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Kein Bargeld mehr für die Unterstützung für Miete, Energie und Wasser ?
Zeus:
Grundsätzlich sollte die Behörde den Bezieher von Hartz IV anbieten ihre Unterstützung für Miete, Energie und Wasser dem Vermieter und den Versorgern direkt zu überweisen. Dies könnte helfen viele Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Spätestens bei der Vereinbarung eines Ratenplanes zur Nachzahlung von Miet- und Energiekosten sollte eine entsprechende Abtrettung für den Bezieher zu Pflicht werden. So würden einerseits Fälle der Energiesperre, wie hier im Forum besprochen, vermieden nur weil der säumige Verbraucher vergessen hat, dass er, bei der Vereinbarung des Ratenplanes zugestimmt hat, dass bei Nichteinhaltung, die Energiezufuhr gesperrt werden kann, ohne nochmalige vorheriger Sperrandrohung. Andererseits würden auch Fälle des Mißbrauches, die es nun einmal gibt, vermieden werden. So ist es uns gelungen, erst letzte Woche, zu erreichen, dass einer Familie mit einem 8-Monate alten Kind die gesperrte Erdgaszufuhr wieder hergestellt wird. Der Vater hatte über ein halbes Jahr die kassierte Unterstützung für Heizung - wie er letzten Endes selbst zugeben musste - zu anderen Zwecke benutzt ( Rauchen, Fußballeintrittskarten...).
Meine Erfahrung, im Rahmen unseres Energie Nothilfefonds, ist, dass rund 90% der Betroffenen bereit sind entsprechende Abtrettungsvereinbarungen zu treffen, und in ihrer überwiegenden Mehrheit bedauern, nicht von vornherein auf eine solche Möglichkeit Aufmerksam gemacht worden zu sein.
RR-E-ft:
Ich habe es so verstanden, dass die hiesige Umfrage nicht auf freiwillige vertragliche Abreden im Einzelfall (die durchaus sinnvoll sein können) abzielt.
DieAdmin:
Ich interpretiere auch die Umfrage so, dass alle gemeint sind, sozusagen ein Zwang, der wieder alle betrifft.
Im übrigen hatte ich mit \"Nein\" gestimmt.
nomos:
Ja, wie man sieht, ein schwieriges Thema und auch mit Emotionen.
Ja, ich habe die Anregung zur Umfrage aufgegriffen und hier umgesetzt. Das Motiv der Frage, mindestens was mich betrifft, ist Hilfe und nicht Diskriminierung.
Hier nochmal der Text vom 12.02.2010 15:35 :
@all, Zahlungen für Miete, Strom, Gas, Wasser künftig direkt an Vermieter und Versorger, um bei der von der Allgemeinheit aufgebrachten Unterstützung auch die gewollte Verwendung zu sichern, darum geht es bei der Umfrage.
Mit der direkten Zahlung sollen u.a. solche Fälle wie \"Frierende Kinder wegen Versorgungsunterbrechung\" etc. vermieden werden.
So sieht das vor den Sozialgerichten aus: Beispiel Bremen
Die Hilfe reichte für den LCD-Flachbildschirm, aber nicht mehr fürs Brot?
Hier gab es dann auch Gutscheine für Lebensmittel und nicht nur Bares.
Eine beispiellose Diskriminierung!?
... und die Anwalts- und Gerichtskosten nicht vergessen. Es soll ja nicht nur diesen Fall geben. Ein erheblicher Teil der Juristen soll ja in der Zwischenzeit hiermit beschäftigt sein. Die Kosten sind hier auch kein Hemmnis, so wie bei manchem Energieverbraucher, der sein Rechte geklärt haben möchte.
Zwang oder freiwillig, generell oder Ausnahme. Es gibt Gründe dafür oder dagegen. Man muss gewichten und dann entscheiden. Aufwändig ist zunächst die Differenzierung und damit und mit Freiwilligkeit wird auch manchen betroffenen Kinder nicht geholfen sein.
Die Erfahrung kann man schon aus dieser kleinen Umfrage sammeln: Sozialpolitiker haben es auch nicht leicht.
Unabhängig vom Thema, Umfragen sind hier zwar technisch vorgesehen, aber wohl nicht so der Renner. Einmal und nicht so schnell wieder. ;)
RR-E-ft:
In den USA soll eine Bio- Professorin gerade drei Kollegen erschossen haben, weil sie von der Uni die erhoffte Festanstellung nicht bekam. Deshalb muss man weder über ein Verbot des betreffenden Studienganges noch über einen Ausschluss weiblicher Studenten von der Ausbildung, später Promotion, Habilitation nachdenken, auch wenn womöglich drei Menschen noch leben könnten, wenn man die eine früher aussortiert hätte.
Was das mit dem Thema zu tun hat?
Mann sollte sich nicht zutiefst bedauerliche Einzelfälle raussuchen und von diesen Rückschlüsse auf die Masse der Betroffenen ziehen. Bei uns gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wenn es um eine generelle Regelung geht, muss diese den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Einen vormundschaftlichen Staat gab es in Deutschland auch schon einmal.
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