Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

BGH weist Revision der GASAG zurück- Sammelkläger erfolgreich

(1/1)

RR-E-ft:
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.01.10 VIII ZR 312/08 die Revision der Gasag gegen das Urteil des Kammergerichts vom 28.10.08 (Az. 21 O 160/06) zurückgewiesen.

Das nach der Sammelklage ergangene Urteil des Kammergerichts ist somit rechtskräftig geworden. Siehste hier.

RR-E-ft:
Gasag nicht mehr die alte.

RuRo:
Steckt nicht in jedem Versorger ein wenig GASAG?

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln