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Autor Thema: Anteilsrechnung  (Gelesen 5809 mal)

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Offline 2017672

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Anteilsrechnung
« am: 12. März 2010, 21:08:58 »
\'Hallo Mitstreiter,

ich habe eine Rechnung angefochten im Hinblick auf fehlerhafte Anteilsrechnung.

Ich gehe davon aus, das Anteile wie folgt gerechnet werden:

Gesamtverbrauch / 12 * z.B. 3 Monate = Anteil für 3 Monate.

Oder verstehe ich hier was falsch?
Danke
Gruß

Gibt es dazu Gerichtsurteile?

Offline RR-E-ft

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Anteilsrechnung
« Antwort #1 am: 12. März 2010, 22:05:33 »
Nicht ersichtlich, worum es wirklich geht.
Gehört wohl zu Stadtwerke Lehrte?

Ob etwas hier falsch verstanden wird, ist ja keine Grundsatzfrage, die die Welt bewegt.

Abschläge können u.U. vom Versorger einseitig festgesetzt werden. In der Grundversorgung § 13 GVV. Die Festsetzung muss als einseitige Leistungsbestimmung der Billigkeit entsprechen, da sie sonst auf Unbilligkeitseinrede unverbindlich ist.

Offline 2017672

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Anteilsrechnung
« Antwort #2 am: 12. März 2010, 22:11:15 »
Ich möchte gerne wissen, wenn eine Gaspreiserhöhung oder Senkung stattfindet, wie wirkt sich dies auf die Abrechnung aus?

Korrekt wäre aus meiner Sicht Gesamtverbrauch / 12 * z.B. 3Monate alter Preis und Gesamtverbrauch /12 * 9Monate neuer Preis?

Gibt es hierüber Urteile?

Danke
Gruß

Offline RR-E-ft

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Anteilsrechnung
« Antwort #3 am: 12. März 2010, 22:15:45 »
Ob bei Ihnen etwaig ein Abrechnungsfehler vorliegt, interssiert die Welt eher weniger.

Man kann zum Stichtag der - sechs Wochen zuvor brieflich angekündigten - Preisänderung den Zähler ablesen und diesen Zählerstand dem Versorger mitteilen. Dann ist jener stichtagsbezogene Zählerstand der Abrechnung zu Grunde zu legen. Andernfalls kann eine Verbrauchsschätzung zum Stichtag erfolgen. Bei Gas fällt nicht in jedem Monat der gleiche Verbrauch an, weshalb 1/12 pro Monat grob falsch wäre. Saisonale Verbrauchsschwankungen sind zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 GasGVV). In den Wintermonaten wird regelmäßig weit mehr Gas verbraucht als im Sommer.

@Evitel2004

Bitte ab nach Lehrte.

Offline nomos

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Anteilsrechnung
« Antwort #4 am: 13. März 2010, 18:09:34 »
Zitat
Original von 2017672
Ich möchte gerne wissen, wenn eine Gaspreiserhöhung oder Senkung stattfindet, wie wirkt sich dies auf die Abrechnung aus?

Korrekt wäre aus meiner Sicht Gesamtverbrauch / 12 * z.B. 3Monate alter Preis und Gesamtverbrauch /12 * 9Monate neuer Preis?
    Der Energieverbrauch fällt nicht gleichmäßig über das Kalenderjahr an. Vielmehr entsteht ein Großteil der Kosten in den Wintermonaten. Die Verhältnismäßigkeit von zum Beispiel heizintensiven Monaten im Winter zu Sommermonaten wird im Kalenderjahr durch so genannte Gradtagszahlen aufgezeigt. Die Gradtagszahlen veranschaulichen, wie heizintensiv ein Kalendermonat im Verhältnis zum Durchschnitt im Kalenderjahr ist. Innerhalb der Abrechnung wird der Verbrauch nach dem Schlüssel der Gradtage aufgeteilt.

    Diese Aufteilung darf nicht mit den gleichhohen Abschlagszahlungen verwechselt werden. Im Winter sind die Abschlagszahlungen niedriger als der Verbrauch. Im Sommer ist das umgekehrt, was sich im Jahresdurchschnitt wieder ausgleicht.

    Hohe Gaspreise sind im Winter für die Verbraucher also weit schlechter als im Sommer. Das ist wie an der Tankstelle, wenn kurz vor den Ferien die Preise hochgesetzt werden und die Familien mit dem PKW in  Urlaub fahren wollen.

siehe hier bei Wikipedia


PS: Wer die rechnerische Aufteilung nicht möchte, sollte bei einer Preisänderung die Zählerstände seinem Versorger mitteilen, dann kann eine Aufteilung nach dem tatsächlichen Verbrauch erfolgen.

hier klicken: Beispiel Aachen

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