Das ganze Drama , an das sich auch der VIII. BGH-Senat nicht richtig heran wagt und wie die \"Katze-um-den-heißen-Brei\" herum schleicht, wäre sicher ganz einfach dadurch zu beenden, wenn unser Brüderle im BMWi von seinen Kompetenzen gem. §§ 41, 39 EnWG Gebrauch machen und dort die maßgeblichen Kriterien einbauen würde.
Dann könnte auch der \"Haushaltskunde außerhalb der Grundversorgung\" richtig eingeordnet werden, wenn es nur darum geht, dass die \"Bestpreis-Praxis\" eben keine Grundversorgung ist und bei der die Preisfixierung eben nicht schon bei Abschluß des Vertrages (Entnahme von Gas aus der Leitung) feststeht (vereinbart worden ist).