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Autor Thema: Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch  (Gelesen 9556 mal)

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Offline holger ruediger

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« am: 25. August 2005, 13:16:00 »
Aus der Presse habe ich erfahren, dass mein Gasversorger (Städtische Werke Kassel) die Gaspreise zum 1.8.05 mal wieder angehoben hat.

Gegen die erste Erhöhung, im Oktober 2004, habe ich per Musterschreiben Einspruch erhoben. Nach Kündigung der von mir erteilten Einzugsermächtigung überweise ich meinem Gasversorger nur den im Musterschreiben empfohlenen Aufschlag von 2 Prozent.

Wie verhalte ich mich bezüglich der neuerlichen Gaspreiserhöhung? Sollte ich nochmals per Musterschreiben Widerspruch einlegen oder zahle ich weiterhin nur den um 2 Prozent erhöhten Gaspreis vom Oktober 2004?

Vielen Dank für eine Antwort.

Holger Rüdiger

Offline Cremer

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #1 am: 25. August 2005, 14:10:07 »
Hallo holger ruediger,

schlage vor trotzdem einen erneuten Widerspruch komplett einzulegen, also gebetsmühlenhaft alles wiederholen.

Ich hoffe Sie haben die Abschläge ab 2005 bereits eingekürzt.

Anderenfalls ist dies dringend zu empfehlen. Sie haben sonst am Ende des Abrechnungszeitraumes zur Jahresrechnung ein Guthaben. Dies werden die SW KS bestimmt nicht rückerstatten. da müßten Sie klagen. Damit sind Sie in einer schlechteren Ausgangsposition.

Warum wollen Sie den SW KS auch die 2% Steigerung zugestehen? Da gibt es auch ein Urteil, worin gesagt wird, dass dies nicht notwendig sein muss.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #2 am: 25. August 2005, 15:13:54 »
@Cremer

Zitat
schlage vor trotzdem einen erneuten Widerspruch komplett einzulegen

Ist das wirklich unbedingt notwendig? Die Versorger machen dann daraus einen komplett neuen Vorgang, d.h. das Alles wiederholt sich bei jeder neuen Erhöhung (aufwendiger Schriftwechsel, Sperrandrohung, einstweilige Verfügung etc.) Ich hatte meinem Versorger wegen der Erhöhung zum 1.8.05 den Zählerstand mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß aufgrund des Unbilligkeitseinwandes die Mitteilung rein obligatorisch erfolgt und ich ohnehin nur die Preise vor dem 31.10.04 anerkenne. Promt erhielt ich wieder dieses Blabla-Schreiben mit Ölpreisbindung und Kartellabsegnung und der Bitte, keine Kürzungen vorzunehmen und unter Vorbehalt weiterzuzahlen u.s.w. Es müßte doch der Hinweis genügen, daß ohne gerichtsprüfbaren Nachweis keine weiteren Erhöhungen anerkannt werden, anstatt bei jeder Erhöhung immer und immer wieder die Unbilligkeit einzuwenden, oder?

@holger ruediger

Den 2%-igen Aufschlag würde ich auch sofort zurücknehmen.

Offline RR-E-ft

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #3 am: 25. August 2005, 19:45:05 »
In einem Filmklassiker, der immer an Silvester über die Bildschirme flimmert, heißt es schon \"The same procedere as every year\".

Sicher ist sicher:

Immer wieder neu Unbilligkeit einwenden undzwar gegen den Gesamtpreis.

Nur die alten Preise weiterzahlen.

Diese Zahlungen jedoch auch nur unter dem Vorbehalt einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle und gerichtlichen Rückforderung leisten.

Vgl. auch hier:
OLG Stuttgart zu Strom- Netzentgelten


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #4 am: 25. August 2005, 19:47:29 »
Hallo Holger ruediger,

Ich schlage das aus meiner Erfahrung aus den Diskusionen der vergangenen Zeit vor. Für Sie bedeutet dies doch nur eine Kopie der Texte im PC, ergänzt mit den neuen Daten etc.

Sicher ist sicher

Ob daraus ein neuer Vorgang beim Versorger gemcht wird oder nicht, kann Ihnen ja egal sein.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #5 am: 25. August 2005, 20:02:52 »
@Holger Ruediger
@Harry01


Neue Vorgänge schaffen evtl. neue Arbeitsplätze beim Versorger.

Dann weiß man, wofür man die hohen Rechnungsbeträge zahlen soll.

Das ist vielleicht effektiver, als mit Geränkekonsum den Urwald retten zu wollen. Nichts gegen das edle Ziel !

Aber neue Arbeitsplätze wären doch auch nicht schlecht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Harry01

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #6 am: 25. August 2005, 21:36:40 »
@RR-E-ft

Immer wieder zu Scherzen aufgelegt.....

Zitat
Neue Vorgänge schaffen evtl. neue Arbeitsplätze beim Versorger.

Leider aber auch unbezahlte Arbeit beim Kunden, und neue Arbeitsplätze beim Versorger treiben die Preise wieder in die Höhe. Ein Teufelskreis....hätte Herr Kaiser gesagt....

Um das Ganze etwas zu vereinfachen folgender Vorschlag:

Nach jeder Preiserhöhung die Unbilligkeit einwenden und zur Begründung auf den allerersten Vorgang verweisen und mitteilen, daß man genauso verfahren wird. Würde das ausreichen? Dann könnte man die die identischen Antwortschreiben des Versorgers getrost einfach nur in die Vorgangsakte heften.

Offline RR-E-ft

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #7 am: 25. August 2005, 21:53:05 »
@Harry01


Das war ganz bestimmt kein Scherz.

Bedenken Sie, woher ich komme.

Man sollte jedesmal neu ein Schreiben verwenden, selbtredend nicht mit dem Ziel der Schaffung neuer Arbeitsplätze, welches sich schwerlich erreichen lässt.


Es handelt sich jedoch um einen dynamischen Prozess.

Zu Beginn der Aktion war der Erkenntnisstand noch ein anderer als heute.
Deshalb werden auch Musterbriefe von Zeit zu Zeit angepasst.
Mit diesen sind Sie aus unserer Sicht immer auf dem aktuellen Stand.


Wenn Sie denken, dass Sie darauf nicht angewiesen sind, können Sie auch vollkommen allein vorgehen, wie es Ihnen gefällt.

Nur bringen Sie dann bitte Mißerfolge nicht in Zusammenhang mit der Aktion.

Dafür sorgen schon andere:

AG Hamburg-Harburg
AG Koblenz
AG Euskirchen

Ich empfehle das, was ich aus meiner Erfahrung für den sichersten Weg halte. Im Interesse aller sollten so wenig als möglich Extratouren gefahren werden.

Wenn Sie dann nämlich in eine Bredouille geraten sollten, liegt Ihr Fall auf einmal ganz besonders, weil er von demjenigen Schema abweicht, welches mittlerweile auch von den Versorgern akzeptiert wird.

Um nocheinmal auf den Punkt zurückzukommen:

Wenn ca. 30 Prozent Luft in den Gaspreisen ist, wofür einiges spricht, so könnte man bei gleichbleibendem Preisniveau davon eine ganze Menge Leute zusätzlich beschäftigen, so man denn für diese auch Arbeiten hat.

Aber darum geht es selbstredend nicht. Auch entsprechend sinkende Gaspreise verschaffen den privaten Haushalten die Möglichkeit, woanders Nachfrage zu schaffen und somit eine Belebung der Binnenkonjunktur und darüber auch neue Arbeitsplätze.


Wenn Sie angesichts der Dimensionen denken, hier ginge es eben um eine \"Schnäppchenaktion\", dann haben Sie mich falsch verstanden.
 
Immerhin musste E.ON Ruhrgas (60 Prozent Marktanteil) im Oktober 2004 bei der Preiserhöhung von acht auf vier Prozent zurückrudern.

Das sind Dimensionen.

Und da mache ich mir bestimmt keine Gedanken darüber, ob ich nun ein Schreiben mit einer Seite ausdrucke und abschicke oder doch lieber nur einen halben Briefbogen mit dem Hinweis auf mein vorangegangenes Schreiben, von dem angesichts der Masse evtl. niemand mehr weiß, wo es abgeblieben ist.


Wie war das mit dem Tellerrand?


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Harry01

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #8 am: 25. August 2005, 23:04:54 »
@RR-E-ft

Zitat
Wenn Sie denken, dass Sie darauf nicht angewiesen sind, können Sie auch vollkommen allein vorgehen, wie es Ihnen gefällt.


Nein, das denke ich ganz bestimmt nicht. Ich bin nur von Natur aus bequem, und wenn sich zusätzlicher Aufwand vermeiden läßt, dann wäre das nicht schlecht.

Zitat
Wenn Sie angesichts der Dimensionen denken, hier ginge es eben um eine \"Schnäppchenaktion\", dann haben Sie mich falsch verstanden.

Für eine Schnäppchenaktion halte ich das ganz bestimmt nicht. Es ist nur schade, daß noch immer zuviele die Erhöhungen einfach hinnehmen. Das muß ich immer wieder erfahren. Da wird gemeckert und man regt sich auf, aber wenn ich auch nur auszugsweise erzähle, was und vorallem wie man sich wehren kann, ist niemand mehr bereit, das mit durchzuziehen. Die magischen Worte sind immer Gericht, Mahnung und Versorgungssperre. Dann bekommen alle Angst und bei der nächsten Erhöhung geht es wieder von vorn los....

Jetzt bin ich etwas vom Thema abgekommen. Zusammenfassend nochmal:

- Nach der Erhöhung also die Daten im Ausgangsschreiben ändern und mit demselben Text wieder zum Versorger schicken.
- ggf. noch zufügen, daß man weiterhin nur die Preise vor der ersten Erhöhung anerkennt.
- alle Zahlungen zusätzlich mit dem Vermerk \"Unter Vorbehalt der Rückforderung\" auf dem Überweisungsträger versehen.
 
Fehlt noch etwas?

Offline holger ruediger

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #9 am: 26. August 2005, 09:21:00 »
Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde das aktuelle Musterschreiben ausdrucken, ausfüllen und an die Städtischen Werke Kassel schicken. Bin gespannt wie sie reagieren werden.

Holger Rüdiger

Offline RR-E-ft

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Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch
« Antwort #10 am: 26. August 2005, 13:21:35 »
@Harry01

Ich bin auch von Natur aus etwas bequem, weshalb Sie keine Antwort erwarten möchten:

\"Wenn der Topf aber nun ein Loch hat, lieber Heinrich, lieber Heinrich...\"

Sie sollten doch gerade die alten Preise auch schon nicht anerkennen, sondern diese lediglich unter Vorbehalt zahlen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtesanwalt

 

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