Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Abrechnung 2009 / 2010
bjo:
Hallo,
bin Kürzer sein 2005 incl 2% Sicherungszuschlag!
Aktuell spare ich dadurch nur noch ca. 50 EUr zum billigsten Anbieter!
RWE hat mich inzwischen in den Grundtarif gestuft, dem habe ich wiedersprochen!
Was tun?
Lohnt es sich weiterzumachen oder oder den Anbieter zu wechslen!
Sw Troisdorf mit Preisgarantie bis 31.12.2010
der Reihe nach
- gekürzte Rechnung
ca. 50 EUr teuer
- Stadtwerke Troeisdorf
ca. 620 EUR teurer
- RWE Classic
AnJo:
Hallo bjo,
was ist eigendlich aus dem Mahnbescheid vom 16.12.2008 geworden.
Haben Sie noch irgendetwas nach Ihrem Widerspruch davon gehört ?
Würde mich interessieren, auch um mich ggf. zu ärgern, dass ich so früh aufgegeben habe.
Gruß
AnJo
bolli:
--- Zitat ---Original von bjo
RWE hat mich inzwischen in den Grundtarif gestuft, dem habe ich wiedersprochen!
Was tun?
Lohnt es sich weiterzumachen oder oder den Anbieter zu wechslen!
--- Ende Zitat ---
Entscheidend wird wohl sein, ob Ihr alter Vertrag wirksam gekündigt wurde. Sollte also eine frist- und formgerechte Kündigung erfolgt sein (also nicht nur ein \"dubioses\" Schreiben, dass man in die Grundversorgung eingestuft wird, wenn man einen neuen Sondervertrag nicht unterschreibt), sollte man sich mit dem Gedanken befassen, dass man sich möglicherweise tatsächlich in der Grundversorgung befindet. Wenn man dieser ebenfalls schön ordentlich unter Berufung auf § 315 BGB widersprochen hat, ist zwar nichts verloren, aber das Verfahren ändert sich (möglicherweise), da bei den Sonderverträgen ja meistens eine unwirksame Preisänderungsklausel vorhanden ist und somit zumindest bei Widerspruch Preisanpassungen unwirksam sind.
Ob in der Grundversorgung bei einer Billigkeitsprüfung vor Gericht letztlich tatsächlich die Preise von 2004 als billige Preise festgesetzt oder gar unterschritten werden, kann man nicht sagen. Ich persönlich glaube eher nicht. Daher würde ich, wenn ich von einem wirksam gekündigten Sondervertrag ausgehen muss (auch wenn ich vorsorglich mal Widerspruch eingelegt habe, möglicherweise in der Annahme, der Vertrag sei rechtsmissbräulich gekündigt worden) lieber den sicheren Weg des Anbieterwechsels gehen. Das ist ja letztlich auch Ziel des Wettbewerbs.
bjo:
--- Zitat ---Original von AnJo
Hallo bjo,
was ist eigendlich aus dem Mahnbescheid vom 16.12.2008 geworden.
Gruß
AnJo
--- Ende Zitat ---
nix mehr davon gehört!
Laut RA Holling ist der Vertrag wirksam gekündigt worden !
dattelner:
--- Zitat ---Original von bjo
Laut RA Holling ist der Vertrag wirksam gekündigt worden !
--- Ende Zitat ---
Hast Du denn noch eine besondere Kündigung bekommen? Ich hatte in 2007 ja den Brief mit der Kündigung zum 30.11.07, hilfsweise zum nächstgültigen Termin bekommen- Grund war die angebliche Notwenigkeit aufgrund der gesetzlichen Änderungen- die für uns Sondervertragskunden ja gar nicht bestimmend waren. Inclusiv einer Unterschrift: i.v. Klein (handschriftlich)
Auf meinen Widerspruch zur Kündigung kam ein Brief, in dem stand wörtlich:
----
Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen weiter. Um alle Kunden langfristig nach neuem Ordnungsrahmen zu beliefern, werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§115 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) - fall erforderlich- ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen.\"
--- (siehe auch der Thread hier: RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft? )
Tja, bisher hatte ich nie Mitteilung über eine derartige Überführung erhalten, auch keinen Nachweis, mit welcher Kündigungszeit mein Sondervertrag kündbar sei, wie von mir damals gefordert. Trotzdem befinde ich mich jetzt laut den Abrechnungen 2009 im GV-Tarif. Ich selbst denke aber, mich immer noch im Sondervertrag zu befinden.
Oder reicht das obige als wirksame Kündigung? Hast Du mehr Schriftverkehr mit der RWE gehabt?
Gruß
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