Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kleve / Niederrhein
Nachrechnen
RR-E-ft:
Mittlerweile gibt es
Fallstudien
Die Stadtwerke haben gegenüber ihren Haushaltskunden den Verbrauch jährlich vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres abgerechnet, so dass jeder selbst nachrechnen kann, wie es um mengengewichtete spezifische Gasbezugskosten pro Jahr steht.
bolli:
Eine sehr interessante Fallstudie und sehr schön herausgearbeitet. Ein Problem sehe ich nur darin, dass Sie zwar durch entsprechende Recherchen den Anteil \"Haushaltskunden oder mit ihnen vergleichbaren Kunden\" herausbekommen haben, also \"Industriekunden\"/\"Privatkunden\"-Verhältnis kennen und dieses auch im Gasbezug unterscheiden konnten,
jedoch erscheint mir noch das Problem Sondervertragskunden/Tarifkunden im \"Privatkundenbereich\" relevant, da meines Wissens die Verletzung des Äquivalenzprinzips doch nur in der gesetzlichen Grundversorgung relevant ist. Im Sondervertragsverhältnis besteht doch (ein wirksames Preisänderungsrecht im Vertrag vorausgesetzt) diese Einschränkung nicht, da kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht besteht, oder ?
Um jetzt zu wissen, wie hoch die einzelnen Deltas sind, müsste auch noch der Anteil von Sondervertragskunden zu Tarifkunden bekannt sein, da typischerweise ein höherer Anteil des Gasverbrauchs über die Sondervertragskunden verbraucht werden dürfte (wegen der günstigeren Preise bei höherem Verbrauch). Diese würden dann schon einen größeren Anteil an den Gewinnsteigerungen \"abfangen\", so dass die unzulässigen Gewinnsteigerungen bei Kunden in der gesetzlichen Grundversorgung geringer ausfallen oder möglicherweise ganz wegfallen.
Einfacher ist es nur, wenn die Kunden ausschließlich in der gesetzlichen Grundversorgung als Tarifkunden versorgt werden.
RR-E-ft:
Einige Versorger behaupten, alle Haushaltskunden ausschließlich in der Grundversorgung zu beliefern, so auch die Stadtwerke Kleve.
Freilich lässt sich die Frage stellen, ob der Versorger hierdurch nicht unnötig die hohe Konzessionsabgabe für Tarifkundenlieferungen an die Gemeinde zahlt, wo doch Heizgaskunden üblicherweise als Normsondervertragskunden bei der niedrigen KA (0,03 Ct/ kWh) beliefert werden, und ob hierin ggf. eine versteckte Gewinnausschüttung an die Kommune zu sehen ist.
Stünde der Gasversorger in einem starken Wettbewerb, würde er wohl bestrebt sein, die Kosten der Belieferung für Heizgaskunden zu verringern. Schließlich gelten auch die Lieferungen auswärtiger Gasanbieter als Sondervertragslieferungen bei einer höchstzulässigen KA in Höhe von 0,03 Ct/ kWh.
Werden alle Heizgaskunden nur in der Grundversorgung beliefert, deutet dies mithin auch sehr stark auf fehlenden Wettbewerbsdruck hin.
Cremer:
@H. Fricke,
die Fallstudie muss man sich erst mal richtig verinnerlichen :evil:
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Cremer
@H. Fricke,
die Fallstudie muss man sich erst mal richtig verinnerlichen :evil:
--- Ende Zitat ---
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