" ich habe, wenn ich mich nicht darauf einlasse und weiter gegen sie vorgehe. Langsam artet das ja aus und ich beginne mich zu fragen, ob ich dem ganzen lieber aus dem Weg gehe und einlenke! Der Nervenkrieg ist nicht schön, daher bin ich überrascht, dass der Versoger so weit bereit ist, einzulenken..

Also doch nur als Zugeständnis sehen und weiter gegen vorgehen?

Offline bolli

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #6 am: 30. April 2010, 14:36:08 »
Also eines ist mal klar: Wenn ein Versorger so einen Vorschlag macht, hat er auf jeden Fall GRÖßTE Bedenken, ob er seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen könnte, sonst würde nicht so handeln. Das hat die Vergangenheit gezeigt.

Auf der anderen Seite gibt\'s vor Gericht keine Sicherheit in der Entscheidung. Wenn man sich also auf einen weiteren Streit einlässt und der Versorger tatsächlich klagt (und das tun letztlich viele um zum einen keine Verjährung eintreten zu lassen, zum zweiten um die Verbrauchher zu verunsichern und zum letzten um anderen Kunden zu signalisieren, was sie im Ernstfall erwartet) weiss man erst am Ende des Verfahrens, wie es für einen ausgegangen ist.

Grundsätzlich ist wohl festzustellen, dass die Chancen für Sondervertragskunden mehr als gut stehen, wenn man denn eine vernünftige Verteidigung hat. Aber da fängt\'s ja schon an. Oft hört man von Fällen, wo man als Verbraucher trotz Rechtsschutzversicherung noch zuzahlen muss, da die Anwälte wegen der geringen Klagebeträge (oft wird erstmal nur ein Teilbetrag eingeklagt) mit der Gebühr nach Gebührenordnung nicht auskommen. Wer dann da sparen möchte, zahlt oft drauf.

Auf der anderen Seite sollte man sich diese Gedanken, ob man im Ernstfall wirklich bis zum Letzten geht, auch vorher machen, dann kann man sich ne Menge Nerven sparen. Erst widersprechen und anschließend doch zahlen, selbst wenn es nur 50% sind, ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll.

Offline RR-E-ft

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #7 am: 30. April 2010, 14:46:11 »
Bei mir war neulich ein Stadtwerke- Kunde, der seit 2004 kürzte und seit 2006 gar nichts mehr für die Gaslieferungen zahlte, weshalb die offene Forderung laut Stadtwerke über 7.000 € betragen soll. Wenn dieser Kunde sich nun auf einen 50 %- Deal einlässt und zudem schnellstmöglich zum günstigsten Anbieter wechselt, macht er wohl grundsätzlich nichts verkehrt. Dessen Widersprüche haben sich dabei ausbezahlt. Die gezeigte Nervenstärke spart ordentlich Geld. Wollte man den Zeitaufwand für die Widersprüche in einen Stundenlohn ummünzen, käme er auch auf ein ansehnliches Ergebnis. Wer mehr riskiert, kann womöglich noch mehr sparen. Da hat jeder seine eigenen Präferenzen.

Vergleichsangebote der Stadtwerke zeigen, dass auch diese von einer Unsicherheit ausgehen. Die Stadtwerke stellen umgekehrt also die gleichen Überlegungen an, wie man mit möglichst geringem Aufwand vielleicht doch noch (überhaupt) an Geld des Kunden kommt.

Bei der Formulierung der EVH fehlt es an einer Verpflichtung zur Stornierung. Eine solche wird nur \"aus Kulanz\" in Aussicht gestellt. Diese Kulanz könnte sich auch nach der Zahlung ändern. Es bedarf einer klaren Vergleichsregelung, die man schriftlich fixieren sollte, wenn man einen solchen Streit endgültig gütlich aus der Welt schaffen wollte.

Offline superhaase

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #8 am: 30. April 2010, 14:48:28 »
@ Dami22:

Wenn Sie Sondervertragskunde sind und die bei Ihrem Vertrag keine gültigen Preisänderungsklauseln verwendet worden sind, was recht wahrscheinlich ist, haben Sie keinen Anlass, darauf einzugehen.
Der Versorger hat dann ganz schlechte Karten - die Urteil fallen in solchen Fällen inzwischen fast immer zugunsten der Verbraucher aus.
Sie wären schlecht beraten, dem Versorger das Geld zu schenken. Es ist wohl der verzweifelte Versuch des Versorgers, noch wenigstens ein bisschen von dem verlorenen Geld abzuschöpfen.

Wenn Sie hingegen Grundversorgungskunde (Tarifkunde) sind und es somit auf eine Prüfung der Billigkeit der Preise ankommt, ist es eine Frage der Nerven und der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung. Auch hier ist m.E. in letzter Zeit eine langsame Entwicklung zugunsten der Verbraucher zu verzeichnen. Allerdings nicht überall: hier in Bayern ist die Justiz ausgesprochen verbraucherfeindlich. Sauhaufen hier! ;)
In diesem Fall ist also meiner Meinung nach der Vergleich \"50% der strittigen Forderung und keinerlei Mahnkosten etc.\" durchaus eine gute Lösung. Anschließend darf man sich getrost den günstigsten Anbieter aussuchen und so den Wettbewerb anheizen.

Da ich in München wohl als Tarifkunde (Grundversorgung) einzustufen war, habe ich letztes Jahr nach meinem Auszug aus der gasbeheizten Wohnung den SW München selbst einen solchen Vergleich von 50% der strittigen Forderung (über meinen Vertrags-Anfangspreis hinausgehende Preise) angeboten, um die Sache vom Tisch zu haben. Das wäre meiner Meinung nach grob geschätzt auch einem wirklich billigen Gaspreis recht nahe gekommen.
Die SWM haben das abgelehnt, so dass ich nun nichts bezahlt habe.
Schade!
Inzwischen kam der Mahnbescheid und vor ein paar Tagen wieder die Forderung, zu zahlen, wobei ein neueres Urteil des AG München zugunsten der SWM beigefügt war. Wenn ich nun nicht bis zum 5.5. zahle, drohen die SWM mit der gerichtlichen Durchsetzung.
Ich suche derzeit schon mal vorsorglich nach einem Anwalt.
Leider antwortet er bisher nicht auf meine Anfragen ...  :D

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline chilihead

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EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??
« Antwort #9 am: 30. April 2010, 16:39:45 »
... wenn man den \"Fight\" gegen das EVU nicht mehr weiterführen möchte, könnte auch versucht werden die 50% als Verhandlungsbasis zu sehen.
Für mich würde das zwar niemals in Frage kommen, wer aber kein Bock mehr auf Widersprüche schreiben hat kann es ja mal versuchen.



Danach aber nicht meckern das der dann zu zahlende Preis so hoch ist.

 

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