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Autor Thema: Der CDU-Plan für endlose AKW-Laufzeiten  (Gelesen 2617 mal)

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Offline eislud

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Der CDU-Plan für endlose AKW-Laufzeiten
« am: 28. Februar 2010, 20:27:59 »
Der CDU-Plan für endlose AKW-Laufzeiten (campact vom 25.02.2010)

Zitat
... „Was verharmlosend als „Strategie- und Schrittfolgepapier Kernenergie“ betitelt wurde ist nichts geringeres als die Blaupause für den Ausstieg aus dem Atomausstieg und eine Endlos-Verlängerung der Laufzeiten auch für die ältesten Schrottreaktoren. Es zeigt, dass die CDU gewillt ist, um jeden Preis die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern und Gorleben als Endlagerstandort durchzudrücken. Selbst wenn dafür die Säulen des Grundgesetzes ins Wanken geraten“, schreibt der Greenpeace-Atom-Experte Heinz Smital im Greenpeace-Blog. ...

Das Ziel von Koch und Oettinger ist eindeutig: Die Laufzeiten der Atomkraftwerke sollen verlängert werden, besonders auch die der beiden Uralt-Meiler Biblis A und Neckarwestheim 1, deren Restlaufzeit demnächst abläuft. Oettinger und Koch plädieren dafür, die Laufzeiten nicht einfach nur um ein paar Jahre zu verlängern. \"Von einer konkreten zeitlichen Festlegung sollte Abstand genommen werden\", heißt es in dem Papier auf Seite 16. Stattdessen solle die Laufzeit von der Einhaltung bestimmter Sicherheitsanforderungen abhängig gemacht werden. Wie bisher sollen die Atomkraftwerke alle zehn Jahre einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Der Maßstab für diese Überprüfung soll sich dabei aber nicht am Stand der Technik, sondern am „Stand der Nachrüstetechnik“ orientieren. \"Das ist, als würde man behaupten, ein zehn Jahre alter Computer wäre auf dem neusten Stand, wenn er mit dem Betriebssystem von vor zehn Jahren ausgerüstet ist\", so der Greenpeace-Experte Smital. ...
Das geht noch weiter so:
° Man ist sich bewußt, daß AKW-Laufzeiten keine Strompreissenkungen bringen, auch wenn man das im Wahlkampf noch groß rausposaunt hat.
° Gorleben soll über ein \"Einzelfallgesetz\" als Endlagerstandort festgelegt werden, auch wenn das Grundgesetz solche Einzelfallgesetzte ausdrücklich verbietet.

 

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