Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: unangekündigte Stromsperrung  (Gelesen 10096 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline sandra66

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
unangekündigte Stromsperrung
« am: 27. April 2010, 14:37:25 »
Ich hatte diesen Monat ein großes Problem mit der HVG  (ZEAG).
Mir wurde letzte Woche ohne jegliche vorankündigung der Strom abgeklemmt..
Ich wußte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mal warum..
So nach mehreren telefonate ,wurde mir dann erklärt warum ..Und zwar hatte ich eine sehr hohe Jahresabrechnung .. Wir vereinbarten eine Ratezahlung  2 zahlungen  jeweils am 23 ....Die Abschlagszahlungen liefen normal weiter ..nun zu meinem Fehler ..Ich benutze für meine Zahlungen immer onlinebanking ,
 die Terminüberweisungen ..Leider habe ich die 1. Rate niedriger angesetzt als die 2. und es hätte umgekehrt sein müssen..
Damit war der restliche Betrag sofort fällig und sofort zu bezahlen...Schön wenn ich es irgendwie erfahren hätte..Meine monatliche Abschlagszahlung kam auch verspätet dort an ..(4 Tage) zum Zeitpunkt der Sperre war das Geld aber schon lange beim Versorger...

Am 21 wurde mir der strom abgesperrt ,mein Freund der da war durfte nicht einmal zur Bank ..Am 23 wäre die 2. Rate von meinem Konto abgegangen..

Zu meiner Frage = hatt jemand schon mal ähnliches erlebt ,wie habt ihr euch gewährt? ich habe erstmal Widerspruch eingelegt und meine Sperrkosten sage und schreibe(147 euro) zurück verlangt...
Bis jetzt noch keine Antwort erhalten...

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
unangekündigte Stromsperrung
« Antwort #1 am: 27. April 2010, 14:40:12 »
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, müssen für eine zulässige Versorgungseinstellung die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 StromGVV erfüllt gewesen sein, was sehr zu bezweifeln steht.

Die formularmäßige Abbedingung der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 StromGVV in einem Vertrag kann sich ihrerseits gem. § 307 BGB als unwirksam erweisen.

Offline sandra66

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
unangekündigte Stromsperrung
« Antwort #2 am: 27. April 2010, 14:56:24 »
Danke für die schneller Antwort
Auf diesen Paragraph habe ich sie beim Widerspruch hingewiesen...
Am Telefon fühlten sie sich im Recht ,da ich mich ja nicht an die Vereinbarung der Ratenzahlungen gehalten hatte.(1. Rate niedriger als 2.) und somit hätten sie das Recht ohne Vorwarnung zu sperren...
Was mich noch am meisten ärgert ,ich habe vor diesem Vorfall einen Vertrag abgeschlossen  ,(strom online) nun bin ich 1 jahr an das Unternehmen gebunden ,sonst hätte ich sofort den Anbieter gewechselt...

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz