Galt in den vergangenen Jahren in der Begriffserläuterung zum Umrechnungsfaktor noch, dass der Brennwert von 1 m3 Erdgas in der gesetzlichen Maßeinheit die Anzahl der kWh wiedergibt. Damit wurde die tatsächliche Wärmemente, die in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist, errechnet. Auf Grund mehrerer Einflussfaktoren (Temperatur, Druck, Gasqualität) würde sich auch der Umrechnungsfaktor von Jahr zu Jahr geringfügig ändern.
Und in den neuesten Rechnungen findet man zum gleichen Thema recht umfassende, jedoch nicht besser nachvollziehbare Erläuterungen zur Gasrechnung, wobei das kWh-Ergebnis auf Grund neuester Umrechnungszahlen angestiegen ist.
Und hier die neueste Argumentation, weil man den Begriff des Umrechnungsfaktors nicht mehr nutzt und dafür die Begriffe \"Zustandszahl\" und \"Brennwert\" eingeführt hat wie folgt:
Zustandszahl (Z-Zahl) und Brennwert:
Bei Erdgas handelt es sich um ein Naturprodukt, daher schwankt sein Energiegehalt. Auch die Gastemperatur und der Gasdruck variierne. Alle diese Einflüsse sind bei der Gasabrechnung zu berücksichtigen. Hierzu werden vom Netzbetreiber die Zustandszahl und der Brennwert ermittelt und bereitgestellt.
Zustandszahl: Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Als Normzustand bezeichnet man das Gasvolumen bei einer Temperatur von Null Grad Celsius und einem Druck von 1.013,25 mbar. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung jedoch erfolgt auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl, die für jeden Kunden ermittelt wird. Der Brennwert gibt an wie viel Energie in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Er wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.
Somit erfolgt ihre Abrechnung nach den Grundlagen der eichrechtlichen Vorschriften und nach den Vorgaben der DVGW.
Ermittlung kWh-Verbrauch: Zählerdifferenz in Kubikmetern multipliziert mit z-Zahl multipliziert mit Brennwert gleich Verbrauch in kWh.
Im Vergleich zur Vorjahresabrechnungs-Methode ergibt dies eine Differenz zu Gunsten des Energieversorgers von 274 kWh.
Ist zwar etwas weniger als 1 Prozent, aber Kleinvieh macht auch Mist, könnte man sagen.
Im nächsten Jahr wird vermutlich noch die Fieberkurve des Vorstands des EVU in die Berechnung/Ermittlung einbezogen.