Original von henk0011
Ja, das dachte ich mir. Nur das Landeskartellamt meinte, die könnten das weil sie der Netzbetreiber sind.
Mal abgesehen davon, dass Versorger und Netzbetreiber in der Regel zwei unterschiedliche Firmen sind (die aber zu einer gemeinsamen Gruppe gehören können), wird hier möglicherweise das Wörtchen \"kann\" falsch verstanden.
Können im Sinne von \"Zugriff auf den Netzzugang haben\" ist nicht gleichbedeutend mit \"Sperren dürfen\".
Letzteres ist aber das eigentlich interessante, da nur dieses von Bestand ist, falls sich der Kunde wehrt.
Da eine einmal durchgeführte Sperre aber nur mit Aufwand wieder aufzuheben ist, empfiehlt es sich tatsächlich, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten und bei Gericht entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, damit die Sperre erst gar nicht durchgeführt wird.
Insofern war Ihr Weg genau der Richtige.