Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?  (Gelesen 6906 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline MopeMope

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« am: 06. April 2010, 13:44:57 »
Hallo liebe Community...

Schön, dass es so ein Forum gibt. Hab mich hier angemeldet, weil ich für jemanden etwas klären möchte. Beschreibe kurz die Situation, versuche mich auch kurz zu fassen. Wäre schön, wenn Ihr euere Meinung und Ratschläge geben könntet. Mir kommt folgende Geschichte jedenfalls nicht geheuer vor....
Und zwar folgender Fall:

-Eine sie hat mit ihren Ex ein Haus, die Stromversorgung läuft auf ihren Namen. Die beiden trennen sich, das Haus wird zum Verkauf angeboten und steht seitdem leer. Sie hat den Strom ordnungsgemäss abgemeldet. (fürs Haus)

-Sie bezieht daraufhin eine Mietwohnung und der Vermieter meldet sie beim gleichen Versorger zum Einzug an. Die Zahlungen für die Mietwohnung erfolgen immer pünktlich.

-Der Versorger meldet sich bei ihr und behauptet, dass für das leerstehende Haus weiterhin Vorrauszahlungen bezahlt werden müssen, obwohl ja gar kein Strombedarf besteht. (ca. 30€/Monat rückwirkend)

-Die angeblich fälligen Zahlungen belaufen sich inzwischen auf ca. 700€ incl. Mahnkosten etc. Sie kann nicht auf einmal bezahlen, bietet Ratenzahlung an, doch der Versorger ist nicht einverstanden.

-Daraufhin klemmt ihr der Versorger den Strom in der jetztigen Mietwohnung ab!!! (obwohl da immer bezahlt worden ist)


Was meint Ihr? Ist das alles so rechtens? Mir stinkt die Story n bisschen. Zwei Sachen besonders:

1. Wieso muss für ein leeres Haus weiter bezahlt werden???

2. Für mich sind Haus und nachfolgende Mietwohnung 2 Paar Schuhe. Darf der Versorger einfach so abklemmen? Aufgrund von \"Altschulden\". In der Wohnung hat sie ja immer bezahlt und sitzt trotzdem jetzt seit 2 Wochen im dunkeln.



Würde mich freuen, wenn sich kompetente User melden würden oder wenn eine gute Diskussion entstehen würde. Für Rat- und Vorschläge ebenfalls ein Danke


MfG

MopeMope

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #1 am: 06. April 2010, 15:53:44 »
Hat sie für beide Objekte (Haus, Mietwohnung) getrennte Kundennummern?

Sie sollte mal beim Versorger persönlich vorstellig werden und besprechen warum für das abgemeldete Haus noch monatliche Kosten anfallen.

Das ist mir nicht ganz verständlich, vielleicht doch nicht ordnungsgemäß abgemeldet?

Durch die angebotenen Ratenzahlungen ist m.E. doch noch etwas aus der hausgeschichte im Argen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline MopeMope

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #2 am: 06. April 2010, 17:11:44 »
Hallo

@Cremer: Vielen Dank für Deine Antwort. Den ganz genauen Sachverhalt kenn ich leider noch nicht. Bin am Freitag bei ihr und werde mir die betreffenden Unterlagen ansehen. (Haus + Sperrung)

 Und am Montag beim Versorger persönlich vorsprechen und versuchen Licht in die Sache zu bringen. (im wahrsten Sinne des Wortes) Es muss sich doch eine Lösung finden lassen. Wenn der Versorger sich nicht kulant zeigt, dann u.U. mit Stromanbieterwechsel androhen. Aber erstmal natürlich auf die \"gute Tour\".

 Werde Euch auf dem Laufenden halten und freue mich weiterhin über jeden Post von Euch.


MfG

MopeMope

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #3 am: 06. April 2010, 21:50:37 »
Hallo,

so lange man einen Zähler im Haus vorhält, besteht ein Vertrag der Kosten verursacht. Vertragspartner ist zu letzt immer der Eigentümer. Nur durch Stillegung des Hausanschluss\' durch Vertragsbeendigung und Zählerausbau fallen keine Kosten mehr an. Wenn also der Zähler kosten verursacht hat, wahrscheinlich Grundversorgung oder Mindestpreisregelung, und es wurden keine Zahlungen geleistet, dann hätte die Verbrauchseinheit im Haus gesperrt werden müssen, nicht die Mietswohnung.

Die 700,-- € bei Leerstand sind ein Witz, lest den Zähler ab und bringt die Stände mit, wenn ihr vorstellig werdet. I.d.R. verursacht ein Leerstand pro Zähler bei Strom ungefähr 5,-- und bei Gas ca. 7,-- €/Monat.

Gruß

NN

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #4 am: 07. April 2010, 11:05:11 »
@Netznutzer
So isses.

@MopeMope
Der (Grund-)Versorger ist überhaupt nicht berechtigt den Zähler zu sperren!

Die Berechtigung steht dem Grunde nach allein dem Netzbetreiber, als Eigentümer des Zählers, zu. Siehste hier: NAV Insbesondere ist Abs. 3 zu beachten.

Der Versorger muss den Netzbetreiber unter Darlegung der Gründe zur Sperrung aufgefordert haben.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline MopeMope

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #5 am: 07. April 2010, 14:54:35 »
Hallo

Vielen Dank für Euere Antworten.


@Netznutzer: Aha, das klingt logisch. Sprich, solange der Zähler im Haus nicht ausgebaut/stillgelegt ist, fallen minimale Kosten an. Leuchtet mir ein. Werde mir am WE überblick verschaffen und sage dann Bescheid, wie die auf 700€ kommen.


@RuRo: Kenn mich da leider überhaupt nicht aus. Versorger, Netzbetreiber etc. Dachte immer das wären die selben. Werd mich schlauer machen. Deinen Link hab ich mir angesehen und durchgelesen. Also müsste man feststellen, ob sie vll. auch u.U. Schulden beim Netzbetreiber hat. Werde am Montag früh beim Versorger vorsprechen und Rückmeldung geben.


MfG
MopeMope

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #6 am: 07. April 2010, 19:35:47 »
Zitat
Original von MopeMope
Also müsste man feststellen, ob sie vll. auch u.U. Schulden beim Netzbetreiber hat. Werde am Montag früh beim Versorger vorsprechen und Rückmeldung geben.
Nein, muss man nicht.
Mit dem Netzbetreiber hat man normalerweise keinen direkten Vertrag und somit dort auch keine Schulden.

Allerdings ist es wohl so, dass man dann, wenn man seinen alten Versorger kündigt und keinen neuen Versorger in Anspruch nimmt, ab Vertragsende automatisch in die Grundversorgung fällt und dort ein neues Vertragsverhältnis beginnt.
Nun ist es meist so, dass der Grundversorger mit dem Netzbetreiber eng verbunden ist, weil das früher mal ein und dieselbe Firma war. Die Verpflichtung zur Trennung von Versorger und Netzbetreiber gibt es erst seit wenigen Jahren.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass hier der Grundversorger (der vielleicht auch der vorher gekündigte \"Vertragsversorger\" ist?) mit dem Neztbetreiber \"gemeinsame Sache\" macht und Ihnen ruckzuck mal den Anschluss sperrt. Die Leute sitzen oft noch im selben Geäude - war ja mal alles eine einzige Firma.
Allerdings ist das wohl nicht rechtens, dass man den neuen Anschluss in einer anderen Wohnung sperrt.

Wie schon von anderen gesagt, würde ich mal den Zählerstand in dem alten Haus ablesen und damit zum alten (= neuen?) Grundversorger gehen, damit der offene Betrag nach unten korrigiert werden kann.
Wenn das Haus leer stand, wurde ja wohl kaum Strom verbraucht, und es müssten nur relativ geringe Grundgebühren offen sein.
Der nach der Kündigung automatisch einspringende Grundversorger hat wahrscheinlich einfach die letzten Jahresverbäuche hergenommen und damit die zu fordernden Abschläge berechnet.
Wenn dann von den 700 € nur noch ein Bruchteil übrig bleibt, weil wirklich fast kein Strom verbraucht wurde (Zählerstand!), dann hat sich das Problem fast schon gelöst.

Da das Abklemmen in der neuen Wohnung wohl nicht rechtens ist, würde ich eine kostenlose sofortige Wiederanschaltung fordern, und ansonsten mit einer Klage auf Schadensersatz drohen, die hätte wohl gute Aussichten auf Erfolg (sage ich als ein Nicht-Jurist).

Warum also bis Montag warten und die arme Frau im Dunklen sitzen lassen?
Sofort in das alte Haus, Zählerstand und Zählernummer ablesen und gleich morgen damit zum Versorger gehen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #7 am: 09. April 2010, 14:26:30 »
Zitat
Original von Netznutzer
Hallo,

so lange man einen Zähler im Haus vorhält, besteht ein Vertrag der Kosten verursacht. Vertragspartner ist zu letzt immer der Eigentümer. Nur durch Stillegung des Hausanschluss\' durch Vertragsbeendigung und Zählerausbau fallen keine Kosten mehr an. Wenn also der Zähler kosten verursacht hat, wahrscheinlich Grundversorgung oder Mindestpreisregelung, und es wurden keine Zahlungen geleistet, dann hätte die Verbrauchseinheit im Haus gesperrt werden müssen, nicht die Mietswohnung.

Die 700,-- € bei Leerstand sind ein Witz, lest den Zähler ab und bringt die Stände mit, wenn ihr vorstellig werdet. I.d.R. verursacht ein Leerstand pro Zähler bei Strom ungefähr 5,-- und bei Gas ca. 7,-- €/Monat.

Gruß

NN

Das stimmt nicht ganz.

Wird ein bestehender Versorgungsvertrag wirksam gekündigt und nach Beendigung kein neuer Vertrag (etwa konkludent durch Energieentnahme) begründet, bestehen auch keine weiteren vertraglichen Zahlungspflichten nach Vertragsbeendigung. Anderweitige Zahlungsverpflichtungen sind in einem solchen Fall auch nicht ersichtlich.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #8 am: 10. April 2010, 15:16:46 »
Zitat
Wird ein bestehender Versorgungsvertrag wirksam gekündigt und nach Beendigung kein neuer Vertrag (etwa konkludent durch Energieentnahme) begründet, bestehen auch keine weiteren vertraglichen Zahlungspflichten nach Vertragsbeendigung. Anderweitige Zahlungsverpflichtungen sind in einem solchen Fall auch nicht ersichtlich.

Das sehe ich anders:

Bei der Abmeldung eines bestehenden Vertrags, ohne eine Neuanmeldung durch einen Vertrieb, schickt der Netzbetreiber eine Erstzversorgungsnachricht an den Grundversorger. Dieser macht daraus einen \"Normalliefervertrag\", oder verneint die Ersatzversorgungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber. Dieser wird, dann, aufgrund des vertragslosen Zustands, die Messeinheit ausbauen. Solange eine Messeinheit vorgehalten wird, besteht die Möglichkeit zur Stromabnahme und der Ersatzversorgungsanzeige des Netzbetreibers wurde nicht widersprochen. Ich kann mir ernsthaft auch nicht vorstellen, dass ein Haus/Wohnungseigentümer, um 3-5€ im Monat zu sparen, für 70€ den Zähler ausbauen lässt, um dann mit Kerzenlicht eine Haus/Wohnuingsbesichtigung durchzuführen.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Geschichte kommt mir spanisch vor, was meint Ihr?
« Antwort #9 am: 10. April 2010, 21:34:01 »
@NN

Wenn nach Vertragsbeendigung kein neuer Vertrag begründet wurde, bestehen keine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen.

Voraussetzung für den konkludenten Abschluss eines Grundeversorgungsvertrages wäre, dass an einem vertragsfreien Netzanschluss von einem Haushaltskunden Energie ohne anderweitige vertragliche Abrede entnommen wird. Auch eine Ersatzversorgung des Grundversorgers setzt eine Energielieferung voraus, die keinem anderen Vertragsverhältnis zugeordnet werden kann.

Wenn es jedoch im vorgenannten Fall gar keine Energieentnahme gab, hat man weder einen konkludent geschlossenen Grundversorgungsvertrag, noch ein zeitlich befristetes Ersatzversorgungsverhältnis.

Zwischen Anschlussnehmer und Grundversorger bestehen mithin keine vertraglichen oder  außervertraglichen Rechtebeziehungen, die eine Zahlungsverpflicht gegenüber dem Grundversorger begründen könnten.

Allenfalls käme ohne Energieentnahme eine Zahlungsverpflichtung des Anschlussnehmers direkt gegenüber dem Netzbetreiber in Betracht, nämlich auf der Grundlage eines Anschlussnutzungsverhältnisses. Der Fall ist aber wohl gesetzlich nicht vorgesehen. Hierfür müsste sich der Netzbetreiber direkt an den Anschlussnehmer wenden.

In jedem Fall würde es für eine Zahlungsverpflichtung einer Rechtsgrundlage bedürfen. Und eine solche  ist eben nicht ersichtlich.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz