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Autor Thema: AG Mitte spricht weiteren Kunden Rückzahlung zu  (Gelesen 8187 mal)

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Offline RR-E-ft

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AG Mitte spricht weiteren Kunden Rückzahlung zu
« am: 28. April 2010, 16:46:02 »
Das Amtsgericht Mitte hat unmittelbar nach mündlicher Verhandlung am 26.04.2010 unter dem Aktenzeichen 20 C 537/09 einem GASAG Kunden einen (wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen) eingeklagten Rückforderungsanspruch in Höhe von 378,58 € nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit 12.01.2010 zugesprochen. Der erklärten Hilfsaufrechnung der beklagten GASAG in Höhe der Klageforderung blieb der Erfolg verwehrt.

Zugleich wurde entschieden:

Gem. § 3 ZPO i.V.m. § 45 Abs. 3 GKG wird der Streitwert auf 741,16 EUR festgesetzt, weil über die streitige Forderung der Hilfsaufrechnung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht.

Der erfolgreiche Kläger wurde von Herrn Kollegen RA Wassermeier, Berlin (in der Anwaltsliste des Vereins aufgeführt) vertreten.

Gratulation/ Glückwunsch an die Spree.

Offline DieAdmin

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AG Mitte spricht weiteren Kunden Rückzahlung zu
« Antwort #1 am: 06. Mai 2010, 18:38:12 »

Offline DieAdmin

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AG Mitte spricht weiteren Kunden Rückzahlung zu
« Antwort #2 am: 21. Mai 2010, 12:30:12 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Das Amtsgericht Mitte hat unmittelbar nach mündlicher Verhandlung am 26.04.2010 unter dem Aktenzeichen 20 C 537/09 einem GASAG Kunden einen (wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen) eingeklagten Rückforderungsanspruch in Höhe von 378,58 € nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit 12.01.2010 zugesprochen. Der erklärten Hilfsaufrechnung der beklagten GASAG in Höhe der Klageforderung blieb der Erfolg verwehrt.
....

das genannte Urteil ist nun in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2657/

Offline ronnyjahn

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AG Mitte spricht weiteren Kunden Rückzahlung zu
« Antwort #3 am: 25. Mai 2010, 16:54:04 »
Interessant ist das Urteil der Zivilabteilung 20 auch im Hinblick auf die Verjährung. Die Vorsitzende ist offensichtlich der Auffassung, dass Verjährungsbeginn Sommer 2009 ist. Damit wären dann Rückforderungen aus den Jahren vor 2006 noch möglich.


Grüße
Ronny Jahn

Offline DieAdmin

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Offline DieAdmin

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AG Mitte spricht weiteren Kunden Rückzahlung zu
« Antwort #5 am: 04. Mai 2011, 14:04:18 »
Zitat
Original von Evitel2004
Zitat
Original von RR-E-ft
Das Amtsgericht Mitte hat unmittelbar nach mündlicher Verhandlung am 26.04.2010 unter dem Aktenzeichen 20 C 537/09 einem GASAG Kunden einen (wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen) eingeklagten Rückforderungsanspruch in Höhe von 378,58 € nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit 12.01.2010 zugesprochen. Der erklärten Hilfsaufrechnung der beklagten GASAG in Höhe der Klageforderung blieb der Erfolg verwehrt.
....

das genannte Urteil ist nun in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2657/

Update: Das Urteil ist rechtskräftig. GASAG hat die Berufung zurückgenommen :)

 

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