Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

SWM verschickt aktuelles Urteil als Zahlungsdruckmittel

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Sentenza:
Habe heute von den SWM dicke Post erhalten. Ein anonymisiertes Urteil zugunsten der Stadtwerke, gefällt vom Amtsgericht München am 19.02.2010.

\"Unter Bezugnahme auf die vom Bundesgerichtshof in seiner richtungsweisenden Leitsatzentscheidung vom 13.06.2007, Az. VIII ZR 36/06 getroffenen Feststellungen zur Billigkeit der Preisanpassungen zum ... Die zugrundeliegenden Preiserhöhungen sind wirksam.\"

Hierbei war die SWM die Klägerin und sie hat gesiegt. Ich weiss nicht was ich davon halten soll, aber es gefällt mir ganz und gar nicht mehr. Es wurde natürlich auch die Zahlungsaufforderung für die strittigen Differenzbeträge beigefügt.

Wer hat ähnlichen Schrieb von den SWM erhalten und was sollte man jetzt tun.

RuRo:

--- Zitat ---Original von Sentenza
\"Unter Bezugnahme auf die vom Bundesgerichtshof in seiner richtungsweisenden Leitsatzentscheidung vom 13.06.2007, Az. VIII ZR 36/06 getroffenen Feststellungen zur Billigkeit der Preisanpassungen zum ... Die zugrundeliegenden Preiserhöhungen sind wirksam.\"

--- Ende Zitat ---

Zunächst begründen Urteile, als Einzelfallentscheidungen, keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Ermitteln Sie die Grundlage Ihres eigenen Energiebezugs (Grundversorgung/Sondervertrag)?

Die Rechtsprechung des BGH hat sich seit 2007 weiter entwickelt, mit durchaus positiven Ansätzen für die Verbraucher. Nutzen Sie die BdE - Urteilssammlung

Beispielhaft seien hier die Entscheidungen vom 19.11.08, 17.12.08, 15.07.09 usw. als Lektüre empfohlen.

Leider dringen die höchstgerichtlichen Erkenntnisse nicht unbedingt zügig in die Niederungen der bayer. Justiz vor. Ein Risiko ist eine gerichtliche Auseinandersetzung allemal, jedoch auch nicht ganz aussichtslos.

Entscheiden müssen Sie selbst.

chriskmuc:
Keine Panik:

1.) Ist ja nur ein Urteil einer \"kleinen\" Amtsrichterin - über eine Vielzahl Ihrer Argumente in Ihrer Urteilsbegründung konnte ich nur lächeln.
2.) Von wegen anonymisiert. Der Chefeinkäufer der SWM mit den drei Buchstaben - wurden nicht überall anonymisiert - warum auch die Preise anonymisiert wurden? Naja - da haben die Stadtwerke wohl was zu verbergen!
3.) Entweder war der Anwalt ne Niete oder die Richterin hat das ganze Thema falsch verstanden.

Z.B kann ich nicht nachvollziehen, warum die SWM einen Aufpreis beim eigenen Einkauf akzeptieren mit der Begründung auch Spitzenverbräuche abzudecken - wenn Sie selber in Ihrem Magazin mit einem riesigen Gasspeicher für die Versorgungssicherheit werben.

Oder warum die Richterin der Meinung ist, das es legitim ist, das die SWM im Herbst - vor der Heizsaison den Gaspreis um z.B. 12% erhöhen, obwohl Sie selber nur Bezugspreissteigerungen von z.B. 8% haben. Die SWM argumentieren dass Sie die voraussichtliche Gaspreiserhöhung in einigen Monaten um z.B. weitere 4% (den Sie dann nicht weitergeben) gleich eingepreist haben und dann gleicht sich das ganze sowieso wieder aus.

Das man dann in der Heizsaison (die Masse des Gasverbrauchs) 4% zuviel zahlt, das man sich sonst sparen würde - scheint der Amtsrichterin wohl nicht nachvollziehbar sein. Mir sind viele Entscheidungen der Amtsgerichte - auch im Wohneigentumsgesetz - nicht nachvollziehbar, die dann von den höheren Gerichten regelmässig gekippt werden. Also keine Panik. Zahle in den Prozesskostenfonds des Bundes der Energieverbraucher ein und Du kannst Dich getrost zurücklehnen.

Und/oder wechsle den Versorger - zur Zeit gibt es ja mit LOGOGAS ein sehr interessantes Angebot.

Marion13:
Auch ich habe von den Stadtwerken ein solches Schreiben bekommen. Ruhe bewahren, die SWM setzen weiterhin auf Einschüchterung.

deraffe:
Ja, nach wie vor verschickt die SWM Post. Welch Überaschung. Und diesmal dicke... Post. So steigen wenigstens die Portokosten. Ich habe mich natürlich gefreut und gefragt, wer diese Briefe eintüten mußte - ohne dass sie gleich wieder aufplatzen. Ein A4-Umschlag wäre wohl zu teuer geworden. Für einen kurzen Moment hatte ich ein wenig Mitleid mit der SWM. Einen sehr kurzen Moment. Nein: Eigentlich garnicht.

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