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Autor Thema: Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen  (Gelesen 8411 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« am: 25. Februar 2010, 17:51:20 »
Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen.

E.ON Hanse, E.ON Westfalen Weser und die Stadtwerke Rheine sind ja mit entsprechenden  Klagen auch weit gekommen.   ;)

Etwa 200 Bürger hatten Widerspruch eingelegt.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« Antwort #1 am: 01. März 2011, 14:45:26 »
Klagen eingericht


Zitat
\"Die meisten Preisanpassungsklauseln stammen noch aus der Zeit, als die örtlichen Energieversorger ein Monopol hatten. Die Klauseln dienten der langfristigen Versorgungssicherheit\", sagt Norderstedts Werkleiter Jens Seedorff. Er wisse, dass viele Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof diese Vereinbarungen inzwischen in Frage bzw. für unzulässig erklärt haben. Den Stadtwerken gehe es vor allem darum, den Kunden deutlich zu machen, dass sie faire Preise für das Gas zahlen.

Eigentlich geht es den Stadtwerken um Geld.
Denn sie klagen ja auf Zahlung.

Im Falle unwirksamer Klauseln kann einer Zahlungsklage des Versorgers wegen Preiserhöhungen kaum Erfolg beschieden sein.

Den betroffenen Kunden wird wohl bereits klar sein, dass sie aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln bisher nur faire Gaspreise bezahlt haben. ;)

Stadtwerke lassen sich von BBH vertreten.

Offline chilihead

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« Antwort #2 am: 01. März 2011, 18:31:13 »
... dann scheint ja einfach aus Prinzip geklagt zu werden. Quasi ohne jegliche Chance zu obsiegen.

Selten dämlich...

Offline bolli

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« Antwort #3 am: 02. März 2011, 08:51:34 »
Zitat
Original von chilihead
... dann scheint ja einfach aus Prinzip geklagt zu werden. Quasi ohne jegliche Chance zu obsiegen.

Selten dämlich...
Das würde ich so nicht sagen. Sie glauben gar nicht wie vielen Kunden ein Rechtsstreit \"peinlich\" und \"lästig\" ist und die alleine deshalb nicht kürzen, weil sie ggf. verklagt würden, selbst wenn die Chance, Recht zu bekommen sehr hoch ist.

Des weiteren gibt es genug Widerständler, die ihrerseits mögliche weitere Rückzahlungsansprüche wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln nicht einklagen um zu warten, wie die Prozesse ausgehen. Wenn die durch die Instanzen gehen, sind deren Forderungen aber schließlich verjährt. Pech gehabt.

Aus dieser Sicht können sich solche Prozesse durchaus rechnen. Ist halt eine Betrachtungsfrage. ;) Ob dafür 66 Klagen notwendig sind, ist sicher eine andere Frage. Aber BBH will ja auch leben.  ;)

Diese Aussage
Zitat
Den Stadtwerken gehe es vor allem darum, den Kunden deutlich zu machen, dass sie faire Preise für das Gas zahlen.

st ja wohl mehr als lächerlich wenn sie nicht so traurig wäre.
Bei einem Millionengewinn und 64 Mio Rückstellungen im Jahr 2009 ist so eine Aussage nur beschämend.

Offline Goetz-lebt

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« Antwort #4 am: 02. März 2011, 09:48:20 »
Zitat
Original von RR-E-ft

Im Falle unwirksamer Klauseln kann einer Zahlungsklage des Versorgers wegen Preiserhöhungen kaum Erfolg beschieden sein.

Stadtwerke lassen sich von BBH vertreten.


Unterstellt, die Klägerin fällt bei allen 66 Klagen \"hintenrunter\" (u.U. auch noch in den nächsten Instanzen).
Macht man sich dort eigentlich auch nur ansatzweise Gedanken, wer dann die mit Sicherheit im hohen fünfstelligen Bereich liegenden Anwalts-/Gerichtskosten trägt ?
Ich meine nicht auf dem Wisch Papier \"Im Namen des Volkes\", sondern tatsächlich - die verbliebenen Kunden dieses Unternehmens.

Wenn tatsächlich die Erfolgsaussichten eher bescheiden sind, stellt sich ab einer bestimmten Größenordnung die Frage nach einer Strafbarkeit wg. Veruntreuung.

Das sollten die betroffenen Kunden dieses Versorgers im Hinterkopf behalten und am Besten unverzüglich mit dutzenden Strafanzeigen gg. die \"Geschäftsleitung\" reagieren, sobald sich genügend Anknüpfungspunkte ergeben (bzw. ein glasklares Urteil der Zivilgerichte vorliegt).

Die Frage nach einer Strafbarkeit wg. Veruntreuung wäre vielleicht auch beim Thema \"Grundsatzfragen\" gut aufgehoben.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« Antwort #5 am: 02. März 2011, 10:16:29 »
Untreue?

Eher Unfug, sollte man zum vorhergehenden Beitrag im Hinterkopf behalten.
Nicht ersichtlich, welche Gedanken sich ansatzweise dahinter verbergen sollen.

Der Versorger kann grundsätzlich sein Geld anlegen, wie er lustig ist, auch in sinnlosen Prozessen.
Auf die grundversorgten Kunden umlegbar sind solche Kosten nicht (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).

Offline Goetz-lebt

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« Antwort #6 am: 06. März 2011, 13:57:11 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Untreue?

Eher Unfug, sollte man zum vorhergehenden Beitrag im Hinterkopf behalten.
Nicht ersichtlich, welche Gedanken sich ansatzweise dahinter verbergen sollen.

Der Versorger kann grundsätzlich sein Geld anlegen, wie er lustig ist, auch in sinnlosen Prozessen.

Stimmt - ich vergaß, dass in Deutschland ausschließlich Einzelkaufleute existieren, die ihr eigenes Geld anlegen.

Kapitalgesellschaften gibt es in diesem Bereich keine...

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke wollen 66 Gaskunden verklagen
« Antwort #7 am: 10. März 2011, 13:53:25 »
Eine Kapitalgesellschaft darf wohl ihr Geld nicht anlegen, wie sie lustig ist?

 

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