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AG Delmenhorst - Hinweisbeschluss vom 8.2.2010

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Das AG Delmenhorst hält sich für eine Entscheidung in den diversen Klagverfahren der EWE wegen § 102 EnWG nicht für zuständig.

Mit einem Hinweisbeschluss werden die EWE-Anwälte gefragt, ob sie einen Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen beim LG Oldenburg stellen wollen.

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