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Autor Thema: Augen auf bei aktuellen Jahresrechnungen!  (Gelesen 4218 mal)

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Offline fortunato

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Augen auf bei aktuellen Jahresrechnungen!
« am: 13. April 2010, 19:18:51 »
Die jenigen, die sich bei RWE Rhein-Ruhr auf § 315 BGB berufen haben, sollten bitte sehr genau die aktuelle Jahresabrechnung überprüfen. Bei uns wurden einige der geleisteten Zahlungen nicht berücksichtigt (das macht locker ein paar Hundert € im Jahr aus..).

Deswegen auch meine Bitte an alle Verbündeten: bevor Sie anfangen die Rechnung zu kürzen, schauen Sie sich erstmal die Position \"abzüglich Ihrer Zahlungen\" an..

Viele Grüße,
Fortunato

Offline bjo

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Augen auf bei aktuellen Jahresrechnungen!
« Antwort #1 am: 13. April 2010, 20:39:34 »
bei mir wurde keine einzige Zahlung berücksichtigt!
- Alle Zahlungen erfolgten pünktich unter Angabe des Verwendungszwecks
- Wiederspruch gegen Rechnung eingelegt
- eigene Rechnung erstellt leider 24 EUR Guthaben
- gekündigt geh zu Logoenergie
- werde Abschlußrechnung von RWE wieder selbst erstellen und die 24 EUr einbehalten!
- Hausverbot besteht immer noch!

Offline AnJo

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Augen auf bei aktuellen Jahresrechnungen!
« Antwort #2 am: 16. April 2010, 20:48:37 »
Hallo,

bin zwar bei der RWE Westfalen-Weser-Ems aber ich denke das ist alles derselbe Verein:

habe die Jahresrechnung September 2009 nach langem hin und her ( auch hier stimmte der
Betrag nicht, 600 € zu hoch, was auch von der RWE bestätigt wurde) inklusive aller Forderungen
aus 2007, 208 bezahlt.
Danach Abschläge für September 2009 November 2009 Januar 2010 und März 2010 bezahlt.
Habe dann zum 01.04.2010 den Versorger gewechselt.
Letzte Woche kam die Schlußrechnung:
Abschläge von Sebtember 2009 und November 2009 (insgesamt 498,00 €) wurden schlichtweg nicht
berücksichtig.
Bei der Hotline sagte man mir, man könne dies nicht zurückverfolgen, da im Januar 2010 ein sogenannte Dummy-Rechnung (O-Ton RWE) erstellt worden sei ????????????
Ich möchte meine Berechnungen bitte noch einmal schriftlich nachreichen, was ich dann auch getan habe.
Jetzt heißt es warten.....

Heute eine Mahnung der RWE wg. Abwasser:
Hier habe ich immer pünklich bezahlt und auch nichts widersprochen, d. h. ganz normaler lieber zahlungwilliger (Zwangs-)Kunde.
Ich hätte einen Betrag von 60,00 € nicht überwiesen. Man droht sofort mit Inkassounternehmen !!!
Auf die vorausgegangene Zahlungserinnerung hatte ich bereits schriftlich reagiert und dem Unternehmen Buchungsdatum und Kundennummer unter der überwiesen wurde mitgeteilt.
Auch wenn der Fehler der Falschbuchung in diesem Fall bei mir zu suchen war (war leider so  :() so
habe ich doch mit Antwort auf die Zahlungserinnerung alles Richtig gestellt.
Dies wurde offensichtlich einfach ignoriert.
Hier konnte mir aber die nette Dame (war wirklich sehr nett) weithelfen.
60,00 € sind bei der RWE aufgetaucht, Mahnung hinfällig und jetzt kommt der Hammer: ich bekomme
noch eine Gutschrift über 35,00 € :P

Also Vorsicht bei Abrechnungen der RWE !

In meinen und vielen anderen Fällen mag das alles vielleicht ja noch angehen aber wie sieht es bei älteren Menschen aus bzw. bei Menschen wo die Energiekostenabrechnungen von den Kommunen getragen werden.
Hier erfolgt keine Prüfung  :rolleyes:

Der RWE darf und will ich nichts unterstellen, da mit Sicherheit zuviel gezahlte Beiträge von der RWE
früher oder später erstattet werden, aber viele Menschen gehen durch diesen Abrechnungswahnsinn ungewollt in Vorkasse und dass in diesen ohnehin schon schlechten Zeiten.

Gruß
AnJo

P. S. Laut Hotline (auch diesmal sehr netter Herr) trage ich auch eine Teilschuld mit, da die RWE keine
       Einzugsermächtigung von mir hat.
       Somit müßten alle meine Zahlungseingänge manuell verbucht werden.

 

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