Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Bundesgerichtshof kippt Ölpreisbindung für Privatkunden

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okieh:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,685391,00.html

fortunato:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,685391,00.html

RuRo:
Es existiert wohl eine Vielzahl von Sonderkundenverträgen auch mit Kommunen, die eben diese Preisanpassungsklausel beinhalten.

Pressemitteilung BGH

RR-E-ft:
Gasversorger sind gegenüber ihren Vorlieferanten auch Sondervertragskunden. Auch in deren Verhältnis gilt AGB- Recht, wenn entsprechende Preisänderungsklauseln als AGB einbezogen wurden.

Viele Gasversorger argumentierten bisher, dass solche Preisanpassungsklauseln mit den Vorlieferanten unverhandelbar waren, weil die Vorliefranten gegenüber ihren Kunden nicht von ihrer Praxis abweichen wollten.

Auch in deren Verhältnis besteht die Möglichkeit einer unzulässigen Erhöhung des Gewinnanteils am Preis, wenn gesunkene Netz- und Vertriebskosten nicht weitergegeben werden.

grisu63:
Und was bedeutet dieses Urteil nun für uns als Kunden?

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