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Autor Thema: Kostenverdoppelung bei Fernwärme  (Gelesen 3335 mal)

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Offline mschmitz

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Kostenverdoppelung bei Fernwärme
« am: 01. März 2010, 16:51:20 »
Werte Forenmitglieder,

ich möchte mich über einen EVU beschweren, weiß allerdings nicht, an welche Stelle ich mich wenden soll.

Zum \"Tatbestand\":
Wir kaufen bei einem EVU vor Ort Fernwärme für eine Außenstelle ein, derzeit zu recht ordentlichen Konditionen (lediglich AP um die 5 Ct/kWh).
Nun hat der EVU unseren Vertrag, der bereits über 10 Jahre besteht, gekündigt und möchte ab April für dieselbe Leistung fast das doppelte an Kosten abgreifen.

Grund ist der Leistungspreis, der bisher nicht an den EVU gezahlt werden musste.
Nun sollen 900 kW mit > 50 Euro/kW p. a. von uns gezahlt werden, was unsere Außenstelle enorm belasten würde.

Verhandlungen blieben bisher erfolglos, der EVU kommt unserer Firma kein Stück weit entgegen und hält die zusätzlichen Kosten für vertretbar.

Eine Abwendung von der Fernwärme für diese Außenstelle scheint derzeit kaum machbar;
Die Umstellung der Außenstelle auf Erdgas wäre mit unverhältnismäßig hohen Invenstitionen verbunden.

Eine ähnliche Außenstelle, welche ebenfalls mittels Fernwärme beheizt wird, muss zwar auch eine Grundgebühr für Leistungsvorhaltung zahlen, allerdings liegt der LP hier im Bereich von 25 - 29 Euro/kW p. a.

WER beaufsichtigt und maßregelt diese Fernwärme-EVU?

Es muss doch eine Möglichkeit geben, dies so nicht auf sich sitzen zu lassen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

 

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