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Autor Thema: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen  (Gelesen 20944 mal)

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Offline nomos

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #15 am: 16. November 2008, 12:31:07 »
Zitat
Original von Gridpem
von wegen kleiner Kredit.
1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.
2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.
Wenn das klein ist, weiss ich nicht.
Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.
    @Gridpem, man kann und muss sich mit den Versorgern kritisch auseinandersetzen, aber nicht alles ist unkorrekt was sie machen. Auch der Abschlag darf nicht willkürlich festgelegt werden, sondern muss der Billigkeit entsprechen.

    Ich halte zwölf möglichst gleich hohe Zahlungen (11 mal Abschlag, einmal Abrechnung) für eine nachvollziehbare und akzeptable Methode.

    Die Versorger gehen da aber zum Teil unterschiedlich vor. Das muss deshalb nicht gleich unbillig werden. Man  sollte sich das vor der Kritik genau ansehen. Vielleicht kann ich das mit der nachstehend vereinfachten Rechnung deutlich machen?

    Das Rechnungsbeispiel der SWM führt nicht zu solch horrenden zinslosen Krediten. Die \"Zinsvor- und nachteile\" gleichen sich aus, sollten die Vorgehensweise tatsächlich genau so wie im SWM-Abrechnungsbeispiel aufgeführt erfolgen:

Zitat
Für unsere Leistungen im Abrechnungszeitraum 02.12.2006 - 01.12.2007 haben wir Ihre Rechnung erstellt.                  
                  
Aufgrund Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum, der daraus
resultierenden Verbrauchsprognose für das nächste Jahr und auf der Basis
der derzeit gültigen Preise ergeben sich neue Abschlagszahlungen in Höhe
von 49,00 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:   
 
Abschlag Bezug Monat  Abschlag Bezug Monat Abweichung
jeweils
fällig am: Dezember 07   0 44,92 -44,92
14.01.08 Januar 08 49 44,92 4,08
14.02.08 Februar 08 49 44,92 4,08
14.03.08 März 08 49 44,92 4,08
14.04.08 April 08 49 44,92 4,08
14.05.08 Mai 08 49 44,92 4,08
14.06.08 Juni 08 49 44,92 4,08
14.07.08 Juli 08 49 44,92 4,08
14.08.08 August 08 49 44,92 4,08
14.09.08 September 08 49 44,92 4,08
14.10.08 Oktober 08 49 44,92 4,08
14.11.08 November 08 49 44,92 4,08
-----------------------------------------------------------
neue Abrechnung 02.12.2007-01.12.2008  539     539,04  -0,04
[/list]

Offline superhaase

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #16 am: 16. November 2008, 13:45:42 »
@nomos:

Das ist doch genau der springende Punkt:
Die SMW teilen die zu erwartenden Jahreskosten durch 11, statt durch 12.
Somit zahlt man 11 Monate lang z.B. 49 Euro, und im zwölften Monat bei der Jahresrechnung 0 Euro.
Also kommen eben gerade keine 12 gleichmäßig hohen Zahlungen heraus, wie von Ihnen und uns als angemessen angesehen wird.

Durch die mon. Abschlagszahlungen soll vermieden werden, dass ein Versorger mit seinem Gas ein ganzes Jahr in Vorleistung gehen muss.
Sie sind nicht dazu da, dass der Verbraucher einen Monat vor der Rechnungsstellung mit 1/12 der Rechnungssumme in Vorleistung geht.

Abgesehen davon verlangten die SWM (zumindest bei mir) in Wirklichkeit höhere Abschläge als sie selbst nach ihrer eigenen Methode berechnen. Wie gesagt konnte die SWM mir das am Telefon nicht erklären und waren dann auch bereit die Abschläge entsprechend zu senken. Wer da nicht nachrechnet, gibt noch einen viel höheren zinslosen Kredit. \"Der Dumme zahlt\", denken sich wohl die SWM?
Der Dumme freut sich dann auch einmal im Jahr auf eine Rückzahlung von den SWM: \"ja is denn heut scho Weihnachten?\" ;)

Ähnlich scheint der Fall beim Threadersteller zu liegen.

Klar ist nicht alles unkorrekt, was die Versorger machen. Aber diese hier diskutierte Praxis ist unkorrekt. Daher verstehe ich nicht, warum Sie sie hier verteidigen.  :(
8) solar power rules

Offline nomos

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #17 am: 16. November 2008, 17:16:29 »
Zitat
Original von superhaase
 Daher verstehe ich nicht, warum Sie sie hier verteidigen.  :(
    @sh, ich \"verteidige\" hier nicht, ich versuche zu erklären, was mir bei Ihnen nicht gelungen scheint.

    Sie müssen schon berücksichtigen, dass die erste Abschlagszahlung der Abrechnungsperiode erst 43 Tage nach deren Beginn anfällt. Es gibt daher auch bei dieser Methode keinen solchen zinslosen Kredit für den Versorger wie hier immer wieder propagiert wird. Ich gehe hier selbstverständlich von der Darstellung der SWM aus. Wenn die SWM bei Ihnen anders abrechnen wie sie es den Kunden gegenüber in den Bespielen veröffentlichen, dann sollten Sie das mit den SWM klären. Es gibt dort doch noch mehr Mitarbeiter. Es wird sich doch einer finden, der den Durchblick hat.

    Empfehlenswert wäre eine allgemeine Vorgabe (Verordnung). Mit einer einheitlichen Vorgabe der Berechnung für die Abschlagszahlungen könnte die immer wieder auftauchende Diskussion vermieden werden. Da ist die Politik gefordert.

Offline Gridpem

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #18 am: 16. November 2008, 18:04:59 »
@ nomos,

wenn die Unternehmen ein 1/12 als Abschlagshöhe berechnen und den nur 11 mal einziehen und mit der Schlussrechnung den 12. Abschlag wäre das ja i.O.

Aber gerade das mache sie ja nicht. Es wird ja 1/11 als Abschlagshöhe angesetzt und damit der Abschglagsbetrag um 10 % überhöht.

Das ist gegenüber dem Kunden ungerechtfertigt. Das sollte man sich nicht gefallen lassen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline superhaase

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #19 am: 16. November 2008, 18:52:50 »
Zitat
Original von nomos
Ich gehe hier selbstverständlich von der Darstellung der SWM aus.
Genau das ist Ihr Fehler, wie ich oben schon mal angedeutet hatte.  :D

Zitat
Wenn die SWM bei Ihnen anders abrechnen wie sie es den Kunden gegenüber in den Bespielen veröffentlichen, dann sollten Sie das mit den SWM klären. Es gibt dort doch noch mehr Mitarbeiter. Es wird sich doch einer finden, der den Durchblick hat.
Sie scheinen wirklich ausnahmslos positive Erfahrungen mit Versorgern gemacht zu haben. ;)  :tongue:
Wenn die Abschlagszahlungen in den Monaten 2-12 eines Abrechnungszeitraumes oder noch später eingezogen werden, dann sind natürlich auch Abschläge von 1/11 und eine Jahresrechnung über 0 Euro in Ordnung. Insoweit stimmen wir überein.
Nur war das bei mir nicht der Fall. Da wurde in den Monaten 1-11 des Abrechnungszeitraums 1/11 eingezogen. Außerdem gab es, wie ich schon berichtete, einen unergründlichen satten Aufschlag von etwa 30%.

Zitat
Empfehlenswert wäre eine allgemeine Vorgabe (Verordnung). Mit einer einheitlichen Vorgabe der Berechnung für die Abschlagszahlungen könnte die immer wieder auftauchende Diskussion vermieden werden.
Da stimme ich Ihnen zu.
Dann wäre eine willkürliche und unbegründete Überhöhung der Abschläge mit einem beliebigen Faktor wie 1,1 bei SteGro oder mehr (wie bei mir) wenigstens ein eindeutiger Verstoß gegen eine Verordnung.
Unabhängig von der 1/11-1/12-Diskussion sind solche überhöhten Abschläge ja scheinbar gar nicht so selten.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Gridpem

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #20 am: 16. November 2008, 20:15:38 »
Unabhängig von der 1/11-1/12-Diskussion sind solche überhöhten Abschläge ja scheinbar gar nicht so selten.

@ superhaase,

gar nicht so selten ist noch gut ausgdrückt. Diese Verfahrensweise ist in den Abrechnungssystemen der klassischen Energieversorger standardmäßig so eingestellt.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline superhaase

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #21 am: 16. November 2008, 20:20:37 »
@Gridpem:
Nein, ich meinte den unbegründeten Zuschlag, nicht die 1/11-Sache.
Die 1/11-Abschläge können schon in Ordnung sein, wenn die Abschlagszahlungen erst sehr spät verlangt werden, wie nomos richtig schreibt.
8) solar power rules

Offline nomos

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #22 am: 18. November 2008, 10:47:43 »
Zitat
Original von superhaase
Nein, ich meinte den unbegründeten Zuschlag, nicht die 1/11-Sache.
Die 1/11-Abschläge können schon in Ordnung sein, wenn die Abschlagszahlungen erst sehr spät verlangt werden, wie nomos richtig schreibt.
    @sh, schön, jetzt bleibt also nur noch der \"unbegründete Zuschlag\" übrig. Die Abschlagszahlung muss der Billigkeit entsprechen, das ist das einzige Kriterium, das der Gesetzgeber vorgibt, eine konkrete Berechnungsverordnung gibt es halt nicht.

    Aber auch den beanstandeten \"unbegründeten Zuschlag\" sehen die Versorger nicht  als unbegründet. Man muss sich nur die geforderten Preiserhöhungen der letzten Zeit ansehen. Manche erhöhen die Gaspreise auch jetzt noch zum 1. Januar 2009. Meine Stadtwerke sind mit rund 15 % beim Arbeitspreis dabei! Der Logik folgend fordern die Versorger dann auch höhere Abschläge.  

    Ob die Preiserhöhungen und damit in Folge die höheren Abschläge gerechtfertigt sind, ist eine ganz andere Frage, die ich mit einem klaren
NEIN beantworte. Aber wo ist das Problem? Widerspruch wegen Unbilligkeit und Abschläge entsprechend kürzen! [/list]

Offline superhaase

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #23 am: 18. November 2008, 12:06:03 »
Zitat
Original von nomos
@sh, schön, jetzt bleibt also nur noch der \"unbegründete Zuschlag\" übrig.
Nein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
Auch die 1/11_Berechnung kann unangemessen sein. Und das ist in der Praxis auch manchmal der Fall.
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Offline nomos

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #24 am: 18. November 2008, 17:24:28 »
Zitat
Original von superhaase
Nein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
Auch die 1/11_Berechnung kann unangemessen sein. Und das ist in der Praxis auch manchmal der Fall.
    Jede Berechnung ist unangemessen
wenn sie unbillig ist,  ..........

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre …[/list]PS ...
nicht alles und jedes über einen Kamm scheren. Wenn z. B. nach einem Wechsel zum Jahresende abgerechnet wird, wird manchmal auf die Frage zum hohen Abschlag auch eine plausible Erklärung geliefert:
    \"Die Belieferung startet bei Ihnen erst mit dem Beginn der Heizsaison. Der höhere Abschlag muss also den höheren Gasverbrauch bis zum Jahresende abdecken. Wir stellen die Jahresrechnung zum Kalenderjahr.\"

Offline nomos

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Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #25 am: 22. November 2008, 19:47:10 »
Hier noch eine gute Information zu überhöhten Abschlagszahlungen. Man sollte sich immer wehren. Erfolg hat nur in Aussicht, wer sich meldet:

Donaukurier

 

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