Energiepreis-Protest > Stadtwerke Erfurt

Strompreis steigt zum 1.Mai 2010

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RR-E-ft:
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010

Die Erhöhung.

Die von den Stadtwerken neu gewünschten Preise.

Hintergrund:

Großhandelspreise Strom 10/08
Großhandelspreise Strom 03/10

Heraus zum 1.Mai!

Wie früher: Geschlossener Abmarsch mit kurzem Winken.
Vom ersparten Geld reichlich Arbeiteraal und Fassbrause.

Dumm nur für die, die nicht auf die Füße kommen.

Sicherheitshalber jetzt schon den ab 01.05. geltenden Strompreisen schriftlich widersprechen, das Recht zur Preiserhöhung bestreiten und die neuen Preise insgesamt gem. § 315 BGB als unbillig rügen.

aranblau:
oder, angesichts der vielen juristischen Unwägbarkeiten trotz vieler - auch verbraucherfreundlichen - Urteile, einfach den Anbieter wechseln. Siehe z. B. Verivox.

userD0010:
@aranblau

\"einfach den Anbieter wechseln. Siehe z. B. Verivox. \"

Weil der nächste Anbieter die Preise senkt oder stabil hält?

Die Gebrüder Grimm lassen grüßen.

aranblau:
Die meisten Strom- und Gaskunden können doch selber schon mal nicht einschätzen, ob sie denn nun Tarif- oder Sondertarif(norm)kunden sind und welchen Widerspruch (§§ 307, 315 BGB) sie einlegen sollen und in welcher Form und mit welchem Inhalt. Haben sie es doch getan, brauchen sie auf Jahre hinweg ein entsprechendes Standvermögen. Bei entsprechenden Summen müssen sie sich auch darauf gefasst machen, vor Gericht zu gehen, entweder weil sie selber klagen oder weil sie vom Energieversorger verklagt werden. Hier ist es dann in den seltensten Fällen mit einer Instanz getan, man braucht also wieder Geduld und Standvermögen und einen kompetenten Anwalt, bis man (hoffentlich) zu einem kundenfreundlichen Endurteil gelangt, Garantie hat man hierfür nicht. Selbst nach einigen BGH-Urteilen steht man immer noch vor dem Problem, seine eigenen Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu müssen, weil sich der Energieversorger einen Deut um die Vielzahl der in der Zwischenzeit ergangenen AG-, LG- und BGH-Urteile kümmert (und dies ja auch nicht muss). Mit der Vielzahl von juristischen Informationen und Meinungen in diesem Forum können wahrscheinlich viele Kunden (juristische Laien) auch eher weniger anfangen.

Von daher ist es doch letztlich einfacher, sich einen günstigeren Versorger zu suchen, auch wenn man dann vor dem Problem steht, öfter mal seinen Versorger wechseln zu müssen. Ich hab mittlerweile (ausgesprochen problemlos) meinen Strom- und Gasversorger gewechselt und muss halt jetzt immer noch auf eine eventuelle Klage meines bisherigen Versorgers wegen zurückbehaltenen Preiserhöhungen warten. Ob ich die nach meinen Berechnungen bestehenden Überzahlungen jemals zurückerstattet bekomme, ist unwahrscheinlich, solange ich selber nicht klage, was ich derzeit wegen der oben genannten juristischen Unwägbarkeiten nicht in Erwägung ziehe. Immerhin spare ich allein durch den Anbieter-Wechsel derzeit immerhin ca. 400 EUR im Jahr an Strom- und Gaskosten.

Ich möchte hier nicht die Arbeit des Bundes der Energieverbraucher kritisieren: Widerspruch ist sinnvoll und gut, ich hab´s ja auch schon über Jahre gemacht. Aber man sollte nicht den Eindruck erwecken, als wäre mit einem eingelegten Widerspruch der \"Krieg\" schon gewonnen. Andererseits muss man natürlich den Energiemarkt irgendwie in Gang setzen und die Wechselmöglichkeiten waren in den letzten Jahren ja eher beschränkt. Klar ist, dass es auch unter den neuen Anbietern unseriöse Firmen gibt und man sich die neuen Vertragsbedingungen natürlich anschauen muss, bevor man wechselt.

userD0010:
@aranblau


\"Die meisten Strom- und Gaskunden können doch selber schon mal nicht einschätzen, ob sie denn nun Tarif- oder Sondertarif(norm)kunden sind\"

Wohl wahr, aber leider hilft diese Einsicht \"den meisten Strom- und Gaskunden überhaupt nicht\", weil sie nämlich aus lauter Bedenken keinen Widerspruch einlegen.

Wer mit Unterstützung des Forums und Hilfe des BdEV sich gegen die Preistreiberei durch Widerspruch zur Wehr gesetzt und mit den richtigen Argumenten seine Preisanerkenntnis festgesetzt hat, wird in den seltensten Fällen bei Gericht landen, es sei denn, dass er in eine Falle des EVU getappt ist.
Und wer gekürzt hat, muss ja wohl nicht vor Gericht klagen, um zuviel Gezahltes zurückzuerlangen.

\"man braucht also wieder Geduld und Standvermögen und einen kompetenten Anwalt, bis man (hoffentlich) zu einem kundenfreundlichen Endurteil gelangt, Garantie hat man hierfür nicht. Selbst nach einigen BGH-Urteilen steht man immer noch vor dem Problem, seine eigenen Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu müssen, weil sich der Energieversorger einen Deut um die Vielzahl der in der Zwischenzeit ergangenen AG-, LG- und BGH-Urteile kümmert (und dies ja auch nicht muss). Mit der Vielzahl von juristischen Informationen und Meinungen in diesem Forum können wahrscheinlich viele Kunden (juristische Laien) auch eher weniger anfangen.\"

Aber .....
wer so argumentiert, sollte doch wohl die Finger von Fragen der Billigkeit oder des Einwands dagegen lassen, brav die Preistreiberei mitmachen und dessen Problem \"nur\" durch ständiges Versorgerwechseln zu verzögern suchen.

Dank des Forums und darin aktiver und kompetenter Aussagen haben vermutlich mehr Energieverbraucher Vorteile erzielt als diejenigen, die zwar jammern und durch die Anbieterwechselei ein paar kleine Vorteile erzielt haben, aber letztendlich doch draufzahlen.
Es ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied, ob ich bei einem der großen Vier den Energiepreis des Jahres 2004 konstant zahle und das über immerhin nun sechs Jahre oder ob ich durch Anbieterhopping glaube, einen schnellen Euro zu machen.
Denn gerade beim Anbieterhopping provoziert man doch den \"Verlassenen\" dazu, alle juristischen Register zu ziehen.

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