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Autor Thema: Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein  (Gelesen 10371 mal)

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Offline Zuckermaus

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« am: 11. Februar 2010, 13:19:58 »
Hallo,

wir haben Fernheizung die über einen Wärmemengenzähler abgerechnet wird und Kalt- und Warmwasserzähler. Zuletzt wurde am 12.12.2008 durch Techem abgelesen.

An die Ablesung für 2009 habe ich die Hausverwaltung am 1. und 8.2. per Mail erinnert. Am 8.2. bekam ich Antwort. Die haben mein Mail an Techem weitergeleitet. Die Frage ist nur wann abgelesen wird. Am 12.02.10 sind schon 14 Monate seit der letzten Ablesung rum. Mein Mann hörte bei Nachbarn, das Techem bei Ihnen zufällig (ohne Ankündigung) da war. Wir warten noch und haben dann höhere Werte als die Nachbarn wo Techem vor 3 Wochen war. Sehr wahrscheinlich werden durch die späte Ablesung unsere Werte höher als nach 12 Monaten sein und wir müssen nachzahlen und werden höher gestuft.
Oder müssen bei der Abrechnung 14 Vorauszahlungen berücksichtigt werden, da ja erst nach 14 Monaten oder noch später nach der letzten Ablesung abgelesen wird?

Wie früh muss die Ablesung durch Aushang im Treppenhaus angekündigt werden?

Für Infos gern mit Urteilen danke ich im voraus. Hat jemand von Euch das Problem mal gehabt. Wie wurde da verfahren. Selbst an Techem kann ich mich nicht wenden, da ich nicht deren Vertragspartnerin bin.

Gruß
Dorothea

Offline Netznutzer

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #1 am: 11. Februar 2010, 19:39:33 »
§ 20 Ablesung
(1) Die Meßeinrichtungen werden vom Beauftragten des Fernwärmeversorgungsunternehmens möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen des Unternehmens vom Kunden selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, daß die Meßeinrichtungen leicht zugänglich sind.
(2) Solange der Beauftragte des Unternehmens die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf das Unternehmen den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

http://bundesrecht.juris.de/avbfernw_rmev/

Gruß

NN

Offline corsair

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #2 am: 11. Februar 2010, 20:57:36 »
...hmmm wenn die Techem-Spezis  8) 8) mit im Spiel sind, vermute ich mal stark, dass es sich nicht um Fernwärmelieferung und Abrechnung durch die örtlichen Stadtwerke handelt....
Insofern wäre hier die AVB Fernw. nicht anwendbar....

Ich denke eher, dass es sich um eine Verteilung der Heizkosten im Rahmen der Heizkostenverordnung handelt, also eine \"Verteilrechnung\".

Wie auch immer...
hoffentlich wurden die Zählerstände selbst notiert (schadet nie).
Auch sollte der Wärmezähler über einen Stichtagsspeicher verfügen, der dann auch nachträglich ausgelesen werden kann. (Bei den Kalt- und Warmwasserzähler geht dies i.d.R. nicht)
(Voraussetzung Techem hat diesen Stichtag im Wärmezähler richtig programmiert und bequemt sich auch, diesen dann auszulesen....)

Ansonsten werden nachträglich abgelesene Stände auf den Abrechnungstag zurückgerechnet. Das kann sogar Techem....

Offline Pedro

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #3 am: 11. Februar 2010, 20:59:58 »
@Zuckermaus:
Es kommt auf die eingesetzte Technik an. Wenn die Wärmemengenzähler z.B. \'\'stichtagsprogrammiert\'\' sind, können die Ablesewerte des maßgeblichen Tages auch später ausgelesen werden.
Die Hausverwaltung macht es sich übrigens mit der \'\'Weiterleitung der Mail\'\' recht einfach.
Im Grunde hätte sie selbst die Ablesetermine überwachen und tätig werden müssen und nicht erst auf \'\'Anregung\'\'. Wenn Sie Pech haben, bekommen Sie aber von Techem keine Antwort (andere Abrechnungsfirmen sind nicht anders!).

Offline Zuckermaus

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #4 am: 12. Februar 2010, 14:31:04 »
Hallo,

was soll ich denn nun machen. Selbst Techem anrufen oder anmailen geht nicht. Denn dann zahle ich die Abrechnung für die ganze Wohnanlage selbst.

Bei Nachbarn hat Techem angeblich bereits vor 3 Wochen abgelesen. Die waren da zufällig bei uns und haben im Haus geklingelt. Wer da war bei dem wurde ohne Vorankündigung abgelesen. Ein Aushang war nicht. Da mein Mann und ich berufstätig sind waren wir nicht da. Bei Ankündigung wären wir da gewesen.

Es handelt sich um eine Abrechnung von 3 Wohnhäusern nicht nicht von den Stadtwerken.

Ob der Wärmemengenzähler stichtagprogrammiert weiß ich leider nicht. Die Wasserzähler sind es sicher nicht.


Für weitere Antworten was ich machen soll danke ich Euch. Bei der Hausverwaltung habe ich mich schon 2 x gemeldet. Vor 2 Jahren wurde die Ablesung Anfang Februar gemacht. Da hatte der Mieterverein damals 1 Brief für mich geschrieben.

Gruß
Dorothea

Offline Pedro

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #5 am: 12. Februar 2010, 16:03:40 »
Zitat
was soll ich denn nun machen. Selbst Techem anrufen oder anmailen geht nicht.

Wie schon gesagt, bekommen i.d. Regel nur \'Vertragspartner\', also die Hausverwaltungen Antwort, wenn sie die Ablesedienste anschreiben. Wenn Sie bisher keine Antwort von dort erhalten haben,  versuchen Sie es doch mal hier:

https://portal.techem.de/wps/portal/de/mieterportal

Wenn die Fa. Techem keine Aushänge vor der Ablesung gemacht haben sollte, wäre das ohnehin angreifbar. Aber darauf muss schon die Hausverwaltung achten. Dran bleiben, ggf. wieder Mieterverein einschalten und Ergebnis bitte hier berichten.

Offline userD0010

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #6 am: 12. Februar 2010, 17:34:11 »
@Pedro
@Netznutzer
@Zuckermaus

Wo liegt das Problem?
Hoffentlich sind die Daten zum Stichtag bzw. im Nahbereich dazu abgelesen und vorhanden.
Dann würd ich diese Daten der Hausverwaltung mit der Bitte um Weiterleitung an Techem melden und gleichzeitig darum bitten, dass die Hausverwaltung Techem auffordert, umgehend die Abrechnung vorzunehmen.

Ansonsten bleibt die Sache doch unproblematisch.
So lange keine Ablesung durch Techem erfolgt ist, wird bei Ablesung der bis dahin erfolgte Verbrauch für die Abrechnung zu Grunde gelegt.
Das wären dann halt 14 oder 15 Monate mit einem Verbrauch für eben diesen Zeitraum.
Dem stehen aber Abschlagzahlungen für 14 oder 15 Monate gegenüber, so dass letztendlich der monatliche Verbrauch ermittelt werden und mit dem Vorjahresverbrauch verglichen werden kann.
Nachzahlungen sind nur bei höherem Verbrauch und den üblichen Preissteigerungen zu erwarten.

Offline Zuckermaus

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #7 am: 16. Februar 2010, 09:03:48 »
Hallo,

am 12.02.10 kam per Post 1 Karte, dass die Ablesung heute zwischen 11.00 und 13.00 Uhr erfolgen wird. Wir haben angeblich schon 1 Postkarte von der Fremdfirma aus Hameln die für Techem abliest erhalten. Die waren am 26.01.10 schon mal da. Im Hause hat aber die 1. Karte keiner erhalten. Bei 4 Familien die durch Zufall daheim waren wurde damals abgelesen. Die Karte ist nur mit Nachnamen ausgefüllt. Mein Doppelname wurde nicht berücksichtigt. Dann steht unsere Adresse aber auch 2 Adressen um die Ecke (gehören zur Liegenschaft) mit drauf. Die Handschrift ist auch kaum leserlich.
Die 1. Karte hat niemand erhalten. Mein Mann hat in Hameln angerufen, da auf unserem Klingelschild mein Doppelname steht. Er macht die Ablesung für 2 Nachbarn mit.

Es wäre toll, wenn wirklich 14 Vorauszahlungen berücksichtigt würden, da zuletzt am 12.12.08 abgelesen würde.

Danke für den Link zu Techem. Da sind interessante Dinge drin.

Muss Techem von selbst kommen oder muss die Hausverwaltung Techem bestellen?

Ein Aushang war nicht. Nur 1 Postkarte kam.

Wie kann ich erreichen, dass Techem für 2010 im Dezember/Januar kommt?

Vom Mieterverein habe ich noch keine Antwort.

Ich halte Euch auf dem Laufenden und danke für weitere Tipps.

Gruß
Dorothea

Offline userD0010

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #8 am: 16. Februar 2010, 09:20:57 »
@Zuckermaus

Warum die Panik ?
Wenn Techem nun heute abliest, wird der heutige Tag als Stichtag für die Berechnung des Verbrauches seit der letzten Ablesung und anhand der abgelaufenen Kalendertage erfolgen.
Das wiederum bedeutet, dass bspw. für ca. 400 Kalendertage die geleisteten Abschlagzahlungen einschl. Ende Januar 2010 bei dem Forderungsbetrag berücksichtigt werden (müssen).
Falls dann die Techem beabsichtigt, die nächste Ablesung wieder im Dezember vorzunehmen, bleiben halt statt der ca. 365 Kalendertage \"nur\" etwa 330 Verbrauchstage übrig und somit auch \"nur\" 9 bzw. 10 Abschlagszahlungen.

Wenn die Hausverwaltung die Ablesemethodik der Techem so duldet, könnten nur alle Mieter gemeinsam die Hausverwaltung auffordern, die Ablesung und Abrechnung im Dezember eines Jahres sicher zu stellen, aber auch nur, wenn der Mietvertrag eine Einflussnahme der Mieter zulässt.

Ansonsten gilt es, die Abrechnung/Rechnung der Techem in allen Einzelheiten genauestens zu prüfen und bei kleinstem Verdacht auf Unregelmäßigkeit an die Hausverwaltung zurückzugeben, möglichst alle Mieter gemeinsam.

Offline Zuckermaus

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #9 am: 17. Februar 2010, 10:46:47 »
Hallo,

ich danke Dir für Deine Antwort. Du machst mir Mut damit. Alle im Haus sind sich da nicht einig. Bei 5 Parteien, die zufällig daheim waren wurde schon vor 3 Wochen abgelesen. Da sind die Werte dann geringer als bei uns.

Habe gerade vom Mieterverein Hannover auf meine Mail hin per Mail Antwort erhalten.
Die Fernwärmeeinkäufe, Wasser usw. dürfen nur bis 31.12.2009 berechnet werden. Auch wenn erst am 16.02.10 abgelesen wurde. Also sind unsere Kosten doch nicht so hoch. Ich soll Ihr die Abrechnung 2009 per Mail übersenden. Sie überprüfen die dann dort und erteilen mir per Mail Antwort.

Es gibt ein Urteil des OLG Schleswig, Az. wurde mir vom Mieterverein nicht mitgeteilt, da wurde eine Ablesung, 10 Wochen später als 1 Jahr vorher (bei uns 8 Wochen später) nicht beanstandet.

Wir lassen es auf uns zukommen.

Nochmals Danke.

Gruß
Dorothea

Offline Zuckermaus

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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
« Antwort #10 am: 31. März 2010, 16:10:08 »
Hallo,

der Mieterverein hat mir inzwischen geschrieben, dass der Abstand der Ablesung von 3 Wochen bei den anderen Mietern, die waren zufällig daheim, und uns problematisch ist wegen der Außentemperaturen. Wir sollen Einspruch erheben beim Vermieter. Dadurch, dass es für den 1. Termin keine Karte gab wurde bei uns 3 Wochen später abgelesen. Es wird nur behauptet dass es eine Karte gab.

Habe die Karte am 02.03.10 eingescannt an Techem und die Hausverwaltung gesandt. Leider ohne Antwort. Das kennt man ja von Techem leider.

Gruß
Dorothea

 

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