Dann soll E.ON Hanse doch kündigen und vielleicht gibt es weitere Gas-Endkunden mit dem Willen, sich nicht mehr der Willkür der großen Energiekonzerne auszusetzen.
Dazu der Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg auf deren Homepage :
\"Die wichtigsten Tipps für betroffene Gaskunden:
>> Gegen eine wirksame Kündigung kann man sich nicht wehren. Es besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Vertragspartner frei ist, einen Vertrag zu schließen, aber auch, sich von diesem wieder zu lösen.
>> Ob die Kündigung wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Sie muss form- und fristgerecht sein und dem Empfänger zugehen. Es ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen in der Regel gegeben sein werden.
>> Hat man zum Kündigungstermin noch keinen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen, steht man nicht ohne Gas da. Denn der Grundversorger – das ist E.on Hanse – ist zur Versorgung verpflichtet, allerdings zum wesentlich höheren Grundversorgungstarif.
>> Man sollte sich also rechtzeitig nach einem neuen Versorger umsehen. Dies kann man individuell tun. Dabei helfen können Internet-Preisvergleichsportale.
>> Wir empfehlen aber, sich der Gaskundengemeinschaft der Verbraucherzentrale anzuschließen. Wenn einige Hundert oder gar Tausend Kunden gemeinsam an den zwar noch kleinen, aber sich entwickelnden Markt der Gasanbieter herantreten, haben sie bessere Chancen, gute Konditionen in preislicher und vertraglicher Hinsicht auszuhandeln. Als Einzelner dagegen ist man dem Diktat der Anbieter ausgeliefert.
>> Wer Interesse hat, sich der Gaskundengemeinschaft anzuschließen, findet auf dieser Website demnächst einen Anmeldebogen, mit dem er sich bei der VZ registrieren lassen kann.\"
Meine Bemerkung dazu:
Eigentlich sollten alle Gas-Kunden einer Gaskundengemeinschaft beitreten, denn wenn E.ON Hanse so vorgeht, werden sich weitere Gaslieferanten ein Beispiel daran nehmen und damit man nicht plötzlich allein auf weiter Flur steht, wäre es zu überlegen, sich mit anderen betroffenen Gaskunden zusammenzutun.