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Autor Thema: Sammelklage, jetzt geht\'s los !!  (Gelesen 3879 mal)

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Offline Cremer

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Sammelklage, jetzt geht\'s los !!
« am: 07. Dezember 2009, 09:23:54 »
Sammelklage startet

ENERGIEPREIS Interessengemeinschaft informiert / Sammelklage gegen Stadtwerke nimmt Form an

Die Interessengemeinschaft für eine Sammelklage gegen die Stadtwerke Bad Kreuznach zur Rückforderung von Gas- und Stromentgelten nimmt konkrete Formen an. Das spiegelte die Stimmung beim Infoabend der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (Bifep) wider, zu dem Vorsitzender Gerd Cremer rund 60 Interessierte begrüßte.

Wie Referent Wilhelm Zimmerlin erklärte, sind die Gaspreise bei den Stadtwerken in der Zeit von 2000 bis 2008 um 172 Prozent gestiegen, 2009 fand keine Erhöhung statt. Bei den Strompreisen beträgt die Steigerung laut Zimmerlin von 2000 bis 2009 79 Prozent. Durch sparsameren Verbrauch sei dieser Anstieg kaum auszugleichen: 63 Prozent müssten Gasabnehmer einsparen, beim Strom wäre der Verbrauch um 44 Prozent zu drosseln, hat der frühere Stadtrat ausgerechnet, der in dieser Eigenschaft auch fünf Jahre Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke war.

Aussicht auf Erfolg für eine Rückforderung haben nach Ansicht von Zimmerlin diejenigen Verbraucher, die einen Sondervertrag für Stadtgas oder Strom haben. Während bei der Grundversorgung die Stadtwerke ein einseitiges Preiserhöhungsrecht haben, sind Erhöhungen bei den Sonderverträgen (Energieclub) nur aufgrund der Preisänderungsklausel möglich. Diese könne nach Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dahingehend überprüft werden, ob eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vorliege, und hier gebe es schon zahlreiche für Verbraucher positive Gerichtsentscheide, so Zimmerlin. Komme ein Gericht zur Feststellung, dass der Versorger kein Recht zur Preiserhöhung hatte, gelte der Preis, der bei Vertragsbeginn vereinbart wurde. Dazu, ob ein Verbraucher die Preiserhöhung akzeptiert, in dem er seine Abschlagsrechnung bezahlt, beziehungsweise die Einzugsermächtigung weiterlaufen lässt, gibt es laut Rechtsanwältin Michaela Sievers-Römhild jedoch unterschiedliche Gerichtsentscheide. Im Sinne der Verbraucher habe unter anderem das Landgericht Mannheim entschieden, wonach die stillschweigende Hinnahme der Abrechnungen eines Versorgers nicht als Zustimmung zu werten sei.

Verbraucher, die sich gegen Erhöhungen wehren möchten, sollten jeder Preisänderung und Jahresrechnung widersprechen, empfahl Zimmerlin. Zu weitergehenden Mittel haben bereits etliche Bifep-Mitglieder gegriffen, die Abschlagszahlungen kürzten und ihre eigene Jahresrechnung erstellten. Dass die Stadtwerke als kommunales Unternehmen keine \"anständige\" Information zur Preisgestaltung den Verbraucher zukommen lassen, kritisierten mehrere Versammlungsteilnehmer. Informationsbedarf bestand auch im Hinblick auf die neuen Verträge. Statt die Verbraucher über die neue Rechtslage zur Preisänderungsklausel aufzuklären, habe man 8 000 Verträge mit geänderten und für die Verbraucher schlechteren Konditionen verschickt, um die alten Verträge loszuwerden, kritisierte Zimmerlin.






http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/8001533.htm
MFG
Gerd Cremer
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Offline Pedro

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Sammelklage, jetzt geht\'s los !!
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2009, 12:09:27 »
@Cremer
Zitat
Aussicht auf Erfolg für eine Rückforderung haben nach Ansicht von Zimmerlin diejenigen Verbraucher, die einen Sondervertrag für Stadtgas oder Strom haben.
Viel Erfolg bei dem Vorhaben!!  Für diejenigen Kunden, die bisher nur widersprochen, aber nicht oder ganz gering gekürzt haben, wäre es für die Verjährungsfrage von Interesse, noch vor Jahresende die Sammelklage einzureichen. Aber daran denkt der \'\'alte Energiefuchs Cremer\'\' ja sicherlich.

Offline Cremer

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Sammelklage, jetzt geht\'s los !!
« Antwort #2 am: 05. Februar 2010, 08:25:02 »
In der gestrigen zweiten, nichtöffentlichen Versammlung haben sich nun definitiv über 20 Kunden der Stadtwerke Kreuznach für eine Rückforderungssammmelklage entschlossen.

Weitere Kurzentschlossene können noch aufgenomen werden.
MFG
Gerd Cremer
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