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Autor Thema: E.ON Mitte begründet Preiserhöhung  (Gelesen 15526 mal)

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Offline hko

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E.ON Mitte begründet Preiserhöhung
« am: 31. März 2010, 12:08:25 »
Hallo,
habe gerade von E.ON Mitte einen netten Brief erhalten, den ich allen wegen seiner bemerkenswerten \"Originalität\" zur Kenntnis geben möchte:

Zitat
Kassel, 30. März 2010

Unsere Strompreise Kundennummer: XXXXXXX
Verbrauchsstelle: XXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

Ihr Schreiben vom 8. März 2010 haben wir erhalten und bitten Sie die späte Antwort zu entschuldigen.

Wir verstehen, dass Sie unserer Preiserhöhung kritisch gegenüberstehen und widersprechen wollen. Ihren Widerspruch können wir dennoch nicht akzeptieren. Wir erklären Ihnen warum:

Bereits zum Jahreswechsel haben viele Anbieter Ihre Strompreise erhöht. Wir konnten jedoch unsere Preise bis zum 31. März 2010 stabil halten.

Die Strompreise in Deutschland bilden sich am Markt nach Angebot und Nachfrage. Die Kunden können bereits seit langem aus einer Vielzahl von Anbietern und Produkten auswählen.

Unabhängig davon wirken sich veränderte Kosten - wie bei allen Unternehmen - auf die Kalkulation der Energieversorger aus. Dabei gehören die Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), der übrige Staatsanteil und die behördlich festgesetzten Netzentgelte zu den Komponenten des Strompreises (zusammen rd. 70 Prozent), die E.ON Mitte Vertrieb GmbH nicht beeinflussen kann.

Die von Ihnen zitierte Vorschrift des § 315 BGB ist für die am Markt gebildeten Strompreise nach der Neuordnung der Energiewirtschaft nicht mehr einschlägig. Die Billigkeitskontrolle wurde von der Rechtsprechung zur Festsetzung der Preise durch Monopolunternehmen entwickelt. Der Stromabnehmer sollte geschützt werden, weil er keine alternativen Anbieter zur Wahl hatte.

Seit der Öffnung des deutschen Strommarktes 1998 ist es jedem Anbieter möglich, Endkunden mit Strom zu beliefern. In seinem Urteil vom 28. März 2007 (BGH VIII ZR 144/06) hat auch der Bundesgerichtshof einen existierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt bestätigt. Die Versorgung mit Strom durch E.ON Mitte Vertrieb stellt lediglich ein Angebot dar, für das Sie sich entscheiden können. Eine Unbilligkeit aufgrund einer einseitigen Preisbestimmung ist wegen der Konkurrenz zwischen den einzelnen Wettbewerbern unter den Stromlieferanten nicht gegeben.

Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, dass wir an unseren Rechnungs- sowie Teilbeträgen festhalten. Wir bitten um vollständigen Ausgleich der gesamten Forderung.

Sehr geehrter Herr XXXXXX, wir hoffen, wir konnten Ihnen unsere Vorgehensweise verdeutlichen. Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
E.ON Mitte Vertrieb GmbH

Meine persönliche Beurteilung: So werden Kunden für dumm verkauft!!!
 
Gruß hko

Offline RR-E-ft

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Offline hko

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E.ON Mitte begründet Preiserhöhung
« Antwort #2 am: 31. März 2010, 13:01:53 »
@RR-E-ft,

erst einmal danke für Ihre Reaktion.
Ich kannte schon Ihre Abhandlung zum § 315 BGB. Allerdings habe ich nicht die Absicht, eine Erwiderung an E.ON Mitte zu schicken, die Ihre Abhandlung mit Sicherheit ja auch kennen.

Gruß hko

Offline RR-E-ft

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E.ON Mitte begründet Preiserhöhung
« Antwort #3 am: 31. März 2010, 13:54:16 »
@hko

Man sollte das dem Versorger schon schreiben, insbesondere, dass man einen nachvollziehbaren und prüffähigen Nachwei über die Kostenentwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren  seit der vorhergehenden Tariffestsetzung verlangt, insbesondere mit Rücksicht darauf, dass die Großhandelspreise für Strom um ca. 2,5 Ct/ kWh gesunken sind und andere Versorger deshalb die Preise gerade gesenkt haben. Siehste hier.

Nur so zwingt man den Versorger, sich hiermit auseinanderzusetzen.

Schließlich kann man eine Frist für die Nachweiserbringung setzen und sich für den Fall der Nichterbringung als Grundversorgungskunde eine Feststellungsklage, dass der geänderte Strompreis unbillig und unwirksam/unverbindlich ist, vorbehalten.

Bei genauer Betrachtung kann sich nämlich ergeben, dass auch E.ON die Strompreise wegen der gesetzlichen Bindung an den Maßstab der Billigkeit abzusenken hat. Zudem kann man darauf verweisen, dass E.ON Thüringen und E.ON edis ihre Strompreise auch nicht erhöht haben und dass nach der Rechtsprechung des BGH wohl gilt: \"OneEon\", vgl. BGH Urt. v. 23.06.2009 KZR 21/08, wonach sich die Konzerngesellschaften der Energieversorger das Verhalten im Konzern zurechnen lassen müssen.

Die neuen Strompreise von E.ON Mitte wurden ebenso von der Münchener E.ON Vertrieb Deutschland GmbH gestrickt wie die Strompreise der Fürstenwalder E.ON Edis. Siehste hier. Die Strompreise für E.ON- Haushaltskunden bilden sich nicht am Markt, sondern werden von München aus zentral festgelegt. Das ging auch durch die Presse.

Zitat
Im Zuge des Strukturprojekts „regi.on“ wurde die Steuerung des Vertriebs von sechs deutschen Regionalversorgern mit E.ON Bayern an der Spitze zusammengeworfen.  Seither werden die E.ON-Tarife letztlich bei der – um den Preis von 1800 verlorenen Jobs geschaffenen – E.ON Vertrieb Deutschland (EVD) GmbH  mit Sitz in München festgelegt.

Hampelmänner in Kassel haben bei der Festsetzung der Tarife nichts mehr zu melden.

Zur Strompreis- Lüge

Offline bolli

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E.ON Mitte begründet Preiserhöhung
« Antwort #4 am: 01. April 2010, 08:40:56 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Bei genauer Betrachtung kann sich nämlich ergeben, dass auch E.ON die Strompreise wegen der gesetzlichen Bindung an den Maßstab der Billigkeit abzusenken hat. Zudem kann man darauf verweisen, dass E.ON Thüringen und E.ON edis ihre Strompreise auch nicht erhöht haben und dass nach der Rechtsprechung des BGH wohl gilt: \"OneEon\", vgl. BGH Urt. v. 23.06.2009 KZR 21/08, wonach sich die Konzerngesellschaften der Energieversorger das Verhalten im Konzern zurechnen lassen müssen.
Ich vermute mal, dass Sie das Urteil bewusst etwas verkürzt wiedergegeben haben, bin aber der Meinung, die Leser, die Ihre Sätze übernehmen, sollten auch wissen, was sie da schreiben.

Bei dem Urteil ging es nämlich meines Erachtens um Gesellschaften, die im gleichen räumlichen Gebiet tätig waren und wo bei unterschiedlichen Töchtern einer Muttergesellschaft verschiedene Preise in diesem gleichen räumlichen Gebiet verlangt wurden. Hier hat der BGH tatsächlich den Zusammenhang zwischen Mutter und Töchtern hergestellt.

Inwiefern dieses auch bei Töchtern der Fall ist, die in unterschiedlichen räumlichen Gebieten tätig sind, dürfte ja wohl noch umstritten sein.

Zitat
Original von RR-E-ft
Die Strompreise für E.ON- haushalstkunden bilden sich nicht am Markt, sondern werden von München aus zentral festgelegt.
Ersteres sollte ja wohl auch nicht so sein, da der Strom in der gesetzlichen Grundversorgung ja angemessen und preiswert sein soll, wohingegen sich Marktpreise ja durchaus auch anders entwickeln können.
Und das er in München zentral festgelegt wird, heisst ja nicht, dass er sich in allen Gebieten gleich entwickeln muss und das lokale Besonderheiten nicht berücksichtigt werden (müssen).

Aber Sie haben natürlich insofern Recht, dass größere Abweichungen dann schon einer Erläuterung des Konzerns bedürfen könnten.

Offline RR-E-ft

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E.ON Mitte begründet Preiserhöhung
« Antwort #5 am: 01. April 2010, 13:15:37 »
BGH: Marktbeherrschung E.ON/EAM Strom

Gerade die Grundversorgungstarife bilden sich nicht unabhängig von der Marktentwicklung auf der Großhandelsebene (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43, VIII ZR 225/07 Rn. 28].

E.ON Vertrieb Deutschland GmbH (EVD) hat die regionalen Vertriebsabteilungen als Filialen. Die Beschaffung erfolgt zentral. Diese könnte auch günstig bei der E.ON Kernkraft GmbH oder anderen Kraftwerkssparten von E.ON erfolgen.

Das einzige, was sich in den Regionen unterscheidet, sind die Netzkosten.

Deshalb muss die von EVD fetsgesetzte unterschiedliche Preisentwicklung bei den Regionalversorgern kritisch hinterfragt werden. Fakt ist der erhebliche Rückgang der Großhandelspreise für Strom um ca. 2,5 Ct/ kWh. Deretwegen hatte E.ON Chef Bernotat sinkende Strompreise in Aussicht gestellt, wenn nichts dazwischen käme. Siehste hier.

Zitat
Bernotat: Die Großhandelspreise an der Strombörse sind in den letzten Monaten gesunken. Das kommt bei den Verbrauchern aber nicht sofort an. Die meisten Stromanbieter decken sich nämlich ein bis anderthalb Jahre im voraus ein. Das heißt, sie kaufen jetzt den deutlich günstigeren Strom für die Jahre 2010 und 2011.  BILD: Also wird Strom nächstes Jahr billiger!  Bernotat: Wenn es nur nach den Börsenpreisen ginge, ja. Allerdings erzeugen wir immer mehr grünen Strom in Deutschland. Dadurch steigt die Vergütung für die Erneuerbaren Energien allein in diesem Jahr um etwa 1 Milliarde Euro auf insgesamt 10 Milliarden Euro. Diese Kosten werden per Gesetz auf die Verbraucher umgelegt. Was unter dem Strich dabei herauskommt, lässt sich heute noch nicht sagen.

Nun hat EVD die Berechnung abgeschlossen und will deshalb  der Verbraucher ja gerade wissen, was unter Berücksichtigung der Entwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren unter dem Strich herauskommt und ob jenes Ergebnis überhaupt zutreffen kann. Karten auf den Tisch!

Es steht zu vermuten, dass die gesunkenen Großhandelspreise für Strom durch E.ON nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. Irgendwo muss man ja die Verluste durch gesunkene Großhandelspreise kompensieren. Am besten geht das immer noch bei den trägen und tumben Haushaltskunden des Konzerns. Das weiß man in München ebenso gut wie in Düsseldorf.

 

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