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Kein Bargeld mehr für die Unterstützung für Miete, Energie und Wasser ?

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Kampfzwerg:
@h.terbeck
Ich hätte Ihren Beitrag wegen der aktuellen und in vielerlei Hinsicht überaus spannenden und fesselnden Thematik bzgl. KTzG doch fast übersehen! Ein m. E. unglaublich wichtiges Lehrstück in Sachen Politik, Macht, Moral, Ethik und Demokratie. Schein und Sein.



--- Zitat ---Original von h.terbeck
Unstreitig stehen dem mündigen Bürger alle Rechte, auch die des Vertragsabschlusses zu.

--- Ende Zitat ---
PUNKT.
Hiernach darf es schlicht kein \"aber\" geben!
ALLES weitere würde de facto eine Verletzung der Grundrechte darstellen.


--- Zitat ---dass der Staat in den Fällen, bei denen a priori feststeht, dass der betreffende Bürger wegen seiner Einkünfite nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, sicherstellen muss, dass die Rechte auf Wohnung, allg. Versorgung mit Energie gewahrt bleiben.
--- Ende Zitat ---
WER stellt das fest? WER entscheidet das?
Anhand WELCHER objektiven Kriterien?
Wahrsagerin? Glaskugel?
Ermessensentscheidung eines Mitarbeiters der ARGE? Das wäre wohl in den meisten Fällen die schlechteste aller Möglichkeiten.

Oder nicht besser gem. des Betreuungsrechts?! Vorsorge- bzw. Generalvollmacht?

BESTENFALLS trifft der Bürger/Vertragspartner selbst die Entscheidung und zwar ausschliesslich auf freiwilliger Basis.
Ggf. ermächtigt er daher freiwillig die ARGE zur entsprechenden, direkten Zahlung an den Vermieter/Versorger.


Nach Ihrer Argumentation gäbe es auch keine Obdachlosen!

userD0010:

--- Zitat ---WER stellt das fest? WER entscheidet das? Anhand WELCHER objektiven Kriterien? Wahrsagerin? Glaskugel?
--- Ende Zitat ---

Das einzig objektive Kriterium ist doch wohl die Summe der Einkünfte im Vergleich zu den definitiven Verpflichtungen (Miete, Strom, Heizen, Wasser) plus festgestellter Pro-Kopf-Lebenshaltungskosten.
Statt Glaskugel genügt ein einfacher Taschenrechner !

Und, auch wenn unser geliebter Staat insgesamt über seine/unsere Verhältnisse lebt und mehr Geld ausgibt, als seine Einnahmen zulassen, darf dies nicht automatisch auch für Bürger gültig sein, deren Unterstützung durch den Staat gewährleistet werden muss.

Wenn aber die Auffassung herrscht, dass der mündige Bürger, der die staatliche Hilfe für sich beansprucht, über die Hilfe insgesamt frei verfügen darf, ohne Rücksicht auf die von ihm eingegangenen Verpflichtungen, der sollte dann aber auch mit den Konsequenzen leben (müssen).

Kampfzwerg:
Sorry, aber die Antwort finde ich etwas wirr.
Karneval?
Ich persönlich hätte i. Ü. generell kein Problem mit den von Ihnen beschworenen , allerdings völlig im Nebulösen bleibenden, Konsequenzen. ;)

userD0010:
@Kampfzwerg


--- Zitat ---Sorry, aber die Antwort finde ich etwas wirr. Karneval? Ich persönlich hätte i. Ü. generell kein Problem mit den von Ihnen beschworenen , allerdings völlig im Nebulösen bleibenden, Konsequenzen. Augenzwinkern
--- Ende Zitat ---

Was ist denn wirr an der Feststellung, dass der Staat nicht Jedem die Brieftasche öffnet, der mit dem ihm teilweise zweckgebunden zur Verfügung gestellten Geld nicht auskommt ?
Ja, zweckgebunden   oder finden Sie irgendwo eine Passage in den gesetzl. Regelungen, wonach es den mündigen, aber bedürftigen Bürgern freigestellt ist, das Geld für andere Dinge auszugeben?

Gerade, weil nicht Wenige auf dem Standpunkt stehen, dass der Staat es zu richten hat, wenn man das Geld halt anderweitig ausgegeben hat?

Ja, vermutlich befinden sich so manche Bürger im ständigen Karneval und stellen ggf. Monat für Monat am Aschermittwoch fest, dass kein Geld mehr da ist, dass die eigenen Kinder einen Rechtsanspruch auf warmes Wasser, auf Licht und Heizung haben, auch wenn die Eltern die Rechnung \"versehentlich\" nicht bezahlt haben. Und deshalb bestünde die Pflicht des Staates, diesen Kindern unter die Arme zu greifen.

Die Konsequenz wäre keinesfalls nebulös.
Wer trotz staatlicher Unterstützung wissentlich seine Unterkunft und seine Energieversorgung in Gefahr bringt, darf nicht ständig erwarten, dass ihm Solidlarität der Steuerzahler längerfristig gesichert ist.

userD0010:
Was gibt es denn da zu jammern?

Wer hat denn diesem angeblich so modernen Sklaventum Tür und Tor geöffnet mit allerlei phantasievollen Bezeichnungen wie Jump etc.?
Man denke nur an Clement, der in seiner grenzenlosen Phantasie den Zeitarbeitsfirmen doch Tür und Tor geöffnet hat und letztendlich dort auch noch Unterschlupf fand!

Wer, wenn nicht unsere sog. Bundesregierung hätte doch diesem teilweise unseligen Treiben der Zeitarbeitsfirmen Grenzen aufzeigen können und mussen?
Dass uns dieser Blödsinn so schnell auf die Füße fällt, ist schon bemerkenswert.
Und ein Ende ist nicht in Sicht, auch wenn man nun glaubt, mit ein paar Mindestlöhnen einen Kraftakt produziert zu haben.

Großkonzerne, die sich dieser Zeitarbeiter bedienen, sind dank dieses Sklaventums mit reduzierten Personalkosten wieder auf die Füße gefallen und können ihren Vorständen (siehe Daimler Benz) fette Prämien zahlen.

Bei Mindestlohn-Festlegung von 12 Euro würde dem unseligen Treiben vieler Zeitarbeitsfirmen ein Ende bereitet.

Aber insgesamt ist das doch \"nur\" eines der Eitergeschwüre in unserem Sozialsystem.
Hat sich jemals jemand Gedanken darüber gemacht, wie denn all die 400 Euro Jobber im Alter ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen?
Oder die Aufstocker ?
Bei den Hartzern wissen wir ja, wo das landet; die sind aj den Gang zur Staatskasse gewohnt.

Hat jemand schon einmal darüber nachgedacht, aus welchen Einkünften denn all die Pensionen für die Bundesbediensteten gezahlt werden sollen?
Da gibt es keine Rückstellungen !

Braucht offenbar unser Staat auch nicht, so lange der auf dem Rücken der Nachfolgegenerationen Schulden anhäufen kann.

Was kann denn regierungsseitig noch als normal bezeichnet werden ?
E 10 und der Dauergrinser Röttgen, der dämliche Brüderle ?

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