Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: merkwürdiges Geschäftsgebaren  (Gelesen 15014 mal)

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Offline Fidel

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« am: 11. November 2010, 22:06:08 »
Moin, zusammen:

Mein derzeitiger gasversorger erhöht zum 01.01.2011 die preise. Daraufhin habe ich am 04.10.2010 zum 01.01.2011 Energiehoch3 mit der gasversorgung beauftragt.

Noch am selben tag erhalte ich die folgende e-mail:

vielen Dank für Ihre gashoch3-Bestellung.  

Sie erhalten in Kürze die Vertragsbestätigung. Als Bestandskunde stehen Ihnen in den nächsten Tagen alle relevanten Informationen zu Ihrer Bestellung im Online-Kundencenter zur Verfügung.

Sollten Sie Neukunde der energiehoch3 sein, erhalten Sie Ihre ersten Zugangsdaten in den nächsten Tagen per E-Mail.  Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns einfach eine e-Mail an service@energiehoch3.de oder besuchen Sie uns im Internet unter http://www.energiehoch3.de.


Am 06.10.2010 erhalte ich die zugangsdaten für den zugang zu meinem online-konto bei Energiehoch3. Weiter geschieht dann erst einmal nichts.

Bis zum 10.11.2010 ist die mir zugesagte auftragsbestätigung nicht eingetroffen. Auch mein online-konto zeigt nichts dazu.

Ich wende mich also an diesem tag per e-mail an den lieferanten, und frage nach der auftragsbestätigung.  Heute erhalte ich die folgende e-mail als antwort:

Sehr geehrter Herr ....,  

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010.

Zu Beginn Ihrer Belieferung wird Ihr Vertrag in Ihrem Online-Kundencenter unter https://portal.energiehoch3.de ersichtlich. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Online-Kundencenter in vollem Umfang nutzen. Ihren Wechselstatus können Sie im Online-Kundencenter unter „Ihr Wechsel zu uns“ einsehen
.

Schon sehr merkwürdig diese verfahrensweise. Oder?

Ich denke, ich werde die auftragsbestätigung mit fristsetzung abermals anfordern, ansonsten die bestellung widerrufen.

Oder was raten mir die fachleute hier?

Gruß
Fidel

P.S. Soeben sehe ich auf Verivox, dass Energiehoch3 zum 01.01.2011 den gaspreis erheblich angehoben hat. Weder bei der bestellbestätigung noch bei der ganzen bisherigen e-mail-korrespondenz taucht der zum zeitpunkt der bestellung angegebene gaspreis auf.

Ich denke, es ist wohl das beste, meinen auftrag per einschreiben mit rückschein zu stornieren?

Offline Cremer

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #1 am: 12. November 2010, 07:29:11 »
@Fidel,

Sie könnten auch selbst eine E-mail und ein  Schreiben schicken, indem Sie den Preis Ihres Auftrages gemäß dem Angebot bei energiehoch3 damit bestätigen.

Mal sehen was passiert.

Hinweis:
Bei online-Auftragsbestätigungen liegen normalerweise auch nicht die AGB bei. Insofern sind diese m.E. nicht wirksam in den Vertrag einbezogen.

Unsere RA\'s hier sollten man mal kurz Stellungen dazu nehmen.
- Sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn nur hingewiesen wird?
- sind AGB\'S wirksam einbezogen, wenn darauf verwiesen wird und man muss sich diese von der Webseite runterladen?
- sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn sie bei der Auftragsbestätigung als pdf-Datei als Anhang dabeiliegen?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #2 am: 12. November 2010, 08:39:02 »
Zitat
Original von Cremer
Unsere RA\'s hier sollten man mal kurz Stellungen dazu nehmen.
- Sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn nur hingewiesen wird?
- sind AGB\'S wirksam einbezogen, wenn darauf verwiesen wird und man muss sich diese von der Webseite runterladen?
- sind AGB\'s wirksam einbezogen, wenn sie bei der Auftragsbestätigung als pdf-Datei als Anhang dabeiliegen?
Das soll aber kein Joke sein, oder ?  :tongue:

Mit diesen Fragen beschäftigen sich instanzenweise die Gerichte und Sie möchten gerne MAL EBEN SO NEBENHER diese Frage von den RA beantwortet haben.

Bin zwar kein RA aber mit sowas muss man sich ja sowieso bei ALLEN Online-Verträgen beschäftigen.

Lesen Sie in §  305 Abs. 2 BGB die Tatbestandsvoraussetzungen für die wirksame Einbeziehung der AGB in einen Vertrag nach
Zitat
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
- 1.die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
- 2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
- und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

und analysieren Sie den Auftragsvorgang (der aber nicht immer gleich sein muss und daher für den vorliegenden Fall nicht ausreichend bekannt ist). Wichtig dürfte der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie die Erklärung des Einverständnisses mit den AGB sein.

Der BGH übrigens hat in einem Urteil vom 14.06.2006 - Az: I ZR 75/03 entschieden, das zur Kenntnisnahme der AGB die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung genüge, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.

Der BGH führte dazu aus: “Die Verwendung von Links und deren Darstellung durch Unterstreichen gehört zu den in dem Medium Internet üblichen Gepflogenheiten. Die Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können daher davon ausgehen, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können.”

Offline Didakt

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #3 am: 12. November 2010, 12:17:03 »
@ Fidel

Zitat
Ich denke, es ist wohl das beste, meinen auftrag per einschreiben mit rückschein zu stornieren?

Sie sind gut beraten, so zu handeln. Es scheint so, als warte der Versorger mit der Vertragsbestätigung und dem Vertragsbeginn bis zum Beginn der Gasbelieferung, dem 01.01.2011. Dann wird der erhöhte Preis wirksam. Es sei denn, Ihnen wird zuvor verbindlich bestätigt, Sie zu bisherigen Preisen zu beliefern.
Für Ihren Widerspruch genügt an sich die Textform, z. B. per E-Mail. Sicherer ist der Einschreibebrief mit Rückschein in Schriftform.

MfG

Offline Fidel

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #4 am: 12. November 2010, 19:30:12 »
Moin:

Tja, und weiter geht es. Heute erhalte ich die folgende e-mail:

Sehr geehrter Herr ......

Sie haben sich bei der Wahl Ihres Erdgasanbieters für die energiehoch3 GmbH und damit für einen Anbieter entschieden, der eine faire Preis- und Informationspolitik betreibt. Demzufolge informieren wir Sie frühzeitig, dass wir zum 1. Januar 2011 Ihren Preis für gashoch3 in Ihrem Postleitzahlengebiet anheben.

Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie bitte Ihren individuellen Preis gemessen an Ihrer Verbrauchsmenge:

Jahresverbrauch in kWh: 0 - 10.000 kWh 10.001 - 50.000 kWh 50.001 - 500.000 kWh
alter Preis pro kWh: 4,31 ct. 4,55 ct. 4,66 ct.
neuer Preis pro kWh: 4,95 ct. 5,19 ct. 5,31 ct.
Grundpreis pro Monat: 14,28 EUR 11,90 EUR 5,95 EUR

Alle Preise inkl. Umsatzsteuer und gesetzlicher Abgaben. Diese Preisanpassung erfolgt erst nach reiflicher Überlegung in unserem Haus und beruht auf rein wirtschaftlichen Gründen.

Selbstverständlich setzen wir weiterhin alles daran, dass gashoch3 vor allem eines ist: Günstig. Sicher. Sauber. Es ist nicht erforderlich Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt der Preisänderung selbst abzulesen. Die maschinelle Berechnung erfolgt durch uns. Wenn Sie den Zählerstand dennoch zum 31.12.2010 selbst ablesen möchten, nutzen Sie bitte das Ihnen bekannte Online-Kundencenter.


Mein neuer versorger erhöht also seinen gaspreis sieben wochen, bevor er überhaupt den ersten kubikmeter gas geliefert hat.

Eine frage die sich mir stellt:

Ist hier jetzt überhaupt ein vertrag zustande gekommen?

Wenn ich mir daraufhin einen neuen versorger \"ausgucke\" - wen gebe ich jetzt als derzeitigen lieferanten an - Energiehoch3 oder den mich jetzt noch beliefernden. Letzterer hat mir bereits die kündigung bestätigt.

Gruß
Fidel

Offline Didakt

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #5 am: 13. November 2010, 13:38:05 »
@ Fidel

Sie sind an Ihr Vertragsangebot gebunden, wenn dies vom neuen Versorger - wie hier augenscheinlich geschehen - durch eine Auftragsbestätigung angenommen worden ist.

Sie können sich davon nur durch eine Stornierung innerhalb der Widerspruchsfrist lösen.

Ihrem bisherigen Versorger teilen Sie mit, dass Sie die gegenüber ihm in Ihrem Namen (durch Ihre Bevollmächtigung des zunächst ausgewählten Versorgers) ausgessprochene Kündigung stornieren und diese als gegenstandslos zu betrachten ist.

Einem nunmehr wiederum neu ausgewählten Lieferer nennen Sie als Versorger den jetzigen, aus dem noch bestehenden Vertragsverhältnis. Und der Versorgerwechsel nimmt von Neuem seinen Lauf.

Schauen Sie sich doch mal die Ausführungen zum Thema \"Goldgas erhöht Gaspreis um 63%\" an. Eine Verlinkung dahin ist mir leider nicht gelungen.
Siehe Titelseite des Forums unter \"Preismeldungen\", 3. Zeile auf der geöffneten Themenübersicht.

MfG

PS: Wenn Sie sich allerdings sehr schnell für einen Versorgerwechsel entscheiden, können Sie dem neuen Versorger auch mitteilen, dass Ihr jetziger Vertrag bereits durch Sie gekündigt sei. Bei Ihrem jetzigen Versorger belassen Sie es bei der Kündigung. Angebracht wäre es, ihm zu ggb. Zeit mitzuteilen, wer nun der endgültige neue Versorger ist.

Offline bolli

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #6 am: 15. November 2010, 08:05:52 »

Offline Didakt

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« Antwort #7 am: 15. November 2010, 18:16:28 »
@ bolli,

was mir \"Unwissenden\" nicht gelungen ist, beherrschen Sie perfekt. Ich möchte gern dieses Wissen mit Ihnen teilen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Weg zum Ziel der Verlinkung nachvollziehbar aufzeigten und den Dreh beibrächten. Ich hab\'s bislang nicht hingekriegt!

Offline RuRo

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #8 am: 15. November 2010, 20:13:21 »
@Didakt
Oberhalb des Nachrichtenfensters (in das der Text) eingegeben wird, befindet sich eine Symbolleiste.

Die Symbole von links
Drei Symbole B - I - U stehen für die Textauszeichnung
B = Bold = Fett - Text schreiben, markieren und auf B drücken
I = Invers = Kursiv - Vorgehensweise wie bei Bold
U = underline = Unterstrichen - Sie vermuten richtig  ;)

Das nächste Symbol steht für zentrierte Ausrichtung.

Jetzt kommt das Objekt der Begierde - Hyperlink einfügen

1. Symbol anklicken
2. Den Text eingeben der den Link benennt - OK
3. Webadresse einfügen
Kleiner Tipp: in einem anderen Browserfenster (TAB) die Zielseite aufrufen, die Adresse kopieren und in den URL-Dialog einfügen - OK

Preisvergleichsrechner Verivox

Eckige Klammer auf  - URL=http://www.verivox.de/]Preisvergleichsrechner Verivox[/URL - Eckige Klammer zu
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline bolli

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #9 am: 16. November 2010, 08:39:46 »
@Didakt
RuRo hast ja schon erklärt.

Zitat
Original von RuRo
Kleiner Tipp: in einem anderen Browserfenster (TAB) die Zielseite aufrufen, die Adresse kopieren und in den URL-Dialog einfügen - OK

Es empfiehlt sich DRINGEND weitere Browserfenster zu öffnen, wenn man weitere Inhalte für seinen Text benötigt (egal ob einen Link zum Kopieren oder einen anderen Textbeitrag, aus dem man zitieren möchte), da ansonsten die bereits geschriebenen Texte verloren gehen könnten, da bei diesen sogenannten Scripteingaben die Inhalte des Bildschirms noch nicht gespeichert und somit nur temporär vorhanden sind.

Und als letztes noch ein Tip zum Link kopieren: Wenn Sie nicht nur einfach an den Beginn eines Threads (Themas) verweisen möchten (das passiert, wenn Sie ein Thema aufrufen und dann den Link kopieren) sondern möglicherweise ganz gezielt auf einen einzelnen Beitrag innerhalb dieses Themas verweisen möchten (das ist vor allem bei langen Themenbeiträgen der Fall, die über mehrere Seiten gehen), so klicken Sie bei dem betroffenen Beitrag unten links neben das Datum des Beitrags auf das Seitensymbol. Es verändert sich der Seitenaufbau und oben in der sogenannten URL-Zeile steht nun ein etwas veränderter Link. Wenn Sie diesen kopieren und in ihren Text einfügen, wird gezielt auf diesen einen Beitrag verzweigt und man muss sich nicht erst durch alles in dem Thread durchlesen um raus zu bekommen, was gemeint war.

Viel Spass beim weiteren Ausprobieren. Es gilt wie immer: Übung macht den Meister.  :D

Offline Didakt

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #10 am: 16. November 2010, 17:24:20 »
Goldgas erhöht Gaspreis um 63%

@ RuRo
@ bolli

Was für ein Wunder! Einmal probiert und schon hat es geklappt. Vielen Dank Ihnen beiden für die erfolgreiche Kurzanleitung.

@bolli, zudem ist Ihre Ergänzung für die Umsetzung sehr hilfreich.

Ich weiß jetzt, bei wem ich mir gute, zeitsparende Ratschläge holen kann!

Freundliche Grüße

Offline Nervenbündel

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merkwürdiges Geschäftsgebaren
« Antwort #11 am: 25. August 2011, 11:24:52 »
hallo

ich habe das gleiche Problem mit Energiehoch 3 gehabt ,erst Vertragsbestätigung dann leider doch nicht .habe mal dort angerufen und nach gefragt was die Gründe für eine Ablehnung sei könnten angeblich habe ich falsche angaben gemacht ,auf die frage welche das sein sollten konnte man mir nicht beantworten .
das ist doch ein Witz so schafft man ich keine Kunden aber gut gib ja noch andere Anbieter mit Freundlichem Kundenservice


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