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Autor Thema: LG Neuruppin, Urt. v. 22.04.10 Az. 1 O 161/08 - Rückforderungsanspruch eines Fernwärmekunden  (Gelesen 4330 mal)

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LG Neuruppin, Urt. v. 22.04.10 Az. 1 O 161/08 - Rückforderungsanspruch eines Fernwärmekunden

Das gut begründete Urteil überzeugt.

Bemerkenswert erscheint, dass BBH wohl für den Fernwärmlieferanten ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht aus § 315 BGB herleiten wollten. Aus dem Standardwerk der BBH- Anwälte \"Zenke/ Wollschläger § 315 BGB: Streit um Versorgerpreise\" ergibt sich indes, dass die Billigkeitskontrolle dabei regelmäßig keinen Anwendungsbereich habe.

Zur Abweisung der Zahlungsklage eines Fernwärmeversorgers wegen unwirksamer Preisänderungsklausel siehe auch OLG Naumburg ZNER 2009, S. 400

 

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