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Autor Thema: Wassersperre wegen Stromschulden  (Gelesen 13832 mal)

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Offline Staffi

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Wassersperre wegen Stromschulden
« am: 04. März 2010, 13:19:19 »
Hallo an alle.

Wir (2 Erwachsene+2 Kinder(10-12)) Wohnen seit einem Jahr in einem Einfamilienhaus.

Durch Arbeitslosigkeit und knapp 4 Monaten warten auf ALG1 haben wir Strom und Wasserschulden bekommen.

Der StromanbieterVertrag lief auf uns,Wasser und Abwasser Vertrag läuft auf den Vermieter (wir bezahlen aber Wasser u.Abwasser direckt an die Stadtwerke)

Wir bekamen im Oktober eine Sperrandrohung für Strom und Wasser.Sie wollten den Stromzähler ausbauen und ein Prepaid Zähler einbauen wo wir dann Monatlich 230 Euro aufladen sollten + Stromverbrauch (80 Euro Wasser und der Rest als Schulden Tilgung).

Da wir aber immer noch keine Nachricht von der Arge bekommen haben,wann wir endlich Geld bekommen,habe ich dem Stadtwerke-Mensch Hausverbot erteilt und den Stromanbieter gewechselt.

Ein paar Tage später hatten wir kein Wasser mehr.
Die Wasserschulden beliefen sich auf 240 Euro.

Nach ca. 1 Woche haben wir die 240 Euro zusammengebettelt von Freunden und Verwanden und haben sie zu den Stadtwerken gebracht.
Sie wollten aber das Wasser nicht wieder aufdrehen,bis der Rest (stromschulden) auch beglichen ist.
Sie machten und den Vorschlag einen Prepaid Wasserzähler einzubauen.

Ok dachten wir,dann laden wir 80 Euro Wasser und 30-50 Euro Schulden im Monat auf den Wasserzähler und gut ist.

Mittags kamen die Jungs dann und montierten den Wasserzähler.
Als sie weg wahren,sahen wir auf dem Gerät eine Altschuld von knapp 600 Euro.Monatlich würden 80 Euro Wasser und Abwasser abgehn und zusätzlich noch 200 Euro Altschulden.

Das packen wir finanziel nicht und ruften bei den Stadtwerken an.Sie meinten nur,wenn wir das nicht packen würden,hätten wir eben kein Wasser.

Und genau so ist es jetzt schon seit knapp 2 Monaten.

Das Arbeitsamt gibt für solche Fälle kein Darlehn.Sie überweisen jetzt die 80 Euro Wasser und Abwassergebühr direckt an die Stadtwerke und wir bekommen dann dort die Nummer,die wir in das Gerät eingeben müssen.

Wir stehen aber jetzt schon mit 244 Euro im Minus mit dem Zähler.

Wasserschulden haben wir keine mehr,nur noch Stromschulden von vor 4 Monaten.


Ist das alles richtig so,das die uns das Wasser abstellen dürfen,obwohl wir keinen Vertrag (Wasser u.Abwasser)mit denen haben wegen Stromschulden aus unserem alten Vertrag?

Offline RR-E-ft

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Wassersperre wegen Stromschulden
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 15:18:12 »
Welcher Versorger verhält sich denn so?


AG Kerpen

Offline Staffi

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Wassersperre wegen Stromschulden
« Antwort #2 am: 04. März 2010, 16:43:58 »
Die Stadtwerke hier in Sulzbach.

Offline RR-E-ft

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Wassersperre wegen Stromschulden
« Antwort #3 am: 04. März 2010, 16:58:23 »
Ganz schöne Schlingel, m.E. nicht akzeptabel.

Offline bjo

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Wassersperre wegen Stromschulden
« Antwort #4 am: 04. März 2010, 18:44:10 »
Hallo,
vermiete selber ein EFH

- Stromvertrag wie in diesem Fall auch macht der Mieter selber, Anbieter darf er frei wählen!

- Wasserbezug wird üblicherweise vom Vermieter bezahlt und über die Nebenkostenabrechung beglichen. Ausnahmen wie hier wenn nur ein Wasserzähler vorliegt. Dann kann der Vermieter die Verpflichtung direkt an den Mieter abtreten.
Die Zustimmung des Versorgers erfolgte bei mir schriftlich mit dem Hinweis das man im Falle des nicht zahlens durch den Mieter auf mich den Vermieter zurückgreift. Im gleichen Blatt steht aber auch das der Vermieter weiterhin der Vertragspartner des Anbieters ist.

Laut aktueller Rechtsprechung kann der Versorger in oben genannten Fällen nicht auf den Vermieter zurückgreifen!


wie weiter vorgehen?
- schriftlich bestätigen lassen das keine Wasserschulden mehr bestehen!
- verlangen das ein normaler Wasserzähler wieder eingebaut wird
(die monatlichen Zahlungen sind nur Vorrauszahlungen)
- kommt man dem verlangen nicht nach mit dem verweis auf die Stromschulden würde ich Strafanzeige wegen Nötigung oder wie das heißt erstatten! Bei Stadtwerken ist der Oberste Chef schnell ermittelt!

Offline Cremer

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Wassersperre wegen Stromschulden
« Antwort #5 am: 04. März 2010, 19:32:16 »
Sofern der Wasservertrag auf den Vermieter llöäuft, ist es nicht rechtens, dass der Wasserzähler ausgebaut wird.

vermutlich haben die Stadtwerke den Vermieter mit der Sperre \"überfahren\"

Sofort schriftlich mitteilen, dass man auf kostenlosen Einbau eines normalen Wasserzählers besteht. Am besten macht das der Vermieter, da dieser direkter Vertragspartner ist.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Staffi

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Wassersperre wegen Stromschulden
« Antwort #6 am: 04. März 2010, 19:45:01 »
Wir haben uns für morgen einen Termin beim Rechtsanwalt geholt.

Hab den o.g. Link ausgedruckt und werd den mitnehmen.

 

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