Also, nachdem ich mich heute zusätzlich bei einer Verbraucherberatung informiert habe (101% sind besser als nur 99%), leuchtet mir nun einiges mehr ein.
Zu meiner eigens errechneten Abschlagszahlungen hatte ich alles fein säuberlich und getrennt aufgelistet, quasi auch so wie das EVU, ohne den Überblick zu verlieren. Also mit der Ausrede, man hätte es nicht genau auseinanderhalten können, geht schonmal garnicht.
Die Verbraucherberatung wies mich darauf hin, dass ich besser erstmal mein EVU anrufen soll (bisher habe ich jeglichen telefonischen Kontakt unterlassen, um Einlullerei zu vermeiden) und mir den nicht nachvollziehbaren Betrag in den Mahnungen erklären lassen soll. Gesagt getan, man erkärte mir, dass sich der Mahnbetrag aus dem fehlenden Zahlungen von der Jahresabrechnung sowie dem ersten Abschlag Anfang November zusammenstellt, woraufhin ich eingewendet habe, dass die Differenzen, sei es bei der Jahresabrechnung sowie Abschlagszahlungen trotzdem nicht übereinstimmen. Daraufhin erklärte man mir, dass sie ohne meines Wissens die Abschlagszahlung vom Oktober mit zu gerechnet haben, trotz ich bereits die Jahresabrechnung erhalten hatte, erst dann konnte man den Mahnbetrag nachvollziehen, allerdings eine total unlogische Handlungsweise, denn normalerweise hätte das EVU die Abschlagszahlung vom Oktober auf die nächste Jahresabrechnung hinzufügen müssen, können, sollen, wie auch immer. Selbst wenn es, wie schon geschehen, nicht der Fall ist, sollte man wenigstens darüber informiert werden, oder?
Zu der Sperrandrohung, steht keine genaue Terminangabe, allerdings hatte mir der Herr am Telefon versichert, diese Androhung aufzuheben bzw. auch zu vermerken. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich mich darauf verlassen kann? Unter anderem ließ er mich auch wissen, auf jeden Fall meinen Einwand zum Mahnbetrag schriftlich einzureichen, die Mahngebühren wollte er auch streichen. Hm???
Danke für die rasche Antwort und auch mal ein Lob an alle Beteiligten, die einem immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Gruß NS