Energiepreis-Protest > EVH - Energieversorgung Halle

EVH erlässt 50 % der Forderung! Darauf eingehen??

(1/2) > >>

Dami22:
Hallo erstmal!

Wir streiten uns seit 2006 mit der EVH über den Gaspreis. Es gab stetig Schriftverkehr zwischen beiden Seiten. Wir haben ständig widersprochen und den Preis auf den damaligen Preis jede Abrechnung zurückgerechnet.

Heute dann der Brief in unserem Briefkasten:

Sie wollen uns die Möglichkeit geben, dass wir innerhalb einer Woche 50 % unserer Forderung begleichen und den Rest wollen sie uns erlassen! Aus Kulanzgründen wie es heißt.

Was meint ihr dazu?? Sollen wir uns auf den \"Deal\" einlassen?? Oder ist dies eher ein Zugeständis an ihre Unbegründetheit der Forderung?

Hat jemand von euch auch solch ein Schreiben erhalten?

Vielen Dank schonmal im Voraus an euch alle!

LG
Dami

Cremer:
@Dami22,

wie lautet denn der Text des Briefes?

Wo sind die Fußangeln?

RR-E-ft:
Viele Stadtwerke, so auch in Jena, bieten jetzt entsprechende Deals an.

Erlassen können die Stadterke nur eine Forderung, die überhaupt besteht, was zu bezweifeln steht. Ebenso gut kann man darin sehen, dass der Kunde 50 % einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung zuerkennen und zahlen soll.

Dami22:
Der Text ist eher \"Standard\" ;) So kommts mir jedenfalls vor.

\"Der umfangreiche Schriftwechsel mit Ihnen hat bisher zu keiner Einigung geführt. Aus unserer Sicht wurden alle Standpunkte der Parteien ausgetaucht und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte von unserer Seite Ihnen schriftlich dargelegt.

Derzeit besteht für das Vertragskonto eine offene Forderung in Höhe von xx.

Um nunmehr mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung erzielen zu können, schlagen wir vor, dass Sie 50 % der o. g. Forderung kurzfristig bis zum 7.5. auf das  Ihnen bekannte Konto überweisen.

Sobald dieser Betrag bei uns eingegangen ist, werden wir die restliche Forderung aus Kulanz stornieren.\"

MfG und das war\'s..

Was meinst du mit Fußangel?

Dami

Cremer:
@Dami22,

dass was RR-E-ft z.B. in seinem Beitrag geschrieben hat.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt hatten und -davon gehe ich aus- dsie Beträge gekürzt hatten, besteht aus Ihrer Sicht doch keine offene Forderung.

Durch Anerkennung von 50% der Forderung laut Versorger legen Sie ausgehend von Ihrem Standpunkt zumindet noch 50% drauf.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln