Ja, wenn man nicht ab und an über sich selber lachen kann, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren.
Ich fand die Begründung eines Amtsrichters auch schön:
\"Man könne nicht erwarten, dass ein Verbraucher ständig alle Zeitungen liest und bevorratet, damit jener sofort im Bilde sein kann, wenn ein Gasunternehmen gerade mal wieder beliebt seine Preise (nach oben) anzupassen\".
Der hat zwar des Trudels Kern nicht verstanden, denn der Beweis ist zu führen, ob der Versorger seine Veröffentlichung wirksam, auf der Basis der GVV, durchgeführt hat. Und dann kann das EVU nicht kommen mit der BILD-Zeitung, sondern konkret mit dem Organ am Wohnort des Kunden.
Aber lustig war\'s schon.