Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Gerichtstermine

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Christian Guhl:
Kein guter Tag für Eon-Avacon. Beide heute verhandelten Prozesse wird der Energieversorger wohl verlieren. Der Richter sagte in der mündlichen Verhandlung zu den Eon-Anwälten : \"Das sieht nicht gut für Sie aus.\" Weiterhin drücke er sein Unverständnis über den \"Großangriff\" von Eon-Avacon gegen die Kunden aus. Urteilsverkündung ist am 17.März.
Zur Erläuterung : Der erste Fall betraf eine Sperrandrohung gegen eine Kundin, die Hartz IV bezieht. Die ARGE zahlt die mtl.Abschläge sowie Raten auf einen Rückstand direkt an Eon-Avacon.Der Rückstand ist schon zur Hälfte getilgt und wird in 5 Monaten vollständig gezahlt sein.Warum hier mit Sperre gedroht wurde, wusste niemand so genau. Im zweiten Fall wurde ein Classic-Kunde wegen der gekürzten Rechnungen auf Zahlung verklagt.

Christian Guhl:
Die dritte Verhandlung (Strom Akzent) in dieser Woche läßt auf nichts Gutes hoffen. In einer Sammelklage hatten die Kunden die Höhe der gezahlten Erstattung als nicht ausreichend beklagt. Auch richtete sich die Klage gegen die Kündigung des Vertrages. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, stellte die Richterin am LG Lüneburg gleich zu Anfang klar, sie habe schon einmal die Kündigung als gültig beurteilt und das würde sich auch nicht ändern. Zur Frage der Preisanpassungsklausel stellte sie (unter beifälligem Nicken des Eon-Anwaltes) fest, dass es auf die Klausel überhaupt nicht ankäme. Wer bezahlt hat, hat einen neuen Preis vereinbart, auch wenn die Klausel ungültig ist. Das hat der BGH so entschieden und Sondervertragskunden sollen nicht anders behandelt werden als Tarifkunden.

Nordwolff:
Wir haben unseren Termin zur Güteverhandlung
beim Landgericht Hannover am 29.4.2010.

Was bedeutet eigentlich genau Güteverhandlung?

Blau Bär:
Hallo Nordwolff!

ALS ERSTES UND WICHTIGSTES: KEINESFALLS EINER \"EINIGUNG\" IN DER GÜTEVERHANDLUNG/GÜTETERMIN ZUSTIMMEN!!!!!!!!!!!!!!!

Dann ist der ganze Preisprotet (bzw. mindestens Teile davon) für den Eimer.

(Da hat unser Rechtsanwalt auch eingegriffen, als an unserem Prozesstag in eine anderen Verhandlung [auch E.ON-Avacon] die Verbraucher so etwas überlegt haben. Deren Rechtsanwalt war nicht so ganz in der Materie drin.]


So eine \"Einigung\" -Bloß nicht! vor dem Landgericht Hannover hätte wohl (ggf.) auch Konsequenzen für den Preisprotest generell.

Hier gibt es ja schon ein gutes Urteil zu Gunsten der Verbraucher.

In der Güteverhandlung will man einfach sehen, ob sich die Parteien \"irgendwie\" einigen können. Das machen Gerichte/Richter gerne, damit sie letztendlich weniger Arbeit haben.

Wenn man sich nicht einigen kann, scheitert der Gütertermin und fertig!!! Das ist überhaupt nicht schlimm.
Man will ja die unverschämten Preise des EVU nicht bezahlen. Sonst hätte man das ja alles nicht angeleiert. Wenn man jetzt mit einer Einigung bzw. (Teil-)Anerkennung einknickt, war alles umsonst.

Viele Grüße
Blau Bär

RR-E-ft:
Mancher hat lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Weiß nicht, ob die Redewendung noch taugt, nachdem sich viele über die Tauben auf dem Dach und andere Vögel echauffieren. ;)

Im Ernst: Es gibt auch wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche.

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