Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Anbieterwechsel kann mir nun die Versorgung gesperrt werden
ESG-Rebell:
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Aus Ihren Schilderungsversuchen geht nicht eindeutig hervor, ob der neue Anbieter in Ihrem Namen rechtzeitig gekündigt hat und ob er die Weiterbelieferung im Anschluss an das Ende Ihres Altvertrages beim Netzbetreiber angemeldet hat.
Sollte es eine Lücke zwischen dem Ende des Altvertrages und dem Lieferbeginn im neuen Vertrag geben, so beliefert Sie Ihr Grundversorger für diesen Zeitraum - längstens für drei Monate - im Rahmen der Ersatzversorgung zu seinen Allgemeinen Tarifen.
Sollte Ihr Grundversorger oder Netzbetreiber oder Ihr neuer Lieferant die nahtlose Weiterbelieferung verzögert und dadurch die teure Ersatzversorgung verursacht haben und sollten Sie dies beweisen können, so könnten Sie versuchen Schadensersatz vom Verursacher einzutreiben. In 99% aller so gelagerten Fälle dürfte es allerdings besser sein, mindestens acht - besser 12 - Wochen vor Vertragsende einen neuen Lieferanten zu beauftragen.
Gruss,
ESG-Rebell
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