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Autor Thema: Haben die SWM in letzter Zeit auch mal auf Zahlung geklagt?  (Gelesen 26203 mal)

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Offline bolli

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Haben die SWM in letzter Zeit auch mal auf Zahlung geklagt?
« Antwort #30 am: 21. Februar 2011, 07:59:09 »
Zitat
Original von Sentenza
Wie sieht die Sache mit der Verjährung eigentlich aus? Ich habe was von drei Jahren gelesen. Sind damit die Forderungen aus den Jahren 2006 abwärts von den SWM nicht mehr einklagbar? Ein gerichtliches Mahnverfahren der SWM gegen mich ist nicht und war nie anhängig.
Derzeit muss man wohl davon ausgehen, dass sich diese nach §§ 195, 199 bemisst.
Bedeutet: Bei allen Rechnungen, die vor dem 01.01.2008 erstellt wurden, kann man im Forderungsfall (Mahnbescheid, Klage) die Einrede der Verjährung einlegen.

Offline chriskmuc

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Haben die SWM in letzter Zeit auch mal auf Zahlung geklagt?
« Antwort #31 am: 02. Dezember 2011, 11:09:18 »
Zitat
Original von ogni
Im Vergleich zu anderen Regionen, entscheiden alle Gerichte für die SWM. Es ist traurig aber wahr. Ich glaube das hat selbst der Bund der Energieverbraucher eingesehen und sich deshalb aus dieser Region zurückgezogen, da chancenlos. Es gibt keinen RA, des Bund der Energieverbraucher mehr hier, der nächste sitzt in Nürnberg.

Zitat
Original von Claus
Der Bund der Energieverbraucher ist schweigsam - oder besser gesagt, stumm.

Über die Justiz in MUC muss man keinen Ton mehr verlieren.

Ich wurde im Januar 2010 von den SWM angerufen mit der bekannten Inhalt. Ich verwies, auf meine Mitgliedschaft hier und auf den Prozesskostenfonds. Jetzt nach fast zwei Jahren erhielt ich gestern nun zeitgleich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg und eine Zahlungsaufforderung von der Creditreform mit der Zahlung einer offenen Forderung, dessen Betrag die SWM mir erst vor drei Tagen, erstmals schriftlich in dieser Höhe mitteilten. Alles zusammen ziemlich verworren und sicherlich auch nicht korrekt.

Eigentlich wollte ich nicht bezahlen, ich wollte es notfalls auch auf eine Klage ankommen lassen. Nachdem, was ich hier nun lese bin ich jedoch ziemlich verunsichert.
Ist es tatsächlich chancenlos? Bei einem Streitwert unter 500 EUR verdienen die Anwälte ja auch nicht so toll! Hängen die ganzen verlorerenen Prozesse in München evt. auch damit zusammen? Das kein Anwalt IN München, für das Geld, dass er bekommt, sich nicht entsprechend engagiert? Ein guter Anwalt, muss ja nicht wirklich vor Ort sein!

Nachdem ich gerade einen zeitintensiven Prozess gem. WEG gewonnen habe, ein anderer gerade noch läuft und ich einen Miteigentümer in einem dritten Prozess unterstütze, habe ich keine Zeit, mich in diese für mich unbekannte Materie selber entsprechend einzuarbeiten. Auch hier musste ich feststellen, wie \"verwalterfreundlich\" die Richterin sowohl in den mündlichen Verhandlungen als auch bei den Schriftsatzanträgen des Anwalts der Eigentümergemeinschaft agiert - aber am Ende konnte wegen der klaren Fakten dann doch kein Urteil gegen mich ergehen.

Gibt es wirklich keine Urteile die in München zu Ungunsten der SWM ausgefallen sind?

Denn wenn es tatsächlich chancenlos ist, dann ist es wohl doch besser zu zahlen und das Kapitel entgültig zu schliesen - nach dem Anruf vom letzten Jahr, habe ich dann sowieso den Anbieter von Gas/Strom gewechselt.

Kann mir keiner Mut machen?

VG
chris

Offline Marion13

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Haben die SWM in letzter Zeit auch mal auf Zahlung geklagt?
« Antwort #32 am: 02. Dezember 2011, 14:15:16 »
Zitat
Gibt es wirklich keine Urteile die in München zu Ungunsten der SWM ausgefallen sind?

...leider nein. Nach meinem Kenntnisstand gibt es dagegen mindestens 20 (!) Gerichtsurteile zugunsten der SWM. Die Richter machen sich nicht einmal die Mühe, sich mit den Argumenten der Beklagten qualifiziert auseinander zu setzen. Stattdessen wird die immer gleiche Platte von der Weitergabe gestiegener Bezugskosten und von einem (höchst angreifbaren) WP-Gutachten abgespielt.

Das Groteske an der Situation ist die Tatsache, dass die SWM an ihrem preisbestimmenden Vorlieferanten Bayerngas mit mehr als 40% beteiligt sind und der GF-Vorsitzende der SWM pikanterweise gleichzeitig AR-Vorsitzender der Bayerngas ist. Es gehört schon eine Menge Chuzpe dazu, diese Art von Interessenfilz zu Lasten der Gaskunden so beharrlich zu ignorieren, wie das die Münchner Amtsrichter/-innen tun.

Ich kann daher nur jeden ermuntern, dieses schäbige Spiel zwischen SWM und Münchner Justiz nicht weiter mitzuspielen und den Gasanbieter zu wechseln.

Offline superhaase

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Haben die SWM in letzter Zeit auch mal auf Zahlung geklagt?
« Antwort #33 am: 07. Dezember 2011, 15:40:57 »
Eine neue Entwicklung, die vielleicht doch Mut machen kann:

Beschluss LG München II v. 21.07.11 - Az 8 S 1318/11
8) solar power rules

 

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