Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Fernwärme und 102 EnWG

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agilius:
Folgende Frage an die interessierte Gemeinschaft: ist § 102 EnWG in einem Rechtsstreit zu Preiserhöhungen im Rahmen eines Fernwärmeliefervertrages einschlägig?

Ich meine nicht, da das EnWG nur die leitungsgebundene Versorgung mit Strom/Gas regelt und Fernwärme - obgleich ebenfalls leitungsgebunden - insoweit nicht als Energieträger erfasst ist.

Was meinen Sie? Kennt jemand hierzu Entscheidungen?

tangocharly:
Fernwärmeversorgung fällt nicht unter 102.

Die Allg. Versorgungsbedingungen der Fernwärmeversorgung beruhen auch nicht auf der Basis gem. § 39 EnWG, sondern auf der Basis gem. § 27 AGBG (der allerdings heute nicht mehr Geltung besitzt und durch § 310 BGB ersetzt wurde).

Dies finden Sie auch, wenn Sie die Eingangsformel der AVBFernwärmeV ansehen.

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