Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Da braucht\'s keinen Gutachter mehr. --- BGHhhhhhhh!
V_G_N:
--- Zitat ---Original
Preise für je 20.000 kWh - Gelsenwasser ( alias GasHoch3 )
- in Nordkirchen 1.306,80 EUR
- in Osnabrück.. 1.110,80 EUR
--- Ende Zitat ---
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...
...im Stammversorgungsgebiet / im eigenen Konzernnetz teurer, als im Netz der Konkurrenz.
Da erkennt ja selbst \"ein Blinder mit Krückstock\", dass es sich hier um \"Mondpreise\" handelt.
Hier liefert die Gelsenwasser AG selbst den Beweis, dass sie die Gaspreise nach Gutdünken und völlig \"frei Schnauze\" festlegt. Sie also in vielen Gebieten einen überhöhten und nicht durch (angebliche) Kosten abgedeckten Preis verlangt.
Liebe Richter an Amts-, Land-, Oberlandesgerichten sowie beim BGH verzichten Sie auf unnötige Gutachten, nehmen Sie die von diesen \"Regional-Monopolisten\" selbst gelieferten Beweise und sorgen Sie umgehend für vernünftige Gaspreise am Markt sowie saftige Rückzahlungen an alle geprellten Verbraucher!
RR-E-ft:
Wie sieht es denn mit den Netzkosten (veröffentlichten Netzentgelten der Netzbetreiber), ggf. Konzessionsabgaben hie und da aus? Diese sind nicht vollkommen unbedeutende Kostenfaktoren.
Fraglich, ob diese ceteris paribus einen Preisunterschied von immerhin 0,98 Ct/ kWh rechtfertigen können (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 26.01.10).
Cremer:
@H. fricke,
Das Urteil des OLG Frankfurt vom 26.1.10 ist leider noch nicht in der Urteilesammlung
V_G_N:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wie sieht es denn mit den Netzkosten (veröffentlichten Netzentgelten der Netzbetreiber), ggf. Konzessionsabgaben hie und da aus?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von V_G_N
...im eigenen Konzern-Netz teurer, als im Netz der Konkurrenz.
--- Ende Zitat ---
Wenn das eigene Netz teurer ist, als Fremdnetze, hat man sich da doch etwas schön gerechnet...
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von V_G_N
Wenn das eigene Netz teurer ist, als Fremdnetze, hat man sich da doch etwas schön gerechnet...
--- Ende Zitat ---
Dieser Schluss ist nicht zwingend, weil höhere Netzkosten durch eine andersgeartete Netztopologie und Abnehmerstruktur gerechtfertigt sein können. Man sollte es nicht bei Behauptungen bewenden lassen, sondern muss sich die von den Netzbetreibern veröffentlichten Netzentgelte/ Konzessionsabgaben in den betroffenen Niederdrucknetzen schon mal in concreto ansehen. Unterschiedliche Netzkosten werden wohl - wie auch sonst oft - den einzigen Rechtfertigungsgrund für Preisspaltungen geben können. Letzteres gilt wohl auch für Preisdifferenzierungen zwischen Allgemeinen Tarifen und Sonderpreisen außerhalb der Grundversorgung innerhalb eines Netzgebietes wie auch zwischen verschiedenen Grundversorgungstarifen.
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