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Autor Thema: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!  (Gelesen 53243 mal)

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Offline Jagni

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #15 am: 09. Mai 2010, 12:29:35 »
@superhaase

Das Amtsgericht Ahrensburg gibt eine Vorlage!

Gruß
Jagni

Offline bolli

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #16 am: 10. Mai 2010, 08:05:04 »
Zitat
Original von superhaase
Werden am 16.6.2010 vom BGH den Gaskunden die Rückforderungen zugesprochen, würde das allerdings bedeuten, das dann auch die (in vieler Augen immer schon völlig haltlose) fiktive neue Preisvereinbarung zwischen Gasversorger und Tarifkunden bei widerspruchslos gezahlter Gasrechnung hierzu im Widerspruch steht.

Wie der BGH hier wohl sein Dilemma Auflösen kann?
Durch eine Verweigerung der Rückforderungsansprüche mit neuen abtrusen Begründungen?

Wie könnte man dann den (achten?) Senat des BGH zur Räson bringen?
Verfassungsbeschwerde?
Anzeige wegen Rechtsbeugung?

ciao,
sh

Nun, er könnte auch durch eine Entscheidung des Großen Senats \"eingefangen\" werden. Dazu müsste sich der Kartellsenat auch mal mit solch einer Fallkonstellation beschäftigen müssen.

Allerdings sehe ich durch das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des EnWG durchaus eine Berechtigung des Versorgers für Preiserhöhungen bei TARIFkunden ohne explizietes Anerkenntnis des Kunden, denn diese müssen der Preiserhöhung qua Gesetz eben nicht zustimmen sondern haben nur im Wege des Unbilligkeitseinwandes die Möglichkeit, etwas gegen diese Preiserhöhung zu machen.

Anders sehe ich den Fall beim Sockelpreis-Prinzip des VIII. Senats, denn hier wird die gesetzliche Regelung des billigen (angemessenen) Preises in der Grundversorgung auch bei sofortigem Widerspruch eines Kunden gegen den ersten Grundpreis außer Kraft gesetzt indem man für diesen Erstvertrag eben eine vertragliche Vereinbarung annimmt, die nicht mehr der gesetzlichen Anforderung des angemessenen Preises folgen muss. Hier hat der erstmals grundversorgte Kunde keine Chance, diesen Grundpreis anzugreifen sondern nur spätere Preiserhöhungen. Und das, obwohl er im Bereich der Grundversorgung eben keine Auswahl hat, zu einem anderen Mitbewerber zu gehen, da es ja pro Gebiet nur einen Grundversorger gibt. Und bei einem Sondervertrag habe ich eben nicht den Anspruch auf eine preisgünstige Versorgung, da der Preis hier tatsächlich durch vertragliche Vereinbarung individuell zwischen den Vertragsparteien festgelegt wird. Dieses erscheint mir nicht schlüssig. Und hier sehe ich für die Zukunft Hoffnung für ein \"einbremsen\" des VIII. Senats.

Kommt nämlich der Kartellsenat zu einem anderen als dem Ergebnis des VIII. Senats (was möglich wäre, da er in anderen Fällen schon von EINEM Preis in der Grundversorgung ausgeht und den Preis nicht in einen Sockelpreis und eine Preiserhöhung aufteilt), müsste der Große Senat dieses Problem lösen. Ich meine auch, dass eine solche Konstellation schon zur Entscheidung vorläge, weiss aber nicht, wann diesbezüglich eine solche anstünde.

Verfassungsbeschwerde und Anzeige wegen Rechtsbeugung dürften eher weniger tauglich sein, da die Art der getroffenen Entscheidungen dafür eher nicht taugt. Selbst eine ganze Reihe Rechtsgelehrter sind sich ja nicht ganz einig in dieser Frage. Und bei uns hat die Unabhängigkeit der Richter einen hohen Stellenwert, wie viele angegriffene und offensichtliche \"Fehlurteile\" der Vergangenheit von der höchsten Entscheidungsebene belegen, die nur in den allerseltensten Fällen wegen solcher Gründe \"gekippt\" wurden.

Zitat
Original von Jagni
@superhaase

Das Amtsgericht Ahrensburg gibt eine Vorlage!

Nun, das OLG Hamm Urteil v. 29.05.2009, Az. I - 19 U 52/08 hat diesbezüglich ja auch schon entschieden.
Aber den Widerspruch, den superhaase sieht, lösen beide nicht.

Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #17 am: 18. Mai 2010, 23:40:13 »
Bei mir ist heute auch ein Vergleichsangebot eingetrudelt ...
Ich werde gedrängt, das Angebot innerhalb einer Woche anzunehmen.

Zitat
An dieses Vergleichsangebot fühlen wir uns bis zum 26. Mai 2010 gebunden
Ja wie denn nun?
Hält sich Entega bis zum 26.5. nun daran gebunden oder nicht?

Alles äußerst dubios ... 8o

Ca. 40 % der Forderung will Entega mir mit diesem Vergleich erlassen.
Und dann muss ich den Tarif Clever Gas regional 1 rückwirkend (!!!!!) ab Mitte März akzeptieren.

Natürlich fehlt auch nicht das Stillschweigegebot, an das ich mich jedoch erst gebunden fühlen würde, falls ich den Vergleich unterschreiben würde.

Tja, und nu ????

Vor allem öffnet das Stillschweigegebot der Entega für weitere Schadenersatzforderungen Tür und Tor...
Finde ich ziemlich hinterhältig von der Entega.

Also ...
... in dieser Form kann und werde ich den Vergleich nicht unterschreiben.

Ob ich mal einen Gegenvergleichsvorschlag machen soll???  :D

Viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #18 am: 19. Mai 2010, 09:01:51 »
@Regina,

Wie weiter oben bereits von Evitel beschrieben, kann man das Angebot ausschlagen. Die Entega will noch wenn möglich etwas vom verlorenen Geld einfangen.

Schön ist die Formulierung:
\"....fühlen wir uns .....\"

Das Wort \"fühlen\" ist nicht der richtige Begriff für eine Terminsetzung, (kann , kann aber auch nicht)
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #19 am: 19. Mai 2010, 13:42:46 »
Hallo,

die Frage ist:

Soll ich auf dieses Schreiben überhaupt reagieren?
(da es mit normaler Post kam könnte es ja evtl. überhaupt nicht angekommen sein ...)

Und falls ich reagieren sollte ... wie sollte ich reagieren?

Mein \"Bauchgefühl\" sagt mir, dass ich besser überhaupt nichts unternehmen.
Ist mir ehrlich gesagt auch alles zu viel.

Und die Formulierung mit dem \"fühlen wir uns gebunden\" scheint mir aufzuzeigen, dass entegaga genau weiß, dass sie eigentlich nicht im Recht sind ...

Was meint Ihr?

Liebe Grüße
Regina

Offline Cremer

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #20 am: 19. Mai 2010, 14:14:39 »
@regina,

genau!

nicht reagieren.

Wie sieht denn momentan bei Dir der \"Kriegsschauplatz\" mit Entega aus
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #21 am: 19. Mai 2010, 14:29:19 »
Hallo Cremer,

Die Gerichtsverhandlung in Bezug auf den Strompreiswiderspruch hatte ich ja leider verloren. Das konnte meine Anwältin auch nicht nachvollziehen ... naja, ich denke mir mein  Teil ... (\"Vitamin B\" beim Richter ???). Daraufhin habe ich den Versorger gewechselt und jetzt ist bzgl. Strom erst mal Ruhe. Sogar mein monatlicher Abschlag ist niedriger.

Bei Gas lege ich jedes Jahr nach Erhalt der Jahresrechnung neuen Preiswiderspruch ein und stelle meine Gegenrechnung auf. Für letztes Jahr habe ich sogar was rausbekommen!

Bei Trinkwasser habe ich bisher noch keinen Preiswiderspruch gemacht,
gleichwohl das auch teurer geworden ist. Entegaga forderte von mir einen extrem hohen neuen Trinkwasser- und Gasabschlag. Ich habe in meinem Widerspruch meine niedrigere Abschlags-Wunschhöhe angegeben (und plausibel begründet). Das hat Entegaga akzeptiert. Ich bekam sogar zwei (identische) Schreiben mit der neuen (von mir gewünschten) Abschlagshöhe.

Liebe Grüße
Regina

Offline Energierebell

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #22 am: 19. Mai 2010, 15:29:53 »
Natürlich wissen sie das sie nicht im Recht sind, oder würdest Du freiwillig auf 40% der Dir zustehenden Einnahmen verzichten?
Ich nicht, ich würde mir einen Anwalt nehmen und klagen.....

Von daher beruhigt mich das Angebot eher als das ich mir darüber Sorgen machen würde.

Gruß
Energierebell

Offline bolli

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #23 am: 20. Mai 2010, 07:47:50 »
Die versuchen jetzt nochmal die Verunsicherung vieler Verbraucher auszunutzen, bevor möglicherweise am 16.06.10 beim BGH die nächste \"böse Stunde\" schlägt.  :D

Sollte der nämlich tatsächliche die Richtung bestätigen, dass in Sonderverträgen mit unwirksamer oder nicht wirksam einbezogener Preisanpassungsklausel lediglich der Vertragsanfangspreis und nicht der Preis bis zum ersten Widerspruch als vereinbart gilt, drohen denen noch ganz andere Nachforderungen als bisher. Die meisten rechnen ja bisher mit ihren Widerspruchspreisen. Bei einer Geltung des Vertragsgrundpreises würde man daher ja meistens sogar trotz Einbehaltungen noch was raus bekommen, auch wenn\'s wegen der Verjährung ja (leider) nur für 3 Jahre rückwirkend geht (zumindest wohl wahrscheinlich). :D

Und Mitleid hab ich deswegen mit denen auch nicht, wie mir mein Ex-Versorger immer abnötigen wollte. Ein fairer Preis müsse doch verlangt werden dürfen, argumentierte er. Hab ihm gesagt, dass das im Leben so ist, dass, wer gierig wird oft hinterher \"ganz ohne\" dasteht.  :D

Wenn ich einen alten Sondervertrag hätte, würde ich mich zu 99% auf gar keinen Vergleich einlassen. Also einfach ignorieren, das Angebot. Wenn die was wollen, werden die sich wieder melden.

Offline Jagni

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #24 am: 21. Mai 2010, 00:20:31 »
Zitat
Zitat von Regina ***
Die Frage ist:


nicht, ob Sie reagieren sollen oder nicht, sondern, es gilt die Frage zu klären,
auf welcher Vertragsgrundlage sie Ihr Gas beziehen. Nach meinem Dafürhalten  muss die eigene Position richtig eingeschätzt werden.  Danach kann man sich dann der Frage widmen, wie einem Vergleich begegnet werden soll. Vielleicht meint das Herr Cremer, wenn er fragt, wie der „Kriegsschauplatz“ bei Ihnen aussieht.

Also, nochmals zu der Einschätzung Ihres Vertragshintergrundes: Sind Sie ein Sondervertragskunde mit einer unwirksamen Preisanpassungsklausel im Gepäck, oder sind Sie ein grundversorgter Tarifkunde?

Im ersteren Falle können Sie sich an der PM der VZ RLP orientieren, die von Evitel2004 klugerweise in diesen Thread kopiert wurde.  Dafür sei ihr gedankt. Im anderen Falle sollte das Beachtung finden, was Bolli  am 18.02.2010 in diesem Thread in seinem letzten Absatz angerissen hat.

Gruß
Jagni

Offline nub

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« Antwort #25 am: 27. Juni 2010, 14:24:17 »
Hallo, ich habe schon 2006 der Preispolitik widersprochen und auch meiner Abrechnung. Muss ich in so eine Fall erneut einen Widerspruch schreiben?
Ich zahle seit dieser Zeit den Betrag von 2006.
Vielen Dank

Offline bolli

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« Antwort #26 am: 28. Juni 2010, 07:25:18 »
Vor allem im Sondervertrag sind die Abrechnung das wichtigste, denen man widersprechen muss. Aufgrund unterschiedlicher Rechtssprechung bzw. noch offener Fragen diesbezüglich würde ich zur Sicherheit aber auch den Preisänderungen direkt widersprechen. Die paar Cent ist mir die zusätzliche Sicherheit dann doch wert. Diese Widersprüche schicke ich meist per qualifiziertem Fax (also mit Sendeprotokoll und Briefauszug der ersten Seite. Sollte als Anhaltspunkt später ausreichend sein.

Offline nub

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« Antwort #27 am: 29. Juni 2010, 20:24:21 »
die Tage kam ein Vergleich in zweifacher Form ins Haus geflattert. Man will sich mit uns einigen und fordert uns auf einen xx Betrag zu begleichen. Damit wären dann alle Forderungen abgegolten.
Gleichzeitig fordert man uns auf in den \"Entega Clever Gas Regional 2\" Tarif zu wechseln und absolutes Stillschweigen zu wahren....
Wie sollen wir reagieren?

Offline bolli

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« Antwort #28 am: 30. Juni 2010, 08:04:03 »
Nun, wie Sie auf den Vergleich reagieren, müssen Sie selbst entscheiden. In den meisten Fällen enthalten die derzeitigen Vergleiche von Versorgerseite, vor allem außerhalb von Prozessen, eh nur die Positionen, die im Prinzip schon gerichtlich geklärt sind (nämlich zu ungunsten des Versorgers), wenn sie überhaupt so weit gehen. Tendenziell würde ich also eher nicht annehmen, aber konkret wird es ja später für Sie und nicht für mich, wenn der Versorger tatsächlich klagt.  ;)
Wenn Sie einen Sondervertrag haben, könnte es sich lohnen, mal bis Mitte Juli zu warten, dann klärt der BGH möglicherweise die Frage, ob Preisanpassungen in Verträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel möglicherweise wegen nicht erfolgten Widerspruchs trotzdem wirksam geworden sind. Sollte dieses abgelehnt werden hätten Sie und eine zahlreiche weitere Verbrauchers sicherlich noch deutlich höhere Rückforderungsansprüche und SIE könnten dem Versorger einen Vergleich anbieten.  :D

Wenn der Versorger Sie nur in einen neuen Vertrag \"umstufen\" will, würde ich gar nichts unternehmen, da dieses ohne Ihre Zustimmung nicht möglich ist. Und Ihr Stillschweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.
Erst wenn Ihr Vertrag tatsächlich gekündigt wird, wird\'s Zeit sich einen neuen Vertragspartner zu suchen. In der Regel gibt es dann aber auf dem Markt bessere Angebote als das Alternativeangebot des bisherigen Versorgers. Der spekuliert auf die Trägheit der Leute.
Also einfach mal in einem Verbraucherportal, z.B. bei http://www.verivox.de nachschauen. Ist ganz einfach.  ;)

Offline nub

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« Antwort #29 am: 30. Juni 2010, 08:21:23 »
Hallo bolli, vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.
Ich habe mich glaub ich geirrt.    


Man fordert mich auf: \"Die Parteien sind sich darüber einig, dass zwischen ihnen hinsichtlich des Bezugs von Erdgas der Gasliefervertrag zum dem Tarif \"Entega Clever Gas Regional 2\" mit Wirkung ab dem ...Nov. 2009 gemäß den als Anlage 1 diesem Vergleich beigefügten Preisen und Vertragsbedingungen gilt\"

2007 hieß der Tarif Clever Gas 2, ab 2008 dann Clever Gas 2 Spezial.
Seit 2009 heißt er Clever Gas Regional 2.
Ob das ein Sondervertrag ist, weiß ich nicht.

Noch eine Frage: Muss ich schriftlich reagieren, oder reicht bei Ablehung ein \"Nichtantworten\"?

Vielen Dank

 

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