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Autor Thema: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet  (Gelesen 22794 mal)

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Offline Schwalmtaler

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #30 am: 23. Dezember 2008, 14:34:09 »
So, habe nochmal in meine Vertragsunterlagen geschaut.

Obwohl meine Frau und ich Eigentümer des Hauses sind, läuft der Gasvertrag nur auf meinem Namen.

Daher habe auch nur ich einen MB bekommen.

Frohe Festtage und angenehmes Warten auf eine Klagebegründung - falls diese überhaupt kommt!

Schwalmtaler

Offline Kampfzwerg

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #31 am: 23. Dezember 2008, 17:32:31 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
Obwohl meine Frau und ich Eigentümer des Hauses sind, läuft der Gasvertrag nur auf meinem Namen.
Daher habe auch nur ich einen MB bekommen.

hhhmmm
ist das wirklich so einfach? Der Teufel steckt oft im detail.

Wir haben unseren Gasliefer-Vertrag als Eigentümergemeinschaft während einer \"unkündbaren 10-J-Frist\" vom Bauträger übernommen.
Die RG geht aber nur an einen aus der Gemeinschaft.
Einer muss sie ja schliesslich bekommen, und deswegen gab es nur einen MB.
Und nü?

P.S. Du meinst wohl Klageerhebung :D

Offline jofri46

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #32 am: 26. Dezember 2008, 00:10:09 »
@kampfzwerg

Siehe http://www.bundesgerichtshof.de und suche unter Menüpunkt \"Entscheidungen\" das Urteil vom 07.03.2007, Az. VIII ZR 125/06.

Danach haftet die Eigentümergemeinschaft. Eine persönliche Haftung der Mitglieder hat der BGH verneint.  Möglicherweise geht der MB schon deshalb ins Leere?


Offline gaskocher

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #34 am: 26. Januar 2009, 15:33:27 »
Während ich so durch meine Kontoauszüge blätterte fiel mir ein Lastschrifteinzug der Gelsenwasser AG über 23€ mit der Bezeichnung \"sonstige Forderung\" auf.

Ein Anruf ergab, dass es sich um Gerichtskosten handele. Genaueres konnte der Mitarbeiter nicht sagen, die passende Sachbearbeiterin war nicht mehr im Hause. Hoffentlich erfahre ich morgen genaueres.

Auch wir haben den Mahnbescheiden wiedersprochen.

Wir haben keine Mitteilung, Rechnung oder sonstige Begründung erhalten, denen wir die 23€ zuordnen können.

Ich werde das Telefonat morgen abwarten und anschließend wird es wohl eine Rücklastschrift geben.

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EDIT:

Die Lastschrift wird anscheinend durch einen Automatismus ausgelöst, der sich nicht abschalten läßt.
Eine Rücklastschrift wirft aber die komplette Bankverbindung aus dem System, so dass die Abschlagszahlungen per Dauerauftrag durchgeführt werden müssen. Sonst würde der Automatismus wieder zuschlagen.
Hintergrund der Mahnbescheide scheint tatsächliche eine Hemmung der Verjährung zu sein.

Offline Majue

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #35 am: 29. März 2009, 14:05:39 »
Hallo Protestler,

auch uns wurden die 23 € für den Mahnbescheid abgezogen, ebenfalls ohne vorherige Benachrichtigung. Allerdings mit einer Besonderheit: auf Grund eines Irrtums habe ich im Februar den Abschlag doppelt überwiesen und den zuviel gezahlten Betrag schriftlich zurückgefordert. Ich erhielt aber nur einen Teil zurück, die 23 € wurden kommentarlos einbehalten. Auf meine telefonische Anfrage erklärte man mir, dass die Kosten für den Mahnbescheid abgezogen worden wären. Ich habe eine schriftliche Bestätigung gefordert, diese aber bis heute nicht erhalten. Ich werde also die 23 € von der nächsten Abschlagszahlung ebenfalls abziehen!

Gruß
J. Markert
Gruß
Jürgen Markert

Offline Bernie57

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #36 am: 21. April 2009, 13:48:47 »
Zitat
Original von Bernie57
Hallo zusammen,
auch ich habe \"schöne Weihnachtspost\" in Form eines Mahnbescheides erhalten.
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind; anscheinend wohl willkürlich gewählt sind. Völlig unverständlich.
Ich habe natürlich auch sofort Widerspruch eingelegt und warte die Dinge erst einmal ab, die da eventuell kommen können.
Wie im Manhbescheid angegeben: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung Rechtens ist. In meinen Augen ist das der Versuch von NGW, dem Kunden Angst zu machen und zu verunsichern.  X(

Hallo Mitstreiter,
mittlerweile ist ja über ein Vierteljahr vergangen und nach der \"Weihnachtspost\" und dem scnhließenden Widerspruch meinerseits, ist nix mehr an Papier gekommen. War also, wie vermutet, ein plumper Versuch die Verbraucher einzuschüchtern. Schau´n mer mal, wie´s weitergeht......

Offline gaskocher

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #37 am: 21. April 2009, 17:42:07 »
Zitat
War also, wie vermutet, ein plumper Versuch die Verbraucher einzuschüchtern.

Ja und Nein.

Am Telefon war mir ja angedeutet worden, dass auch die drohende Verjährung eine Rolle spielte.

Offline Tomkol

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #38 am: 20. Juli 2009, 21:23:36 »
Ich habe einen ganz entzückenden Brief erhalten. Habe einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und nun bitten die Gelsenwasserer mich, ihnen doch die Frist zur Beilegung zu verlängern, da sie das Urteil xy noch gerne abwarten würden.

Die Bitte gestaltet sich dermaßen nachdrücklich, das sie bei Nichtverlängerung den Klageweg beschreiten würden.


Gruss Thomas


NACHTRAG: Sehe schon, das es hierfür einen eigene Thread gibt..
Wo gehts denn hier zum Kartellamt?

 

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