Na ja, da haben Sie sich weit aus dem Fenster gelehnt. Vor solchen Drohungen sollte man sich in Ruhe die Tatbestandsmerkmale dieser \"Taten\" anschauen und untersuchen, ob der eigene Sachverhalt überhaupt darunter fällt.
Wenn dieses nicht der Fall ist, sollte man sich solche Drohungen auch sparen, schließlich sind die auf der \"anderen Seite\" auch nicht auf den Kopf gefallen, auch wenn es manchmal einen anderen Anschein haben könnte.
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Da Nötigung (§ 240 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB) das gleiche einleitende Tatbestandsmerkmal aufweisen (\"Wer einen Menschen rechtswidrig
mit Gewalt oder durch Drohung
mit einem empfindlichen Übel ...\") können Sie beides auf einmal abhandeln und auch gleichzeitig verwerfen. Daher wird\'s mit der Umsetzung Ihrer Drohung wohl nichts werden, außer Sie stufen die Androhung eines Mahnbescheides schon als empfindliches Übel ein.
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
Aber es verlangt auch niemand von Ihnen auf JEDE Mahnung zu reagieren. Lassen Sie die MITGAS doch ruhig schreiben, wenn\'s ihr gefällt. Maximal zweimal ausführlich antworten und den Sachgverhalt erklären, und danach nur noch Papier abheften. Wenn die was wollen, sollen Sie den Mahnbescheid beantragen, dann wiedersprechen Sie und dann können Sie im Rahmen einer eventuellen Klage immer noch erwidern, was vorgefallen ist. Die arbeiten mit automatisierten Systemen, die sie leider nicht stoppen können, weshalb manueller Briefwechsel mit automatischen Mahnungen nicht korrespondiert.