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Autor Thema: OLG Nürnberg, Urt. v. 26.05.2009, Az. 1 U 1422/08 Einmaliger Vorbehalt ausreichend  (Gelesen 2343 mal)

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OLG Nürnberg, Urt.v. 26.05.2009 - 1 U 1422/09 = BeckRS 2009, 20976

Zitat
Bei der Rückforderung angeblich überhöhter Netznutzungsentgelte verzögert der Stromlieferant die Überprüfung der Netznutzungsentgelte auf ihre Angemessenheit (§ 315 BGB) nicht in einer zur Verwirkung führenden Weise, wenn er mehrfach erklärt, die Entgelte energie- und kartellrechtlich überprüfen lassen zu wollen und seine Zahlungen deshalb unter Vorbehalt leistet, aber bis zur Klageerhebung zunächst den Ausgang eines Musterverfahrens abwartet. Ein erklärter Vorbehalt verliert seine Wirkung nicht dadurch, dass der Stromlieferant Jahresabrechnungen des Netzbetreibers ohne ausdrückliche Erneuerung des Vorbehalts bezahlt. § 124 BGB ist nicht entsprechend anwendbar. (amtlicher Leitsatz)

Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen.

 

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