@ratloser
Darüber, warum Versorger auch ehemaligen Kunden Vergleiche anbieten, wurde in diesem Thread schon einmal sinniert.
In Ihrem Falle ist zunächst abzuklären, was für ein Vertragshintergrund vorliegt und ob überhaupt Forderungen des Versorgers bestehen. Das ist ein guter Zeitvertreib für die Adventszeit.
Ist dem Versorger nichts geschuldet, hat er auch nichts zu fordern und in einem Vergleich auch nichts anzubieten.
Wenn Sie mit dem Vertragshintergrund nicht klarkommen, hilft ihnen auch gerne die Beratung in
Rechtsfragen des BdEV weiter.
Mit dem Verjährungsthema würde ich mich erst befassen, wenn Forderungen tatsächlich bestehen und es deswegen auch etwas zu verjähren gibt (Forderungen des Versorgers oder
Forderungen ihres Bruders gegenüber dem Versorger).
Wollen Sie sich dennoch mit dem Verjährungsthema befassen, würde ich
hier nachlesen, wobei der
dortige Hinweis:
„Im konkreten Einzelfall bedarf es einer eingehenden Prüfung aller relevanten Punkte, die man von einem Rechtsanwalt durchführen lassen sollte.
Verjährungsrecht ist sehr komplex und von Nichtjuristen nach meiner Erfahrung nicht zu bewältigen, von manchen Juristen auch nicht.“
zu beachten wäre.
Auch
hier werden sie etwas finden. Nutzen Sie ebenfalls die Suchfunktion, die im Forum besteht.
Wenn Sie nach alldem immer noch der Meinung sind, dass etwas „verpennt“ wurde, ein Vergleich dem Seelenfrieden dient und außerdem auch noch der wirtschaftlichste Weg ist, dann sprechen Sie doch einfach mit einer der handelnden Personen bei dem Versorger. Sicher hat man dort noch immer ein Interesse, den Vergleich abzuschließen und auch Verständnis, wenn in der hektischen Vorweihnachtszeit etwas versäumt oder unter den Plätzchenteig geraten ist.
Gruß
Jagni