Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!  (Gelesen 53880 mal)

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Offline energienetz

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #60 am: 22. Juli 2010, 22:10:35 »
Wir hatten heute einen völlig Telefonausfall im Ortsnetz, daher ging die Hotline nicht.
Tut mir leid.

Mit herzlichem Gruss
Dr. Aribert Peters
Vorsitzender
Bund der Energieverbraucher e.V.
Frankfurter Strasse 1
53572 Unkel
Telefon 02224 9227 0

Offline roboh41

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #61 am: 23. Juli 2010, 17:38:44 »
Hallo,
als Sondervertragskunde für Nachtspeicherstrom protestiere ich bereits seit 4 Jahren mit Kürzungen gem. §315 BGB wegen nachweislichem Preismissbrauch seitens ENTEGA.
Aktuell widerspreche und kürze ich wegen einer unwirksamen Preisgleitklausel in meinem Sondervertrag.Wurde anwaltlich geprüft. Als Preisbasis gilt nunmehr nur noch der Netto-Arbeitspreis von 2003. Die zusätzlichen gesetzlichen Steuerabgaben bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.
Rückwirkend bis 2006 habe ich gem. Verjährungsfrist meine mtl. Abschlagszahlungen gegen das ermittelte Guthaben aufgerechnet.
Da Entega keine Rückerstattung leistet, ist diese Aufrechnungs-Methode gem. §812 BGB zulässig.
Ich zahle z.Zt. mtl. nur 2€ für Heizstrom und zwar so lange, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Entega bot auch mir jetzt einen lukrativen Vergleich mit unsinnigen Stillschweigen-Forderungen an.
Ich habe nicht reagiert und werde weiterhin so lange, w.o.e. kürzen, bis Entaga mich verklagt. Allerdings dürfte Entaga wegen einer absehbaren, peinlichen Niederlage vor Gericht dieses Risiko scheuen, weil ansonsten anschließend eine Prozesslawine von vielen Nachtstrom-Geschädigten auf Entega zurollen würde.

Offline roboh41

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #62 am: 25. Juli 2010, 08:48:51 »
Auch auf dem Nachtstromsektor versuchte ENTEGA mittels Vergleichsangebot, den harten Kern von Nachtstrom-Preisprotestlern mundtot zu machen und damit zukünftige Ansprüche auszuhebeln. Viele Nachtstrom-Protestler haben ein derartiges Angebot erhalten.

ENTEGAs unterschriftspflichtiges Vergleichsangebot lautet sinngemäß:

Mir werden alle Zahlungsrückstände auf Einspruchsbasis §315BGB bis Ende 2009 erlassen unter der Prämisse, dass ich ab 1.1. 2010 wieder alle aktuellen Strompreise anerkenne.
Darüberhinaus wird man mit Stillschweigen geknebelt, andernfalls droht eine Strafe von 10 000€.

Natürlich werde ich dieses plumpe Angebot nicht annehmen, da es mir auch dauerhaft um faire, angemessene Preise geht.
Vielmehr werde ich dieses Angebot im Falle eines Prozesses als weitere Beweislast  für den Preismissbrauch seitens ENTEGA verwenden.

Insgesamt betrachte ich das Vergleichsangebot als reinste geschmacklose Bestechungsmasche, damit ENTEGA anschließend Ihr Preismissbrauchs-Verhalten problemlos fortführen kann.

Offline roboh41

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #63 am: 14. September 2010, 16:01:55 »
Habe den Spieß umgedreht und ENTEGA mein Vergleichsangebot mitgeteilt, welches den existierenden Preismissbrauch auch zukünftig dauerhaft unterbindet und ein bleibendes, faires Preisniveau gewährleistet.
ENTEGA teilte mit, dass aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Kunden mit meinem Angebot kein Abschluss möglich sei.
Ich habe anschließend auf den krassen Widerspruch zum ENTEGA-Vergleichsangebot hingewiesen, mit dem ENTEGA meine bisherigen, berechtigten Ansprüche mittels einer unseriösen Stillschweigen-Forderung sehr eigennützig und geheimnisvoll erkaufen wollte, damit auf keinen Fall andere Protestler/Verbraucher Wind von der Sache bekommen.

ENTEGAs widersprüchliche Schutzbehauptung beweist einmal mehr, wie münchhausenhaft in Wahrheit das Versorger-Angebot zu bewerten ist.

Offline Jagni

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #64 am: 17. September 2010, 16:37:25 »
@roboh41

Ich nehme es Ihnen in vollem Umfange ab, dass Sie im wahrsten Sinne des Wortes  „den Spieß umgedreht“  und damit der Entega zu Leibe gerückt sind.

Wo ist das eigentliche Problem zu sehen, wenn doch schon fast alles in Ihrem Sinne geregelt scheint?

Fasst man die Infos aus Ihrer Trilogie zusammen,  dann kürzen Sie seit 4 Jahren den Nachtspeicherstrompreis der Entega. Außerdem bezahlen Sie „nun“ nur noch den Preis von 2003, und das dürfte der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis sein. Der Versorger ist sich also darüber im Klaren, dass er zukünftig von Ihnen nur noch den vereinbarten Preis zu sehen bekommt. Darüber hinaus sind Sie dabei, Ihre Nachforderungen, die sich von diesem vereinbarten Preis wohl ableiten, durch Kürzung der mtl. Abschläge in Eigenregie zurückzuholen.
Das ist ein respektables Engagement!

Sie haben somit dem Versorger bereits alles abgenommen, was er als Verhandlungsmasse in der Hand zu halten glaubt. Auch ist es so, dass Entega selbst schon auf ihre Forderungen verzichtet hat, was Sie anfangs als lukrativ bezeichnet haben.

Und jetzt wollten Sie noch im Rahmen eines Vergleichs den zukünftigen Preismissbrauch dauerhaft unterbinden und damit sicherstellen dass ein bleibendes faires Preisniveau gewährleistet bleibt.
Habe ich das insgesamt so richtig erfasst oder muss man noch Korrekturen anbringen?

Vielleicht war gerade Letzteres aus Sicht der Entega die eine aber wohl die entscheidende „Schrecklichkeit“  zuviel, die sie bereit war zu schlucken.

Wenn man Versorger, die allesamt Gewinnmaximierer sind, mit einer Forderung nach fairen Preisen konfrontiert, dann wird der Erfolg fraglich bleiben. Selbst das Gesetz hat bisher die Versorger zu dieser Fairness  nicht bewegen können. Und die Rechtsprechung des VIII. Senats verhindert geradezu, dass die Versorger in dieses Fahrwasser hineinkommen.

Aus Ihrer Darstellung geht allerdings nicht hervor, wie Sie in ihrem Gegenvorschlag an Entega den fairen Preis dargestellt haben oder wie Sie ihn für die Folgezeit gewährleistet haben wollen. Das kann auch dahingestellt bleiben.

Zur Zeit gibt es eine Definition des BdEV, wonach ein gerichtlich anerkannter Preis als fair bezeichnet wird. Bei einem Vertrag mit unwirksamer Preisklausel, so wie er bei Ihnen vorliegt, wäre somit der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis der faire Preis.
Das mag zunächst plausibel klingen, denn man stützt sich ja auf einen rechtlich fundierten Hintergrund. Andererseits muss man aber auch erkennen, das der Versorger bei einem solchen, in die Zukunft gerichteten Vergleichsinhalt jede Chance verlieren würde, gestiegene Einkaufspreise weiterzugeben. Und so etwas muss man ihm zugestehen, wenn man für sich selbst einfordert, dass auch gesunkene Kosten weitergegeben werden müssen. Der faire Preis, in dieser Definition,  taugt daher nicht zum Gegenstand in einem Vergleich, weil damit nur der Preis von Anno Tobak zementiert würde. So etwas ist nur für Gedankenspiele geeignet, wird aber nicht helfen, einen Vergleich in die Welt zu bringen – wenn man dieses Ziel hat.

Ich kenne Sonderverträge, die stammen aus den 80ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, und davon gibt es nicht wenige. Wenn man diese damals vereinbarten Preise heute noch als fair bezeichnet, dann wird es mich nicht wundern, wenn dem VIII. Senat zur ergänzenden Vertragsauslegung zukünftig noch einiges mehr einfällt, als er mit der Rn 52 in seiner Entscheidung vom 14.07.2010 ZR VIII 246/08 schon vorsorglich angerissen hat. Sollte es einmal gelingen, die durch eine unwirksame Preisklausel in einem Sondervertrag entstandene Lücke mit Hilfe der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, dann wird es andere faire Preise geben, und zwar solche, die ebenfalls von Gerichten bestimmt sind und in einem unmittelbaren Zeitbezug stehen. Sicher werden sich aber dann auch die Versorger wundern.

Ich würde daher, bei einer Vergleichsabsicht, lediglich auf den wettbewerbsfähigen Preis abstellen und dann schauen, wie der mir in Zukunft weiterhilft. Sicher können wir im Gasbereich noch nicht von einem funktionierenden Wettbewerb reden. Die große Masse der Verbraucher hat es aber mit in der Hand, daran zu arbeiten.

Bei Ihnen, roboh41, wird der wettbewerbsfähige Preis aber wohl gerade das Problem darstellen, weil beim Nachtstrom noch monopolartige Strukturen vorliegen, vermute ich jetzt einfach einmal. Und sicher deswegen müssen Sie auch an einem fairen Nachtstrompreis festhalten. Der wird sich aber nicht mit einem Vergleich, sondern nach meiner Einschätzung nur mit Hilfe eines Gerichts erwirken lassen.


Gruß
Jagni

Offline Jagni

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #65 am: 30. September 2010, 17:39:04 »
@roboh41

Zur Entwicklung beim Nachstrom/Heizstrom siehe auch hier.

Das Mißbrauchsverfahren gegen Entega ist noch nicht abgeschlossen.

Gruß
Jagni

Offline Jagni

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #66 am: 18. Oktober 2010, 18:22:27 »
Aus einer Fernsehwerbung:
„Wir machen jetzt erst einmal das mit den Fähnchen (Vergleichen)!“


Nach den gewonnenen Erfahrungen zündet Entega nach der Vergleichsphase nun die nächste Stufe in ihrem Gas-Preiskonflikt mit den Verbrauchern.

Bei in Gänze gescheiterten Vergleichsbemühungen kündigt Entega den Gasvertrag. Das ist aber kein Beinbruch für betroffene Verbraucher. Allerdings muss weiter mit  Repressalien gerechnet werden. Entega hält an ihren vermeintlichen Forderungen fest, obwohl das Landgericht Mainz ihr die Unwirksamkeit ihrer Preisklausel und damit die Unwirksamkeit ihrer Preiserhöhungen schon einmal bescheinigt hat. So ist aber derzeit nun mal die Entega-Rechtsmeinung, mit der sie außerdem auch noch immer den Gasverbrauchern suggerieren will, dass sie einseitig Verträge ändern und ihnen AGB mit vermeintlich wirksamen Preisklauseln unterschieben kann.

Da es dem Versorger bisher nicht gelungen ist, in seinem Unternehmen eine Kundenhinwendung zu erzeugen und außerdem auch Wettbewerbsfähigkeit herzustellen, wird es den Verbrauchern ein Leichtes sein, nach erfolgter Kündigung den Anbieterwechsel vorzunehmen.

Ganz allgemein gesagt, wird es auf diesen Anbieterwechsel in Zukunft entscheidend ankommen – aber nur dann, wenn er massenhaft erfolgt. Erst dann wird bei Versorgern dieser Couleur  die Erkenntnis reifen, welchen Stellenwert der „Kunde“ für das Unternehmen hat, dass gerade er es ist, der das Überleben des Unternehmens und damit auch die Arbeitsplätze in dem Unternehmen sichert. Aus den Beispielen in anderen Branchen weiß man, dass es ein steiniger Weg ist, den Melkmechanismus abzustellen und das Unternehmen am Kundennutzen auszurichten. Dabei ist das Spannungsverhältnis zwischen den Hardlinern und den Marktfähigen nicht zu übersehen.

Wir Verbraucher müssen bei diesem Findungsprozess nach Kräften mithelfen. Ansonsten wird man uns mit Recht vorhalten, dass wir gerade diesen Versorger verdienen, an dem wir in unserer Trägheit so sehr festkleben.

Gruß
Jagni

Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #67 am: 04. November 2010, 18:51:56 »
Entega geht in die zweite Runde ...

sie schickte mir jetzt ein neues Vergleichsangebot und schmiert mir Honig, gepaart mit einer versteckten Drohung, um den (nicht vorhandenen) Bart:

\"Da uns an einer außergerichtlichen Einigung sowie an einer konstruktiven Fortsetzung des Gasverhältnisses gelegen ist, unterbreiten wir Ihnen anliegend einen erneuten Vergleichsvorschlag\"

öhm, bitteschön, was ist ein \"Gasverhältnis\" ?????
ist mir völlig unbekannt.

Unterschrieben ist der Brief wieder von 2 Damen der Kundenbetreuung, eine davon die Leiterin der Kundenbetreuung.

Ich soll 40 % der lt. Entega ausstehenden Summe, bezogen auf März 2010 zahlen und ab März 2010 in den Tarif ENTEGA Clever Gas Regional 1 wechseln. Somit hat Entega ihr ursprüngliches Vergleichsangebot um 20% verbessert, vorher sollte ich noch 60% zahlen.
Außerdem soll ich -natürlich- bei einer Vertragsstrafe von 10.000 EUR Stillschweigen über den Vergleich bewahren.

Da ich das jetzt hier öffentlich gemacht habe, kann ich -natürlich- den Vergleich nicht mehr abschließen *grins*

Außerdem ... (finde ich bedenklich) (Zitat) \"Die Möglichkeit zur Geltendmachung von sonstigen Schadensersatzansprüchen wird durch diese Vertragsstrafenregelung nicht berührt\".
Somit ist Entegas \"Unsinn\" und weiteren unberechtigten Forderungen Tür und Tor geöffnet.

Unterschrieben ist der Vergleich mit einem Stempel von Entega Mainz
mit i.V. und einem unleserlichen Namen, der mit B anfängt.

Viele Grüße
Regina

Offline Regina***

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« Antwort #68 am: 16. November 2010, 18:09:50 »
Mann-o-Mann, Entega scheint es gar nicht abwarten zu können,
einen Vergleich mit mir abschließen zu können ...

Nachdem ich vor ein paar Tagen eine freundliche Erinnerung erhielt,
doch bitte den in meinem letzten Posting beschriebenen Vergleich zu unterschreiben,
erreichte mich heute ein neuer Vergleichsvorschlag.

Diesmal möchte Entega mir meine kompletten, ihrer Meinung nach bestehenden, Rückstände erlassen, wenn ich im Gegenzug auf Rückforderungen verzichte und per Mitte März 2010 die Preise des Vertrages Entega Clever Gas Regional 1 akzeptiere.

Selbstverständlich wird das Ganze wieder durch die Stillschweigensklausel mit Vertragsstrafe \"geziert\".

Irgendwelche Kommentare und Tipps von Euch dazu?

VG
Regina

Offline EX-Entega

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #69 am: 17. November 2010, 15:34:45 »
Hallo Rebellengemeinde,
ich verfolge seit längerer Zeit dieses Forum. Es hat mir viel Rückhalt gegeben. Als Unterstützung für andere, möchte ich meine Erfahrungen kurz schildern.
Seit Sommer 2006 habe ich alle Gaspreiserhöhungen widersprochen und nur noch die Preise vom November 2005 akzeptiert.

Ich bin seit Januar kein Entega Kunde mehr und beziehe die Heizwärme und Strom vom HKW meines Vermieters. Außenstände für Gas seit 2005 laut Entega über 2200€.

Vergleichsangebot im Mai 2010 = 60% Zahlen
Vergleichsangebot im September 2010 = 40% Zahlen
Vergleichsangebot von gestern > 00% Zahlen und keine weitern Forderungen stellen!

+ jeweils die bekannte Knebelklausel.

Ich habe es gleich noch mal durchgelesen, weil ich es erst einmal nicht glauben konnte. Danach breites Grinsen :D

Ich bin doch kein Kunde mehr! Wenn man kein Geld mehr haben will, wozu ein Vergleichsangebot. Damit ich z.B. das hier nicht schreiben darf? Weitere Forderungen wollte ich sowieso nicht stellen. Ich bin schon froh, wenn ich mich nicht weiter mit der Entega beschäftigen muss.

Haltet durch Leute! Leider tun dies 95% der Verbraucher nicht. Ich wünsche Euch viel Kraft und gute Nerven zu Eurem gerechten Kampf gegen die Energieabzocker.

Ex-Entega

Offline eislud

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #70 am: 21. November 2010, 14:54:53 »
Ich kann das bestätigen. Ich habe auch mittlerweile drei Vergleichsangebote von Entega erhalten, bei denen ich zuerst 60%, dann 40% und nun 0% von den laut Entega bestehenden Forderungen begleichen sollte.

Schade nur, dass sich damit die Ära der billigen Gasversorgung immer mehr dem Ende zuneigt. Mir wäre es lieber, wenn mich Entega verklagen würde und mich während der Klage, am Besten bis zum BGH, weiter im bestehenden Vertragsverhältniss belassen würde.

Nun wird wohl eine Kündigung durch Entega folgen. Wenn sie dabei keinen Fehler machen, ist es wohl aus mit dem mehr als 50 prozentigen Rabatt auf die Gaspreise, den mir Entega freundlicherweise bisher gewährt hat.

Aber nichts währt ewig.

Offline Energierebell

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« Antwort #71 am: 21. November 2010, 20:20:39 »
Tja, so wird es wohl kommen. Vielleicht solltest Du das Angebot annehmen, selbst kündigen und auf jeden Fall den Versorger wechseln....?

Offline Jagni

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« Antwort #72 am: 22. November 2010, 00:09:50 »
Zitat
Zitat von Ex-Entega

Ich bin doch kein Kunde mehr! ......, wozu ein Vergleichsangebot.

Hintergrund ist wohl das BGH-Urteil VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010. Damit wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass bei einem Sondervertrag mit unwirksamer Preisklausel, der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis gilt und das selbst auch dann, wenn der Kunde keinen Widerspruch eingelegt hat.


Zitat
Zitat Rd.-Nr. 57  des Urteils:
 
1. Bei einer einseitigen Preiserhöhung eines Gasversorgungsunternehmens aufgrund einer Preisanpassungsklausel, die unwirksam oder - beispielsweise mangels ordnungsgemäßer Einbeziehung - nicht Vertragsbestandteil ist, kann die vorbehaltlose Zahlung des erhöhten Preises durch den Kunden nach Übersendung einer auf der Preiserhöhung basierenden Jahresabrechnung nicht als stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis angesehen werden. Aus der Sicht des Kunden lässt sich der Übersendung einer Jahresabrechnung, die einseitig erhöhte Preise ausweist, nicht ohne weiteres der Wille des Versorgungsunternehmens entnehmen, eine Änderung des Gaslieferungsvertrags hinsichtlich des vereinbarten Preises herbeizuführen. Selbst wenn der Kunde aufgrund der Rechnung Zahlungen erbringt, kommt darin zunächst allein seine Vorstellung zum Ausdruck, hierzu verpflichtet zu sein (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NZM 2008, 81, Tz. 19). Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält grundsätzlich über seinen Charakter als Erfüllungshandlung hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen (Senatsurteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, WM 2009, 911, Tz 12 m.w.N.).
.

Entega unterhält ca. 750 000 Energielieferverträge. Unterstellt man, dass davon die Hälfte Gaslieferverträge sind und dass davon wiederum nur 100 000 Sonderverträge  eine unwirksamer Preisklausel ausweisen,  dann kommt man bei einer verjährungsfreien Zeit von 3 Jahren und einer Rückzahlungsforderung von nur 100 EUR im Jahr auf eine Rückforderungsvolumen gegenüber Entega von 30 Mio EUR.  Wahrscheinlich ist die Summe noch höher, wenn die Differenz zwischen dem Gaspreis bei Vertragsabschluss und dem tatsächlich gezahlten Preis noch über die 100 EUR/Jahr hinausschießt.

Diese bestehenden Rückforderungsansprüche der Gasabnehmer beschäftigen die Versorger z.Zt. quer durchs Land. Und bei Entega besteht natürlich auch die Sorge, dass die Widerspruchskunden dieses Thema breit in die Öffentlichkeit bringen und damit auch die „Schläfer“, aufwecken. Außerdem muss Entega damit rechnen, dass die Widerspruchskunden bei der nächsten Jahresrechnung den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis ihrer Korrekturrechnung zu Grunde legen, falls sie das nicht schon in den rückliegenden Jahren so praktiziert haben.

Die Bemühungen der Entega laufen daher auf Hochtouren, um vordringlich die Widerständler abzuräumen und mit Vergleichsangeboten deren Forderung auszuschalten. Unter diesen Vorzeichen werden sogar die Kunden mit Vergleichsangeboten bedacht, die dem Versorger  schon längst den Rücken gekehrt haben, denn die haben auch noch Ansprüche aus ihren ehemaligen Verträgen.

Gruß
Jagni

Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #73 am: 22. November 2010, 12:17:16 »
Zitat
... Differenz zwischen dem Gaspreis bei Vertragsabschluss und dem tatsächlich gezahlten Preis ...
Heißt das (rein theoretisch), dass ich auf den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis runterkürzen kann?
Dann müsste Entega mir ja sogar was rauszahlen ...

Tjaa, was tu ich jetzt?
Weitere Gegenforderung aufstellen mit Kürzung auf Preis bei Vertragsabschluss und Bezug auf das obige Urteil?

Gegen-Vergleichsvorschlag machen und wenn Entega den akzeptiert den Versorger wechseln?

Grüße
Regina

Offline roboh41

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #74 am: 29. November 2010, 12:34:18 »
Meine Strategie für einen akzeptablen Vergeich war, dass der NETTO-Nachtstrompreis (o. Steuerabgaben + sonstiger Umlagen) vertraglich wieder in gleicher Relation (NT-Preis = 40% HT-Preis) zum Tagesstrompreis wie ursprünglich zustande kommt und festgelegt wird.

Es ist mir bewusst, dass ENTEGA mich sicherlich wegen meines bisherigen Protestes auf Basis §307BGB irgendwann verklagen wird. Obwohl ich zwischenzeitlich ENTEGA sogar provozierend zu einer Klage mehrere Male gegen mich aufgefordert hatte, passiert derzeit einfach nichts, weil dem Unternehmen eine peinliche, kostenintensive Niederlage (viele NT-Kunden würden dann ebenfalls protestieren) vor Gericht zweifellos zu riskant ist.

Mein gekürzter NT-Preis auf Basis 2003 ist nicht der ursprüngliche Vertragspreis (mein Vertrag stammt bereits aus den 80er Jahren) sondern ist der von mir festgelegte Startpreis, bevor ENTEGA ab 2004 seinen Preismissbrauch gestartet hatte und der reine NETTO-NT-Preis  um fast das Vierfache bis 2010
explodiert ist. Ich wollte zudem vermeiden, dass die Zeitraumspanne nicht zu krass erscheint.

 

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