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OLG München, Urt. v. 28.01.10 Az. U (K) 4211/09 Klage des Tarifkunden abgewiesen

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RR-E-ft:
OLG München, Urt. v. 28.01.10 Az. U (K) 4211/09 Klage eines Tarifkunden abgewiesen

Da die Entscheidung keinen Tatsbestand enthält, lässt sich nicht ersehen, inwieweit der aktiv klagende Tarifkunde sich auf die Rechtsprechung aus BGH VIII ZR 138/07 eingestellt hatte bzw. sich einstellen konnte.

Der Kartellsenat des OLG München bleibt seiner Rechtsprechung aus dem Urteil vom 01.10.09 treu.

Der Kartellsenat stellt weiter seine bereits bekannte Ansicht heraus, dass die Billigkeitskontrolle von Tarifpreisen keine Sache im Sinne des  § 102 EnWG sei.

Revision wurde (wieder) nicht zugelassen.

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