Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
BGH weist Revision der GASAG zurück- Sammelkläger erfolgreich
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RR-E-ft:
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.01.10 VIII ZR 312/08 die Revision der Gasag gegen das Urteil des Kammergerichts vom 28.10.08 (Az. 21 O 160/06) zurückgewiesen.
Das nach der Sammelklage ergangene Urteil des Kammergerichts ist somit rechtskräftig geworden. Siehste hier.
RR-E-ft:
Gasag nicht mehr die alte.
RuRo:
Steckt nicht in jedem Versorger ein wenig GASAG?
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