Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Bundesgerichtshof kippt Ölpreisbindung für Privatkunden

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RR-E-ft:
@energienetz

Glückwunsch nach Unkel!!!

Das Urteil des LG Köln findet sich leider nicht hinter dem Link. Es findet sich jedoch hier.

Zutreffend hatte schon  das LG Köln entschieden, dass eine Klausel schon dann unwirksam ist, wenn sie nur die Möglichkeit einer nachträglichen Gewinnsteigerung nicht sicher ausschließt.


--- Zitat ---Original von energienetz
das OLG Köln hat das dann wieder kassiert und dagegen nicht einmal die Revision zugelassen, erst unsere Nichtzulassungsbeschwerde hatte dann den gewünschten und allseits bekannten Erfolg zur Konsequenz.
--- Ende Zitat ---

In der Chronik des Vereins wird man es einst wohl etwas anders lesen.

In der Berufung wurde das Urteil des LG Köln dann vom OLG Köln teilweise abgeändert und die Klage des Vereins abgewiesen. In dem Umfang, wie die Berufung erfolgreich war - also die Klage des Vereins abgewiesen wurde - wurde jedoch die Revision vom OLG Köln zugelassen.  Das hieß dann wohl: \"Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung Erfolg hat, im Übrigen wird sie nicht zugelassen.\" ;)

Von der BGH- Entscheidung profitieren weit mehr Verbraucher als nur die Rheinenergie- Kunden.

Kite:
Wie sieht es aus,wenn zusätzlich zu dem Verweis auf die HEL Schiene der Handwerkerecklohn des Vorlieferanten zu 10%in die Preisfindung für Gaspreisänderungen angeführt wird??
Ist das unterschiedlich zu bewerten zu dem BGH Urteil??

RR-E-ft:
Das ist wohl nicht anders zu bewerten.

Bei Lichte betrachtet hat ein Handwerkerecklohn des Vorlieferanten (?!) auch nichts mit einem Marktpreis für Erdgas und den Netzkosten zu tun.
Sichergestellt sein muss, dass auch gesunkene Netz- und Vertriebskosten den Verbraucher erreichen.

Woher soll denn auch der Verbraucher den \"Handwerkerecklohn des Vorlieferanten\" kennen, wenn noch nicht einmal der Vorlieferant bekannt ist?
Selbst wenn der Vorlieferant bekannt wäre, könnte dieser im Verborgenen ausgewechselt werden.

Kite:
Gesunkene Netz und Betriebskosten sind nicht in den alten AGB\'s enthalten.In den neuen Gasverträgen seit letztem Jahr fehlen plötzlich die HEL und Handwerkerecklohnverweise und jetzt wird eine zeitnahe Erhöhung oder Absenkung der Preise  erwähnt.
Ein Schelm,wer Böses dabei denkt.Stadtwerke Niebüll ist der Versorger.

RR-E-ft:
Die Kurzfassung könnte lauten:

Die starre Anbindung des Gaspreises an HEL- Notierungen war ganz nach dem Belieben der Versorger.
Im Übrigen wurden Gaspreise unkontrolliert nach deren Belieben erhöht und gesenkt.
Wenn es nach der Gaswirtschaft ginge, sollte es wohl alle Tage so weitergehen.

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